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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 42/2025
Sonstige Mitteilungen
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Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Neues EU-Gesetz bei Überweisungen – Änderung bei Zahlungen an die Verwaltung

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt ein neues EU-Gesetz zum sogenannten Empfängerabgleich bei Überweisungen in Kraft. Das Ziel: für mehr Sicherheit und Transparenz im Zahlungsverkehr sorgen. Neben Banken und Unternehmen betrifft die neue Regelung auch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als öffentliche Einrichtung.

In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass zum Stichtag 9. Oktober 2025 bei allen Überweisungen als Zahlungsempfänger zwingend „Landkreis Mainz-Bingen“ anzugeben ist. Betreffende Bürgerinnen und Bürger sowie Dienstleistungsunternehmen werden gebeten, dies bei künftigen Zahlungen zu beachten und den genannten Empfängernamen dahingehend anzupassen.

Zum Hintergrund: Das neue Gesetz sieht konkret vor, dass künftig bei jeder SEPA-Überweisung der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN automatisch abgeglichen wird – der sogenannte Empfängerabgleich. Damit soll das Risiko von Betrugsfällen sowie Zahlendrehern bei der Eingabe von Bankverbindungen deutlich reduziert werden.