Am Sonntag, dem 10. November 2024, findet im Landkreis Mainz-Bingen die Wahl der Beiräte für Migration und Integration statt.
Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Mainz-Bingen liegt aus in der Zeit vom 21. Oktober bis 25. Oktober 2024 in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe, Koblenzer Str. 18, 1. OG, Zimmer 106, 55411 Bingen.
Jedermann kann Einsicht nehmen während der allgemeinen Öffnungszeiten. Diese sind: Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am Freitag, dem 25. Oktober 2024, bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe Einspruch einlegen (Einspruchsfrist).
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration wird insgesamt im Wege der Briefwahl durchgeführt.
Die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten des Landkreises Mainz-Bingen erhalten frühestens ab dem 07. Oktober 2024 ihren Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Eines besonderen Antrages bedarf es nicht für die von Amts wegen eingetragenen Wahlberechtigen.
Sonstige Wahlberechtigte gemäß § 56 GemO bzw. § 49 a LKO i.V.m. § 9 Abs. 3 der jeweiligen Satzung über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration können einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen bis zum 08. November 2024, 18.00 Uhr.
Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten für den Landkreis Mainz-Bingen
• mit dem gelben Wahlschein zugleich
• einen amtlichen rosa Stimmzettel,
• einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck "Stimmzettelumschlag für die Briefwahl",
• einen amtlichen orangefarbenen Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief" und der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und
• ein Merkblatt für die Briefwahl.