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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 42/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Niederheimbach

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Zweite Änderung des Bebauungsplans „Rheintal II“ der Ortsgemeinde Niederheimbach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB i. V. m. § 13 BauGB – Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

a) Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses

b) Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Zu a): Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederheimbach hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Rheintal II“ durch eine 2. Änderung wie folgt zu ändern:

- Erweiterung der Baugrenze sowie

- Eintrag eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts

Dieser Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zu b): Des Weiteren hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederheimbach in seiner Sitzung am 25.09.2023 beschlossen, vorgenannte Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß§ 13 a BauGB i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplanänderungsentwurf „Rheintal II – 2. Änderung“ (Planzeichnung, Satzungstext mit Begründung sowie artenschutzrechtliche Beurteilung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dauer 1 Monats und zwar vom

26.10.2023 bis 27.11.2023 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück und bei der Ortsgemeinde Niederheimbach, Heimbachtal 32, 55413 Niederheimbach, jeweils während den Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegt.

Der Entwurf der vorgenannten Bebauungsplanänderung kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Bebauungsplan Niederheimbach, Rheintal II) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.

Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden; wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 a Abs. 3, Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dass gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rheintal II – 2. Änderung“ umfasst das Grundstück in der Gemarkung Niederheimbach:

Flur 11, Flurstück 354

und ist auf nachfolgendem Plan dargestellt.

55413 Niederheimbach, 12.10.2023
Ortsgemeinde Niederheimbach
Richard-Paul Mézes
Ortsbürgermeister