Neues EU-Gesetz bei Überweisungen – Änderung bei Zahlungen an die Verwaltung
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt ein neues EU-Gesetz zum sogenannten Empfängerabgleich bei Überweisungen in Kraft. Das Ziel: für mehr Sicherheit und Transparenz im Zahlungsverkehr sorgen. Neben Banken und Unternehmen betrifft die neue Regelung auch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als öffentliche Einrichtung.
In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass zum Stichtag 9. Oktober 2025 bei allen Überweisungen als Zahlungsempfänger zwingend „Landkreis Mainz-Bingen“ anzugeben ist. Betreffende Bürgerinnen und Bürger sowie Dienstleistungsunternehmen werden gebeten, dies bei künftigen Zahlungen zu beachten und den genannten Empfängernamen dahingehend anzupassen.
Zum Hintergrund: Das neue Gesetz sieht konkret vor, dass künftig bei jeder SEPA-Überweisung der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN automatisch abgeglichen wird – der sogenannte Empfängerabgleich. Damit soll das Risiko von Betrugsfällen sowie Zahlendrehern bei der Eingabe von Bankverbindungen deutlich reduziert werden.