des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 für die
Ortsgemeinde Weiler
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.08.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Ortsgemeinde gemäß § 114, Absatz 1 der Gemeindeordnung in der zuletzt gültigen Fassung festgestellt.
Jahresabschluss mit Anhang, Rechenschaftsbericht und Anlagen liegen in der Zeit
vom 12.10.2022 bis 21.10.2022
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Zimmer 306, zur Einsichtnahme offen.