Mitteilungen
Bemusterung des Bodenbelags in den Gruppenräumen
Elternausschuss und Kitaleitung waren zum Meinungsaustausch im Rahmen der Ausstattung der neuen Kita zusammen eingeladen.
In dem Gespräch wurde auch die Frage einer möglichen Erweiterung angeschlagen.
Der Vorsitzende hat die Erstellung des alljährlich vom Kreis herauszugebenden Kita-Bedarfsplans erläutert und die Herkunft der Plandaten. Die Zahl der Anmeldungen widerspricht lt. Elternausschuss den Zahlen im Kita-Plan. Diese Widersprüche müssen hinterfragt werden, weil im Augenblick eine evtl. Erweiterung um 1 Gruppe bautechnisch sehr kostengünstig und leichter machbar ist, als bei einem Eingriff in ein fertig gestaltetes Außengelände in vielleicht 1 bis 2 Jahren. Diese Fragen werden der EA und die OG gemeinsam zusammenstellen und an die zuständigen Stellen herantragen.
Verkehrs- u. Geschwindigkeitsmessung im Heilig-Kreuz-Weg
Im Oktober und Dezember letzten Jahres wurden im GR die Verkehrssituation und Geschwindigkeitsüberschreitungen Im Heilig-Kreuz-Weg vorgebracht. Die VG hat vom 14.6. bis 27.7.2022 die Messungen durchgeführt.
-Die Auswertung der vorgenommenen Verkehrsmessung im Bereich der Grundschule ergab, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit aus beiden Richtungen bei 30 km festgestellt wurde. Einzelne Ausreißer sind verkehrsüblich und leider nicht vermeidbar.
Aufgrund dieser Feststellungen besteht z. Zt. kein Grund für die Notwendigkeit zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung.
- Im Heilig-Kreuz-Weg wurden im genannten Zeitraum 2.739 ankommende Fahrzeuge gezählt. Davon hatten 21 % der Fahrzeuge die vorgegebene Geschwindigkeit eingehalten. Bei 26 % der Fahrzeuge wurde eine Geschwindigkeit zwischen 21 und 30 km/Std., bei 37 % der Fahrzeuge eine Geschwindigkeit zwischen 31 und 40 km/Std. und bei 14 % eine Geschwindigkeit zwischen 41 und 50 km/Std. gemessen. 2 % lagen zwischen 51 und 60 km/Std. Darüber hinaus wurden Werte von 70 km/Std. und mehr nicht erfasst.
- Beim abfahrenden Verkehr waren 14 % der Fahrzeuge langsamer als 20 km/Std., 27 % fuhren zwischen 21 und 30 km/Std., 41 % lagen zwischen 31 und 40 km/Std., 17 % wurden zwischen 41 und 50 km/Std. gemessen. Und mit einem Fahrzeug wurde die Geschwindigkeit von 50 km/Std. überschritten.
Es wird notwendig sein Beschränkungsschilder aufzustellen. Der Rat der OG Weiler stimmt einstimmig zu, das Thema tiefergehend in einer der nächsten Ausschusssitzungen zu beraten.
Bewilligungsbescheid über Leistungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds vom 8. August 2022.
Aufgrund der Antragsstellung und der Nachweise der Eigenleistung wurde der OG Weiler eine Zuweisung für das lfd. HH-Jahr in Höhe von 15.199 € gewährt.
Zur 1200 Jahrfeier
Nach der ersten urkundlichen Erwähnung von Weiler im kommenden Jahr hat der Ausschuss für Jugend, Familien, Sen. und Kultur am 25.07. beraten.
Der Entwurf für ein Emblem zum Jubiläum, vom einheimischen Künstler Marcus Gräff nach einem Brainstorming gestaltet, wurde farblich noch etwas modifiziert.
Die Vorlage sieht jetzt so aus (wird an die Wand projiziert):
Das Wappen mit Dynamik und dem Pfeil weiter bergauf. Das Wappen ist in einen grünen Hintergrund (der Binger Wald in der Weilerer Gemarkung) gelegt. Und die beiden blauen Bögen stehen für die Lage an Rhein und Nahe.
Die Farben haben damit auch einen großen Symbolwert. Das Emblem als Ganzes ist damit auch etwas Besonderes, das Modernität und lokalen Bezug ausdrückt.
Der Ausschuss und auch die Gemeindespitze sind von der Vorlage begeistert. Wie es mit den weiteren Werbemitteln angeht, war in der Ausschuss-Niederschrift nachzulesen.
Das Veranstaltungsangebot wurde ebenfalls erarbeitet und geht den Vereinen jetzt zu, damit es dort noch Ideen und Anregungen gibt. Zeitnah werden die wesentlichen Festlegungen getroffen.
Gewerbegebiet Duhl
Das Grundstück und die neue Straße sind in der letzten Woche vermessen worden, die Parzellen stehen fest und müssen jetzt noch in die Katasterpläne übertragen werden, was auch bereits beantragt ist.
Damit sind auch die fehlenden 3 Erschließungsanlagen planbar, wozu ebenfalls die Beauftragung des Ingenieurbüros in Abstimmung mit dem Abwasserwerk der VG erfolgt.
Jetzt können in den Notarverträgen auch gleich die endgültigen Flächengrößen eingegeben werden, wenn die Beurkundungen anstehen. Der Notarvertragsentwurf steht.
Kooperationsvertrag mit Westnetz
In der letzten GR-Sitzung wurde der Kooperationsvertrag mit Westnetz für schnelles Internet geschlossen, der Vertrag wurde am 27.7. im Rathaus in Weiler unterzeichnet. Die Umsetzung läuft an, in der kommenden Woche werden die Ortsstraßen durch ein besonderes Gerät befahren um den Zustand und die genaue Lage der Straßen aufzunehmen und zu vermessen.
Die Vorvermarktungsphase mit vergünstigten Konditionen soll in den Monaten Oktober, November und Dezember 2022 laufen.
Energieeinsparmaßnahmen
wurden in der OG Weiler bereits im Juni eingeleitet. Mittlerweile ist es ein bundesweites Thema, das noch weiter beschäftigt. Das Anstrahlen der Kirche in Weiler wurde bereits abgeschaltet. Im nächsten Umweltausschuss wird das Thema weiter behandelt.
Annika Pierron
hat mit Schreiben vom16.08. mit Wirkung zum 01.09. ihr Mandat im Rat und in allen Ausschüssen niedergelegt.
Bürgerfragestunde (Anträge sollen nach §21 MGeschO dem Ortsbürgermeister nach Möglichkeit 3 Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden)
Hierzu besteht in der heutigen GR-Sitzung kein Beratungsbedarf.
Die Beantwortung eines Schreibens von einer Einwohnerin aus Weiler mit Datum 17.07.2022 wird reklamiert. Es betrifft den öffentlichen Verkehr in der Grabenstraße. Beigeordneter Kropp teilt mit, dass dieses Schreiben an die VG Rhein-Nahe zur Bearbeitung weitergeleitet wurde. Der Vorsitzende hatte unmittelbar per Mail am 17.07. die VG benachrichtigt.
Jahresabschlusses 2018
Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung
Der Vorsitzende Adam J. Schmitt übergibt das Wort an die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Frau Dr. Gudrun Katzenski-Ohling. Unter dem Vorsitz von Frau Dr. Katzenski-Ohling wurde die Jahresbilanz zum 31.12.2018 am 16.08.2022 mit Anhang, Rechenschaftsbericht sowie den Übersichten über Forderungen, Verbindlichkeiten und Darlehen vorgestellt. Die zugrundeliegenden Unterlagen wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Fragen des Rechnungsprüfungsausschusses wurden von Frau Elzholz ausführlich beantwortet.
Es ergaben sich keinerlei Beanstandungen.
Das Ausschussprotokoll für das Jahr 2018 liegt den Ratsmitgliedern vor.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Rat der Ortsgemeinde Weiler beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018, wie vorgestellt, einstimmig.
Ortsbürgermeister Schmitt übernimmt wieder den Vorsitz - da er in diesem Zeitraum noch nicht im Amt war - und lässt über die Jahresrechnung 2018 abstimmen.
Die Beigeordneten im Jahr 2018 Werner Bappert, Marina Maschtschenko und Peter Zimmermann rücken vom Beratungstisch ab und sind von der weiteren Beschlussfassung ausgeschlossen.
Entlastung der Ortsbürgermeisterin, der Beigeordneten und der Verwaltung
Der Rat der Ortsgemeinde Weiler beschließt einstimmig die Entlastung der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten, soweit diese die Bürgermeisterin vertreten haben, sowie die Entlastung der Verbandsgemeindeverwaltung und des VG-Bürgermeisters.
Jahresabschlusses 2019
Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung
Ortsbürgermeister Schmitt übergibt wieder das Wort an die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Frau Dr. Gudrun Katzenski-Ohling. Unter dem Vorsitz von Frau Dr. Katzenski-Ohling wurde die Jahresbilanz zum 31.12.2019 am 16.08.2022 mit Anhang, Rechenschaftsbericht sowie den Übersichten über Forderungen, Verbindlichkeiten und Darlehen vorgestellt, die zugrundeliegenden Unterlagen wurden geprüft.
Fragen des Rechnungsprüfungsausschusses wurden von Frau Elzholz ausführlich beantwortet.
Es ergaben sich keinerlei Beanstandungen.
Das Ausschussprotokoll für das Jahr 2019 liegt den Ratsmitgliedern vor.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Rat der Ortsgemeinde Weiler beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019, wie vorgestellt, einstimmig.
Die Vorsitzende des RPA übergibt den Vorsitz an den 1. Beigeordneten Rainer Kropp - da er in diesem Zeitraum noch nicht im Amt war und lässt über die Jahresrechnung 2019 abstimmen.
Die Beigeordneten im Jahr 2019 Werner Bappert, Marina Maschtschenko und Peter Zimmermann (bis August 2019) rücken vom Beratungstisch ab und sind von dieser Beschlussfassung ausgeschlossen.
Ortsbürgermeister Adam J. Schmitt, der Beigeordnete Werner Bappert (ab August 2019) rücken ebenfalls vom Beratungstisch ab und nehmen an der Beschlussfassung nicht teil.
Entlastung des/der Ortsbürgermeisters/in, der Beigeordneten und der Verwaltung
Der Rat der Ortsgemeinde Weiler beschließt einstimmig die Entlastung der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den/die Bürgermeister/in vertreten haben, sowie die Entlastung der Verbandsgemeindeverwaltung und des VG-Bürgermeisters.
Ortsbürgermeister Schmitt übernimmt wieder den Vorsitz der GR-Sitzung und bedankt sich namens aller Beteiligten für den Vertrauensbeweis der einstimmigen Entlastung.
Vollzug des Baugesetzbuches; Dritte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Teil II“ der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen
Die gesamte Thematik der BBP-Änderung wurde am 10.08.2022 im Bauausschuss ausführlich behandelt.
Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Der Planer Herr Dörhöfer trägt die Stellungnahmen vor, erläutert und beantwortet Fragen.
Über jede Stellungnahme ist einzeln zu beraten und zu beschließen.
1. Generaldirektion kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie (Dienstelle Mainz)
Hierzu ist kein Beschluss erforderlich
2. Westnetz GmbH (Idar-Oberstein)
Auch hierzu ist kein Beschluss erforderlich
3. Verbandsgemeindewerke Rhein-Nahe (Bingen)
Der BA hat am 10.08.2022 einstimmig empfohlen dieser Beschlussempfehlung zu folgen.
Der Rat der OG Weiler stimmt einstimmig bei einer Stimmenthaltung der Beschlussempfehlung zu.
4. Deutsche Telekom Technik GmbH (Mainz)
Die Telekom hat vorgeschlagen, zur Unterstützung der Hebung für die Unterbringung der Telekommunikationslinien eine eigene Trasse zu bilden.
Der BA hat einstimmig empfohlen: Hier soll keine eigene Trasse von der Deutschen Telekom auf dem Straßenbereich festgesetzt werden.
Der Rat der OG Weiler stimmt einstimmig der Beschlussempfehlung des BA zu.
5. Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Amt Bauen und Umwelt (Ingelheim)
Der BA hat einstimmig empfohlen: Die Firsthöhe auf Gebäudehöhe festzusetzen und der Ausgleich für die in dem neuen Wegstück entfallenen Bäume die Ersatzpflanzungen südlich des Krebsbach vorzunehmen.
Der Rat der OG Weiler stimmt einstimmig der Beschlussempfehlung des BA zu.
6. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz (Mainz)
Der BA hat beraten, und gibt die Empfehlung, die Anregungen zu berücksichtigen.
Der Rat der OG Weiler stimmt einstimmig der Beschlussempfehlung des BA zu.
Der Rat der Ortsgemeinde Weiler stimmt einstimmig der gesamten Aufstellung so wie diese vorgetragen wurde zu.
Beratung und Beschlussfassung über das weitere Verfahren - Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Bau GB
Der Rat der OG Weiler beschließt - wenn Änderungen beschlossen werden - mit dem Zusatz:
„unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen“
die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs2 BauGB durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen bei gleichzeitiger förmlicher Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.
Beschlussfassung einer Ergänzungsvereinbarung mit der Fa. Westenergie GmbH zu den Konzessionsverträgen für Strom und Gas anlässlich der Umsatzsteuerpflicht gem. § 2b UstG
Die Ergänzungsvereinbarungen für Strom und Gas liegen den Ratsmitgliedern vor und werden vom Vorsitzenden vorgelesen. Der Grund und die Verfahrensweise, die für die beiden Konzessionsverträge der Ortsgemeinde Weiler mit Westenergie für Gas und Strom maßgeblich sind, sind beschrieben.
Der Grund ist die Änderung der Umsatzsteuerpflicht.
Der Rat der OG Weiler beschließt einstimmig die Ergänzungsvereinbarung mit Westenergie GmbH zu den Konzessionsverträgen für Strom und Gas gem. § 2b UstG.
Vergabe von Bauleistungen für die neue Kita
Los 19 - Bodenbeschichtung Mensa-Küche
Nach erfolgter Ausschreibung, Prüfung und Wertung der abgegebenen Angebote durch das beauftragte Architekturbüro ist die Empfehlung, die Auftragsvergabe in Höhe von 23.199,65 EUR an den wirtschaftlichsten annehmbarsten Anbieter zu vergeben.
Der Beschluss erfolgt einstimmig. Den Zuschlag erhält die Firma Hallerbach GmbH in Bingen.
Los 32 - Akustik Deckenelemente ( Baffeln )
Nach erfolgter Ausschreibung, Prüfung und Wertung der abgegebenen Angebote durch das beauftragte Architekturbüro ist die Empfehlung, die Auftragsvergabe in Höhe von 102.315, -- EUR an den annehmbarsten Anbieter zu vergeben.
Der Beschluss erfolgt einstimmig. Den Zuschlag erhält die Firma AK Krämer GmbH
in 64404 Bickenbach.
Bau und Betriebsvertrag (Contracting) für 4 E-Ladestationen
An der neuen Kita sollen 2 Ladesäulen mit 4 Elektro-Zapfstellen eingerichtet werden.
Das Angebot und der Vertrag mit Anlagen über die Betriebsführung von Ladeinfrastruktur der Firma Mer Germany GmbH, Technologiecampus 1, 94244 Teisnach Deutschland liegt den Ratsmitgliedern vor.
Die Firma finanziert die Ausrichtung. Der Vorsitzende erläutert die Konditionen. Für die OG Weiler ist lediglich der Betrag in Höhe 23,80 EUR für den öffentlichen Betrieb der Ladestation zu zahlen.
Der Beschluss durch den Rat der Ortsgemeinde Weiler erfolgt einstimmig.
Ergänzungswahlen zu Ausschüssen
Durch das Ausscheiden von Ratsmitglied Freichel, der seine Ämter im Rat und in den Ausschüssen niedergelegt hat, sind die Nachwahlen noch immer offen. Durch den Amtsverzicht von Annika Pierrón sind auch deren Mandate in den Ausschüssen neu zu ersetzen.
Die vorschlagberechtigte SPD-Fraktion hat einen Vorschlag unterbreitet, der modifiziert wurde, denn es können nur die frei gewordenen Mandate neu besetzt werden.
Ein einfaches Nachrücken ist demnach nicht möglich, ebenso wie ein einfaches „Umbesetzen“ durch die Fraktion. Siehe hierzu § 46 Abs. 5 Satz 1 GemO i.V.m. § 30 Abs. 3 GemO.
Die Vorschlagsliste vom 30.08.2022, der Mitglieder der SPD in der Ortsgemeinde Weiler, in der Legislaturperiode 2019-2024 liegt den Ratsmitgliedern vor.
Der Vorsitzende hat folgendermaßen differenziert:
- wer als Nachrücker für ein freigewordenes Ausschussmandat sofort wählbar ist (türkisfarben unterlegt) und
- wo (noch) nicht gewählt werden kann, weil aufgrund des fehlenden Mandatsverzichts noch keine Neubesetzung erfolgen kann (gelb unterlegt).
Der Vorsitzende schlägt vor, dass im Sinne funktionsfähiger Ausschüsse die türkisfarbenen unterlegten Personen in die frei gewordenen Mandate gewählt werden.
Da es sich um Nachwahlen handelt, wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
- Der GR beschließt die Wahl per Akklamation durchzuführen
- Der GR beschließt den Wahlvorschlag der SPD als gemeinsamen Vorschlag zur Abstimmung zu stellen und
- Der GR beschließt die Nachwahl der genannten Personen in die genannten Ausschüsse.
Die in der Auflistung gelb unterlegten Personen müssen für ein besonders zu bezeichnendes Mandat diesen Ausschusssitz niederlegen, dann kann in der nächsten GR-Sitzung nachgewählt werden.
Der Rat der Ortsgemeinde Weiler beschließt einstimmig die Neubesetzung der Ausschüsse, sodass die in der Liste türkisfarbenen unterlegten Personen in die frei gewordenen Mandate gewählt werden.
In diesem Zusammenhang teilt der Vorsitzende mit, dass Hjördis Völker den Fraktionsvorsitz abgegeben hat. Nachfolger ist Robert Pierrón, Hjördis Völker bleibt stellvertretende Fraktionsvorsitzende.
Annahme von Spenden
Die Gemeinde hat am 30.11. 2015 einen Pachtvertrag mit Nachtrag auf die Dauer von 3 Jahren mit Verlängerung um jeweils 3 Jahren für Sozial- und Kommunalanhänger abgeschlossen.
Der Anhänger wird finanziert aus dem Verkauf von Werbeflächen am Anhänger durch die Firma. Nach Vertragsablauf kann die Firma den Vertrag unter besonderen Bedingungen der Gemeinde übereignen.
- Für den gutachterlich geschätzten Fahrzeugwert (1.100 €) wird eine Spendenquittung erteilt.
- Die im Gutachten ausgewiesene MwSt. (209 €) wird an die Firma erstattet.
Mit diesen Regelungen ginge der Anhänger (Bj 2016) ins lastenfreie Gemeindeeigentum über.
Der Rat der Ortsgemeinde Weiler beschließt einstimmig die Annahme dieser Spende.
Beschlussfassung eines Sponsoringvertrages für Klimaschutzbäume
Das Schreiben zur Sponsoringvereinbarung für Klimaschutzbäume der Westenergie AG liegt den Ratsmitgliedern vor. Der Vorsitzende weist darauf hin. Ferner liegt das Muster dieses Vertrages den Ratsmitgliedern vor.
Im Ältestenrat war man der Meinung, dass es weiterer Ausschussberatungen nicht mehr bedarf, da die Bäume bereits im Herbst gepflanzt werden sollen.
Der Rat der Ortsgemeinde Weiler beschließt einstimmig dem Sponsoringvertrag zuzustimmen.
Verschiedenes
• Der Vorsitzende teilt mit, dass nach dem Ausscheiden von Ratsmitglied Annika Pierrón der Rat der Ortsgemeinde Weiler nur noch aus 19 Ratsmitgliedernund dem Vorsitzenden besteht. Die Bewerberliste der SPD zur letzten Gemeinderatswahl ist erschöpft, alle Personen sind in Amt und Würden. Ist kein Nachrücker mehr vorhanden, bleibt das Mandat unbesetzt. Personen die bei der GR-Wahl nicht aufgestellt waren sind nicht Mandatsfähig.
• Es wurde bemängelt, dass der Radweg zwischen Waldalgesheim und Weiler zu dunkel ist. Es wird angeregt, dass dieser beleuchtet werden soll. Außerdem ragen Dornen in den Radweg hinein. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Straßenmeisterei für diesen Weg zuständig ist und dass diese benachrichtigt wird. Der Vorsitzende erläutert, dass die Beleuchtung vor einigen Jahren bereits Thema war, aber wegen des angrenzenden Naturschutzgebietes von LBM und Naturschutzbehörde abgelehnt wurde.
• Es wird noch einmal daran erinnert, dass die Frage der zukünftigen Trägerschaft des neuen Kindergartens noch offen ist.