der Gemeinde Waldalgesheim
für das Haushaltsjahr 2026/2027 vom 16.01.2025
Der Ortsgemeinderat Waldalgesheim hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
| 2026 | 2027 | ||
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 9.132.428 Euro | 8.891.014 Euro | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 8.911.034 Euro | 8.859.404 Euro | |
| der Jahresfehlbetrag/-überschuss | 221.394 Euro | 31.610 Euro | |
| 2. | im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 246.464 Euro | 410.758 Euro | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 570.000 Euro | 335.000 Euro | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.125.000 Euro | 1.540.000 Euro | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | ./. 555.000 Euro | ./. 1.205.000 Euro | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 308.536 Euro | 794.242 Euro | |
§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2026 | 2027 | |
| zinslose Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| zusammen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt
für das Jahr 2026 — 0,00 Euro.
für das Jahr 2027 — 0,00 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
| 2026 | 2027 | |
| 0,00 Euro | 0,00 Euro |
§ 4 - Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt
für das Jahr 2026 — 392.900 Euro
für das Jahr 2027 — 785.900 Euro
§ 5 - Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2026 | 2027 | ||
| 1. | Grundsteuer | ||
| - für Grundbesitz von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft(Grundsteuer A) | 350 v.H. | 350 v.H. | |
| - für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude(Grundsteuer B) | 465 v.H. | 465 v.H. | |
| 2. | der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag | 400 v.H. | 400 v.H. |
| 3. | Hundesteuer, für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 80,00 Euro | 80,00 Euro | |
| - für den zweiten Hund | 120,00 Euro | 120,00 Euro | |
| - für jeden weiteren Hund | 160,00 Euro | 160,00 Euro | |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 560,00 Euro | 560,00 Euro | |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 840,00 Euro | 840,00 Euro | |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.120,00 Euro | 1.120,00 Euro | |
§ 6 - Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden neu festgesetzt:
| Friedhöfe (ohne RuheForst) | 2026 | 2027 |
| Für die Überlassung von Reihengrabstätten | ||
| - Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 50,00 Euro | 50,00 Euro |
| - Verstorbene vom vollendeten 5. Lebensjahr | 200,00 Euro | 200,00 Euro |
| - Überlassung einer Urnengrabstätte | 200,00 Euro | 200,00 Euro |
| - Überlassung einer Rasengrabstätte | 200,00 Euro | 200,00 Euro |
| - Überlassung einer Doppelrasengrabstätte | 400,00 Euro | 400,00 Euro |
| - Überlassung einer Anonymengrabstätte | 150,00 Euro | 150,00 Euro |
| - Überlassung einer gemischten Grabstätte | 350,00 Euro | 350,00 Euro |
| Für die Überlassung von Wahlgrabstätten | ||
| - Einzelwahlgrabstätte | 350,00 Euro | 350,00 Euro |
| - Doppel- oder Tiefwahlgrabstätte | 630,00 Euro | 630,00 Euro |
| - Weitere Wahlgrabstätte | 350,00 Euro | 350,00 Euro |
| - Urnenwahlgrabstätte / Einzelnische | 300,00 Euro | 300,00 Euro |
| - Urnenwahlgrabstätte / Doppelnische | 570,00 Euro | 570,00 Euro |
| - Urnenwahlgrabstätte / Einzelnische bei Doppelbelegung | 420,00 Euro | 420,00 Euro |
| - Urnenerdgrabstätte, Einzel | 170,00 Euro | 170,00 Euro |
| - Urnenerdgrabstätte, Doppel | 200,00 Euro | 200,00 Euro |
| Für Ausheben und Schließen von Gräbern | ||
| - Erdbestattungen von Särgen | ||
| - Gräber für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 100,00 Euro | 100,00 Euro |
| - Gräber für Verstorbene vom vollendeten 5. Lebensjahr | 630,00 Euro | 630,00 Euro |
| - Urnenbeisetzungen in Erdgrabstätten und der Urnenwand | ||
| - Ausheben und Schließen von Urnengräbern | 200,00 Euro | 200,00 Euro |
| - Herrichtung von Urnennischen in der Urnenwand | 150,00 Euro | 150,00 Euro |
| - Ausgraben, Abräumen und Umbetten von Leichen und Aschen | ||
| Die Kosten werden im Einzelfall durch besondere vertragliche Vereinbarungen festgelegt. Die Abräumkosten werden im Voraus bezahlt. | ||
| - Einzelgrabstätte | 200,00 Euro | 200,00 Euro |
| - Doppelgrabstätte | 250,00 Euro | 250,00 Euro |
| Benutzung der Leichenhallen und sonstige Gebühren | ||
| - Aufbahrung einer Leiche in der Leichenhalle bis zu 4 Tagen | 200,00 Euro | 200,00 Euro |
| - für jeden weiteren Tag | 20,00 Euro | 20,00 Euro |
| - Reinigung | nach Aufwand | nach Aufwand |
| - Benutzung der Friedhofshalle ohne Aufbahrung einer Leiche | 60,00 Euro | 60,00 Euro |
| - Pflege einer Rasengrabstätte (Einmalige Gebühr) | 500,00 Euro | 500,00 Euro |
| - Pflege einer Doppelrasengrabstätte | 1.000,00 Euro | 1.000,00 Euro |
| - Pflege eines Anonymgrabes (Einmalige Gebühr) | 500,00 Euro | |
Die Gebühren des RuheForstes werden in der Entgeltsatzung der Ortsgemeinde Waldalgesheim für den „RuheForst Rheinhessen-Nahe in Waldalgesheim“ festgesetzt.
§ 7 - Eigenkapital
Stand und Entwicklung des Eigenkapitals:
zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres (2024)
- voraussichtlich[1] — 27.094.591,22 Euro
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres (2025)
- voraussichtlich — 27.316.301,22 Euro
zum 31.12. des Haushaltsjahres (2026)
- voraussichtlich — 27.537.695,22 Euro
zum 31.12. des Haushaltsjahres (2027)
- voraussichtlich — 27.569.305,22 Euro
§ 8 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall
20.000,00 Euro
überschritten sind.
§ 9 - Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von
100.000,00 Euro
sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Haushaltsverfügung
Die vom Ortsgemeinderat am 16.12.2025 beschlossene Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für die Jahre 2026 und 2027 wurde gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vorgelegt.
Mit Bescheid vom 15.01.2026 hat die Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilt.
Zusammenfassend ergeben sich aus der Haushaltsgenehmigung folgende wesentliche Punkte:
1. Genehmigung der Verbindlichkeiten:
Die Festsetzung des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse wurde für das Haushaltsjahr 2026 auf 392.900 € und für das Haushaltsjahr 2027 auf 785.900 € gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 und § 105 Abs. 3 GemO genehmigt.
2. Ergebnishaushalt
Der Haushaltsausgleich gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO konnte für beide Jahre erreicht werden:
3. Finanzhaushalt
Auch im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO für die Jahre 2026 und 2027 erreicht werden:
4. Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit
Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde Waldalgesheim ist in beiden Haushaltsjahren gegeben. Es wird mit einer freien Finanzspitze in folgender Höhe kalkuliert:
5. Investitionstätigkeit
Der Haushalt sieht Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 1.125.000 € für 2026 und 1.540.000 € für 2027 vor. Schwerpunkte sind hierbei die Planungen eines neuen Bauhofs, die Neugestaltung der Ortsmitte Waldalgesheim, Dorferneuerungsmaßnahmen in Genheim, verschiedene Straßenbaumaßnahmen, eine Multifunktionssportanlage, die Erschließung von Gewerbe- und Neubaugebieten sowie der Bau barrierefreier Bushaltestellen.
Gegen die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans wurden seitens der Kommunalaufsicht keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben.
Öffentliche Auslage:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 der Ortsgemeinde Waldalgesheim liegen zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 22.01.2026 bis einschließlich Freitag, dem 30.01.2026 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, öffentlich aus.
Hinweis:
Es wird darauf verwiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- (Verbandsgemeinde-) verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
[1] Gem. § 108 Abs. 4 GemO sind die Jahresabschlüsse innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen. Bis zur zeitnahen Aufstellung derselben kann in der Haushaltssatzung nur der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals angegeben werden.