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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 4/2025
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die öffentlich/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe am Mittwoch, den 04.12.2024, 17:00 Uhr, im Sitzungssaal 1 im Rathaus

Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Seemann informierte, dass das Umlageaufkommen nun vorliegt und bereits an diesem Tag per E-Mail an die Anwesenden versandt wurde.

Außerdem informierte Bürgermeister Seemann über Personaländerungen, welche im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden.

Weiterhin informierte Bürgermeister Seemann darüber, dass Wehrleiter Herr Heidrich mit Ablauf des 03.12.2024, sein Amt als Wehrleiter niedergelegt hat. Kommissarisch übernimmt der stellvertretende Wehrleiter Herr Sascha Pfeiffer zunächst die Aufgaben.

Bürgermeister Seemann berichtete über den Termin bei der ADD bezgl. der Feuerwehrbedarfsanalyse.

Der Termin erstreckte sich über insgesamt fünf Stunden.

In den kommenden Tagen wird seitens der Fachabteilung eine Niederschrift des Gespräches erstellt.

Es konnten u.a. die drei folgenden Thematiken ausführlich besprochen und thematisiert werden:

1. Bacharach

2. Personalstärke

3. Struktur

Zu 1. informierte Bürgermeister Seemann wie folgt:

Bacharach wird in Risikoklasse B3 eingestuft.

Die Einstufung in die Risikoklasse B3 bringt das Vorhalten einer Drehleiter mit sich.

Eine neue Drehleiter ist nicht zwangsläufig nötig. Es wurden seitens der ADD mehrere Lösungsvorschläge sowie Alternativen wie z.B. eine gebrauchte Drehleiter zu beschaffen aufgezeigt. Im nächsten Schritt werden nun die Lösungsvorschläge aufgearbeitet, um dann alle Möglichkeiten ausführlich aufzeigen zu können. Zur Information wurde mitgeteilt, dass derzeit die Feuerwehr Oberwesel mit deren Drehleiter zu unseren Einsätzen fährt, sofern eine Drehleiter benötigt wird. Für die Zeit der Beschaffung sowie der Lieferzeit soll die mündliche Vereinbarung mit der Feuerwehr Oberwesel zunächst schriftlich festgehalten werden.

Zu 2. teilte Bürgermeister Seemann folgendes mit:

Die Personalstärke reicht in manchen Orten nicht aus, um die Einsatzfähigkeit zu gewährleisten. Bei der Berechnung der Personalstärke wurde bereits der 2-fache Faktor genutzt. Einer Feuerwehr ist es rechtlich erlaubt, überörtlich zu alarmieren, sofern dies nötig ist. Eine überörtliche Alarmierung ist bereits zu heutigen Stand in der Alarmierung berücksichtigt.

Zu 3. äußerte Bürgermeister Seemann folgendes:

Sofern ein zentral gelegenes Feuerwehrgerätehaus eine Besserung mit sich bringen würde, so spreche nichts dagegen.

Leider ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Grundstück für eine solche Baumaßnahme im Besitz der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, zudem sei auch kein geeignetes Grundstück hierfür bekannt.

Zur weiteren Vorgehensweise fasste Bürgermeister Seemann zusammen, dass zunächst die Niederschrift erstellt wird. Folgend soll die Kurzfassung der Bedarfsanalyse entsprechend der Ergebnisse überarbeitet werden. Abschließend wird dann die Langfassung der Feuerwehrbedarfsanalyse angepasst.

Haushalt 2025

Bürgermeister Seemann berichtete, dass die Umlage seitens des Landkreises Mainz-Bingen auf 2,5 % erhöht wird. Weiterhin informierte Bürgermeister Seemann alle anwesenden darüber, dass die Umlage seitens der Verbandsgemeinde versucht wird um 2 % zu senken.

Nach derzeitiger Fassung des Haushaltes für das Jahr 2025, berichtete Herr Collerius, ist eine Senkung möglich, sofern keine größeren Änderungen eintreten, die der Senkung entgegenstehen. Herr Collerius teilte mit, dass der laufende Haushalt ausgeglichen sein muss. Im Entwurf ist ein derzeitiger Spielraum von 30.000€ vorhanden. Sofern die Änderungen dies nicht übersteigen sei eine Senkung möglich. Der Umlagesatz würde sich auf 39 von 100 % belaufen.

Außerdem informierte Bürgermeister Seemann, dass in den kommenden Jahren unaufschiebbare Maßnahmen angegangen werden müssen, daher muss die Umlage zwangsläufig jedes Jahr neu berechnet werden.

Die unaufschiebbaren Maßnahmen haben die Folge, dass Investitionskredite aufgenommen werden müssen und eine Schuldentilgung nicht möglich ist.

Zur Vorstellung des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2025 gab Bürgermeister Seemann das Wort an Herr Collerius.

Herr Collerius verlas zu Beginn die Eckdaten aus dem Haushaltsentwurf.

Der Ergebnishaushalt beträgt derzeit einen Jahresüberschuss von 225.730,00 €.

Der Finanzhaushalt ist ebenfalls ausgeglichen.

Das Investitionsvolumen beläuft sich auf 4.649.400,00 €.

Folgende stellte Herr Collerius die einzelnen Teilhaushalte detailliert vor.

Abschließend erkundigte sich Herrn Collerius nach Fragen.

Herr Leufen-Verkoyen erkundigte sich, ob eine Kostenschätzung für die Maßnahme „Akustiksanierung Sitzungssaal im Rathaus“ vorliegt.

Herr Collerius bejahte dies und teilte mit, dass Herrn Oldach die Kostenschätzung vorliegt und die Kostenschätzung zur Aufstellung der Plankosten genutzt wurde.

Herr Schmitt fragte, ob die Summe der Zuweisungen des Landes in der Forstwirtschaft die Kosten für den Forstwirt beinhaltet.

Herr Collerius teilte mit, dass die Kosten in der Summe enthalten sind.

Herr Schmitt regte an, einen Sperrvermerk auf die baulichen Maßnahmen betreffend die Feuerwehr zusetzen.

Bürgermeister Seemann teilte mit, dass erst eine ausführliche Besprechung hierzu erfolgen wird. Im Anschluss an die Besprechung wird eine Vorstellung erfolgen. Die Umsetzung von baulichen Maßnahmen werden ohne Zustimmung des Verbandsgemeinderates nicht erfolgen, daher bedarf es einem Sperrvermerk nicht.

Herr Schmitt forderte die ausführliche Aufklärung betreffend die Kosten zur Ganztagsbetreuung. Die Erklärung soll bis zur Verabschiedung des Haushaltes vorliegen.

Herr Collerius teilte mit die Aufklärung hierzu in der Fachabteilung einzuholen.

Herr Huber erkundigte sich bzgl. dem aktuellen Stand betreffend des Referenzraumes in der Grundschule Petersackerhof.

Bürgermeister Seemann informierte, dass die aktuellen Messungen alle positiv waren. Im Frühjahr des kommenden Jahres 2025 soll die nächste Messung erfolgen. Sofern die Messung erneut positiv ist, wird eine Bestimmung zur Nutzung des Raumes erfolgen. Des Weiteren sollen die weiteren betroffenen Räumlichkeiten gleichen Maßnahmen unterzogen werden.

Bürgermeister Seemann informierte die Anwesenden darüber, dass die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe sich im Bereich der Verwaltung in Umstrukturierungen befindet. Zur weiteren Erklärung gab Bürgermeister Seemann das Wort an Herr Hessel.

Herr Hessel erklärte, dass ein Stellungzuwachs erfolgt ist. 80% der Personalbedarfsanalyse wurde entsprechend der Ergebnisse in Bezug auf das Personal umgesetzt. Des Weiteren soll die Verwaltung der sogenannten „Gemeinde 3.0“ angeglichen werden. Es erfolgt eine Anlehnung an das Konzept. Das Konzept dient als Orientierung.

Schlussendlich bedankte sich Bürgermeister Seemann bei Herrn Collerius für die Auf- und Vorstellung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2025.

Im Einvernehmen mit den anwesenden Ausschussmitgliedern und den Beigeordneten verständigte sich Bürgermeister Seemann darauf, dass eine Beschlussempfehlung erfolge und die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses kommende Woche abgesagt wird.

Bürgermeister Seemann bat den Fraktionen an bei noch aufkommenden Fragen mit Herrn Collerius zur Verfügung zu stehen.

Außerdem können noch vor Verabschiedung des Haushaltes in der Verbandsgemeinderatssitzung am 18.12.2024 Anträge gestellt werden.

Der Haushaltsentwurf 2025 wurde mehrheitlich beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen

9 – 1