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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 42/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Oberheimbach

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Heilig Kreuz“ der Ortsgemeinde Oberheimbach

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

b) Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Zu a): Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberheimbach hat in der Sitzung am 01.12.2022 den Aufstellungsbeschluss „Am Heilig Kreuz“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB, der am 14.12.2022 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe bekanntgemacht worden ist, gefasst.

Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 zu einem Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 b hat der Gemeinderat Oberheimbach in seiner Sitzung am 05.10.2023 beschlossen, das ursprünglich im beschleunigten Verfahren geplante Bebauungsplanaufstellungsverfahren nunmehr im zweistufigen Regelverfahren durchzuführen.

Dieser erneute Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zu b): Des Weiteren beschloss der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberheimbach in seiner Sitzung am 05.10.2023 die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und hierzu gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Am Heilig Kreuz“, bestehend aus der Planzeichnung, Satzungstext, Begründung mit integriertem Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Beurteilung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB während der Dauer von drei Wochen und zwar vom

19.10.2023 bis 09.11.2023 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Oberheimbach, Dorfgemeinschaftshaus, 55413 Oberheimbach, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt. Während der Auslegung besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen / Anregungen zu dem vorgenannten Bebauungsplanentwurf können schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

Der Entwurf des vorgenannten Bebauungsplans (Planzeichnung, Satzungstext, Begründung mit integriertem Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Beurteilung) kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www-vgrm-de (Rathaus/Bauleitplanung/Bebauungsplan Oberheimbach Am Heilig Kreuz) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Heilig Kreuz“ ist im folgenden Planauszug dargestellt

und umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke der Gemarkung Oberheimbach:

Flur 18, Flurstücke 46/1 (tlw.), 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58 (tlw.), 59 (tlw.), 107 (tlw.)

55413 Oberheimbach, den 05.10.2023
Ortsgemeinde Oberheimbach
In Vertretung
Norbert Hölz
1. Beigeordneter