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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 42/2022
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe am Mittwoch, den 28.09.2022, 18.35 Uhr, in der Keltenhalle der Ortsgemeinde Waldalgesheim

Öffentlicher Teil:

Mitteilungen der Verwaltung

Sachstand zum Förderantrag Klimaschutzmanager/Klimaschutzkonzept

Die Förderung für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts und die Beschäftigung eines hauptamtlichen Klimaschutzmanagers wurde im Dezember 2021 gestellt.

In der Annahme einer zügigen Bewilligung war im Haushalt angedacht, die Stelle zum 01.07.2022 zu besetzen und sodann mit der Erstellung des Klimaschutzkonzepts zu beginnen.

Die Bearbeitung des Förderantrages durch den zuständigen Fördermittel-Projektträger mündete erst Anfang September in die Übersendung des abschließenden Jahresfinanzierungsplans (für den Zeitraum von zwei Jahren).

Die Verwaltung rechnet aufgrund des Bearbeitungsstatus des Förderantrages in Kürze mit der Übersendung des Bewilligungsbescheides.

Änderung der Hauptbetriebszulassung für den Dachschiefertagebau „Grube Rhein“ der Schieferwerk Weusthoff GmbH & Co.KG, Bacharach

Mit Bescheid vom 23.06.2022 wurde durch das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, eine Änderung des Betriebsplans derart genehmigt, dass die Hauptbetriebszulassung bis zum 30.01.2023 verlängert wurde.

FWG-Fraktion im Verbandsgemeinderat;

Änderung des Fraktionsvorsitzes

Die FWG Fraktion im Verbandsgemeinderat informierte die Verwaltung über eine Änderung des Fraktionsvorsitzes, auf den sich die FWG-Fraktion bereits zu Beginn der Wahlperiode zur Mitte der Amtszeit verständigt hatte.

Den Vorsitz der FWG-Fraktion im Verbandsgemeinderat übernimmt künftig Frau Michaela Sievers-Römhild, Waldalgesheim.

Hauptausschuss; Außerplanmäßige Sitzung am 26.10.2022

Am Mittwoch, den 26.10.2022, 18.30 Uhr, ist eine außerplanmäßige Sitzung des Hauptausschusses der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vorgesehen.

Die Sitzung wird notwendig, da Aufträge für die RLT-Anlagen an allen vier Grundschulen zu vergeben sind und die Entscheidung keinen Aufschub bis zur nächsten regulären Sitzung am 23.11.2022 duldet. Der Ältestenrat wurde mit E-Mail vom 22.09.2022 bereits vorab informiert.

Flächennutzungsplan; Zielabweichungsverfahren zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels im Gebiet „An der Straße“ in der Ortsgemeinde Weiler b. Bingen

Für die Durchführung des Zielabweichungsverfahrens wurde die Fa. Stadt-Land-plus beauftragt. Das zugrundeliegende Angebot beläuft sich auf 5.493,40 Euro brutto.

Profilierungswettbewerb Kultur/Regionalität/Tourismus;

Offizielle Veröffentlichung der App „Sagenhafte Rheinromantik“ am 16.10.2022

Die App „Sagenhafte Rheinromantik“, mittels welcher in Form eines Spiels mit „augmented reality“-Ansätzen die Sagen der vier Burgen im Bereich der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe inszeniert und erlebt werden können, soll am Sonntag, den 16.10.2022, um 11.30 Uhr, im Rahmen einer publikumswirksamen Veranstaltung offiziell veröffentlicht werden.

Hierzu sollen auf den vier Burgen Veranstaltungen stattfinden, wobei die Hauptbühne auf der Burg Reichenstein errichtet wird.

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich des Rheinblickhofes in der Gemarkung Bacharach, Stadtteil Henschhausen, zur Ausweisung von Sonderbauflächen mit den Zweckbestimmungen „Landwirtschaftlicher Betrieb und Ferienhof“ sowie „Campingplatz“ und „Ferienhäuser“

Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 21.09.2022 beraten. Die Beschlussempfehlung zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte einstimmig.

Zur Erläuterung der Beschlussvorschläge zu den vorgebrachten Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB war Herr Schad von der Fa. Stadt-Land-plus zugegen.

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Anhörung von Herrn Schad einstimmig zu.

Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Herr Schad erläuterte die eingebrachten Stellungnahmen sowie deren Art und Weise der Würdigung und Berücksichtigung bei der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes.

Beratung und Beschlussfassung zur abschließenden Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes

Nach kurzer Erörterung beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich des Rheinblickhofes in der Gemarkung Bacharach, Stadtteil Henschhausen, zur Ausweisung von Sonderbauflächen mit den Zweckbestimmungen „Landwirtschaftlicher Betrieb und Ferienhof“ sowie „Campingplatz“ und „Ferienhäuser“.

Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, im weiteren Verfahren die Zustimmung der Stadt Bacharach und der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde zu dieser Änderung gemäß § 67 Abs. 2 GemO einzuholen.

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „Honigberg“ der Ortsgemeinde Weiler b. Bingen (Umwandlung einer „Fläche für die Landwirtschaft“ in eine „Sonderbaufläche für die Errichtung einer Solaranlage“)

Der Ortsgemeinderat Weiler b. Bingen hatte in seiner Sitzung am 31.05.2022 beschlossen, bei der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe die Änderung des Flächennutzungsplans, konkret die Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Sonderbaufläche für Solaranlage im Gemarkungsbereich „Honigberg“, zu beantragen.

Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 21.09.2022 beraten. Die Beschlussempfehlung zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte einstimmig.

Die Kosten für die Änderung werden sich nach vorliegendem Angebot der Fa. Dörhöfer & Partner voraussichtlich auf ca. 4.800 Euro belaufen.

Seitens verschiedener Ratsmitglieder wurde gebeten, zu klären, dass die anfallenden Kosten, wie bisher praktiziert, seitens des Investors erstattet werden.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig,

a) den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass im Gemarkungsbereich „Honigberg“ der Ortsgemeinde Weiler b. Bingen bisherige „Flächen für die Landwirtschaft“ in eine „Sonderbaufläche für die Errichtung einer Solaranlage“ umgewandelt werden, und

b) die Verbandsgemeindeverwaltung zu beauftragen, bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die landespflegerische Stellungnahme zu beantragen.

Sanierung/Optimierung der Kläranlage Bacharach - Beratung und Beschlussfassung zur Festlegung der Ausbaugröße der Kläranlage zur Berechnung der Variantenbetrachtung

In der Sitzung des Werkausschusses am 14.09.2022 wurden durch das planende Ingenieurbüro Enwacon die Ergebnisse der Grundlagenermittlung vorgestellt und die Planungsaufgaben, die Betriebsdatenauswertung, die Ablaufwerte, die Bemessungsdaten, die Ergebnisse und Grundlagen, die Variantenbetrachtung und der Terminplan im Rahmen einer ausführlichen Präsentation erläutert.

Seitens des Ingenieurbüros Enwacon wurde für die folgende Variantenbetrachtung im Rahmen der Vorplanung vorgeschlagen, die Kläranlage Bacharach mit einen Wert von 8.300 Einwohnerwerten zu bemessen. Da der Wert noch keinen endgültigen Ausbauwert darstellt, kann dieser bei neueren Erkenntnissen bis zur Einreichung der Genehmigungsunterlagen noch verändert werden.

Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung und beschloss für die Variantenbetrachtung einstimmig, die Kläranlage Bacharach mit einer Größenordnung von 8.300 Einwohnerwerten zu bemessen.

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden;

Spende des Hotel-Restaurant Altkönischer Hof, Bacharach, zugunsten der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

Den Ratsmitgliedern wurde mitgeteilt dass das Hotel-Restaurant Altkölnischer Hof, Thomas Scherschlicht, Bacharach, zugunsten der Freiwilligen Feuerwehr Rhein-Nahe eine Sachspende im Wert von 630,00 Euro geleistet hat.

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO sind Spenden über 100 Euro bei der Kommunalaufsicht anzeigepflichtig und bedürfen eines Annahmebeschlusses durch den Gemeinderat.

Die Anzeige bei der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist bereits erfolgt.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die Spende anzunehmen.

Bekanntgabe von Eilentscheidungen gem. § 48 GemO;

Vergabe des Gewerks Lüftungsinstallationsarbeiten im Rahmen der Ertüchtigung der RLT-Anlage in der Schulsporthalle der Grundschule in Oberdiebach

Zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen und Störungen im Zeitplan sowie dem Hintergrund stark steigender Preise und des bewilligten Projektzeitraums im Rahmen der Förderbewilligung musste seitens Bürgermeister Thorn im Benehmen mit den Beigeordneten eine Eilentscheidung getroffen werden.

Für die Ertüchtigung der RLT-Anlage in der Schulsporthalle der Grundschule Petersackerhof, konkret Lüftungsinstallationsarbeiten, wurden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung Unternehmen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

Bis zum Submissionstermin wurde nur ein Angebot abgegeben. Dies entspricht den aktuellen Erfahrungen in gleichgelagerten Fällen.

Das Angebot schließt mit einer geprüften Angebotssumme von 148.246,93 Euro. Das Angebot liegt damit über den angesetzten Kosten, die teilweise durch ein günstigeres Angebot im Gewerk Dachdeckerarbeiten kompensiert werden können.

Der Auftrag wurde erteilt.

Anträge

Antrag der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Rhein-Nahe vom 07.09.2022 auf Überprüfung und Instandhaltung von Gewässern III. Ordnung

Die SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat beantragte am 07.09.2022,

a) alle Gewässer III. Ordnung im Gebiet der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in einem wiederkehrenden Zyklus von fünf Jahren zu begehen, und

b) den Zustand, etwaige Änderungen und Abflussbehinderungen zu protokollieren, und

c) etwaige Behinderungen zu beseitigen sowie Bachläufe und Ufer zu säubern bzw. die zuständigen Anlieger zur Säuberung aufzufordern, und

d) ab dem Haushalt 2023 entsprechende Mittel bereitzustellen.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Philipp Rahn, erläuterte den Antrag nochmals mündlich und verwies in diesem Zusammenhang auf die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 sowie die Starkregenereignisse in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Jahr 2016.

Herr Rahn ergänzte den Antrag um eine Begehungsfrist bis zum 01.07.2023.

Herr Bürgermeister Thorn erklärte aufgrund der Wichtigkeit der Thematik seine grundsätzliche Zustimmung zum Antrag und informierte über die bisher erfolgte Praxis, wonach sich die Verbandsgemeinde seit dem Jahr 1990 für einen Großteil der Gewässer III. Ordnung auf Bachpatenschaften gestützt habe.

Das Haupttätigkeitsfeld der Bachpatenschaften umfasst hauptsächlich die regelmäßige Beobachtung, Dokumentation und Meldung bei Gewässerbeeinträchtigungen, aber auch die Unterstützung/Mitarbeit bei der Gewässerpflege.

Die Bachpaten wurden im Jahr 2020 an die jährliche Meldung erinnert, Infobriefe und Faltblätter wurden übersandt. Im Jahr 2021 wurde an die stattfindenden Bachpatentage erinnert.

Aus verschiedenen Gründen hat sich die Anzahl der aktiven Bachpaten von ehemals 17 auf aktuell zwei reduziert.

Ergänzend zu den Bachpatenschaften wurden im Mitteilungsblatt schon mehrfach Informationen für Gewässeranlieger veröffentlicht. Zudem besteht die Möglichkeit zur Übersendung oder Abholung von Faltblättern mit Tipps und Informationen für Gewässeranlieger, die auch in den Gemeinden ausliegen.

Bürgermeister Thorn beantragte, die Thematik im Ausschuss für Bau-, Umwelt- und Klimaschutz im Hinblick auf die Modalitäten und den künftigen Umgang zu beraten.

Für eine Zustandsbetrachtung könnten wahrscheinlich die Begehungsprotokolle des vor kurzem noch für das Hochwasserschutzkonzept tätigen Unternehmens herangezogen werden. Diese sollten für die Beratung ausgewertet werden.

Ratsmitglied Berres empfiehlt in diesem Zusammenhang zu klären,

• ob die Begehung und Räumungsarbeiten durch eigenes Personal umgesetzt werden können oder der Einsatz von Fremdpersonal/Unternehmen erforderlich ist,

• ob ein regelmäßiger Zeitraum von fünf Jahren ausreichend ist,

• mit welchen Kosten für Begehungs- und Freischneidearbeiten zu rechnen ist.

Ratsmitglied Straßburger empfiehlt, losgelöst von der Broschüre, Kontakt mit den Bachpaten aufzunehmen und mit diesen nochmals zu besprechen, auf was zu achten ist.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, dem vorliegenden Antrag in ergänzter Form grundsätzlich zuzustimmen und im weiteren Verfahren die Begehungsprotokolle, die anlässlich der Vorbereitung des Hochwasserschutzkonzepts erstellt wurden, auszuwerten und die Thematik hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise eingehend im Ausschuss für Bau-, Umwelt- und Klimaschutz zu beraten.

Antrag der FDP-Fraktion im Verbandsgemeinderat vom 19.09.2022 auf Resolution zur Fuß- und Fahrradbrücke Bingen-Rüdesheim

Die FDP-Fraktion im Verbandsgemeinderat beantragte am 28.09.2022, eine Resolution des Verbandsgemeinderates für eine Machbarkeitsstudie „Rad- und Fußgängerbrücke im Raum Bingen-Rüdesheim“ zu verabschieden.

Der Fraktionsvorsitzende der FDP, Herr Jörg Berres, erläuterte den Antrag nochmals mündlich und verwies in diesem Zusammenhang auf die aktuellen Bestrebungen der Städte Bingen und Rüdesheim, eine Machbarkeitsstudie für eine reine Fuß- und Fahrradbrücke erstellen zu lassen. Die Entscheidung wurde im Binger Stadtrat bereits getroffen. Die Entscheidung in der Stadt Rüdesheim stehe noch aus. Es werde davon ausgegangen, dass diese auch positiv entschieden wird.

Mehrere Vertreter im Rat äußerten ihre Skepsis dahingehend, dass auch eine reine Fahrrad- und Fußgängerbrücke letztlich nicht realisierbar sei und letztlich nur eine kombinierte Auto-, Rad- und Fußgängerbrücke tatsächlich sinnvoll für die Region erscheine.

Herr Berres erklärte, dass die bisherigen Studien und Ergebnisse immer von einer kombinierten Auto-, Rad- und Fußgängerbrücke ausgegangen und daher nicht übertragbar seien.

Der Verbandsgemeinderat lehnte mit 10 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und einer Enthaltung den Antrag der FDP-Fraktion ab.

Im nichtöffentlichen Teil wurden Beschlüsse hinsichtlich Personalangelegenheiten getroffen.