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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 40/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Beglaubigte Abschrift

Amtsgericht Bingen am Rhein

Vollstreckungsgericht

Az.: 41 K 4/23  —  Bingen am Rhein, 20.09.2024

Terminsbestimmung:

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 20.11.2024 um 09:00 Uhr in Raum 103, Sitzungssaal, Amtsgericht Bingen am Rhein, Main-zer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Genheim

Gemarkung

Flur,

Flurstück

Wirtschaftsart u.

Lage

m2

Blatt

Genheim

Flur 7,

Flurstück 48

Gebäude- und

Freifläche Landwirtschaftsfläche

1.310

929

Naheweinstraße 10,12

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Laut Gutachten handelt es sich um ein Zweifamilienwohnhaus mit Erd-, Ober- und teilweise aus­gebautem Dachgeschoss, teilweise unterkellert, sowie Einzelgarage und Schuppen. Baujahr Wohnung Nr. 10 unbekannt. Baujahr Wohnung Nr. 12 ist 1976. Wohnfläche Wohnung Nr. 10 ca. 95 qm. Wohnfläche Wohnung Nr. 12 ca. 143 qm.

Verkehrswert: 339.000,00 €

Weitere Informationen hierzu sind im Internet unter https://zvrIp.de/amtsgerichte/bingen.92403zu finden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 24.01.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er­sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaften­den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver­steigerungserlös an die•Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ran­ges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen ein­getreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Stehr
Rechtspfleger
Beglaubigt:
(Dickenscheid), Justizfachwirtanwärterin m.DLA
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt - ohne Unterschrift gültig