|
Beglaubigte Abschrift
Amtsgericht Bingen am Rhein
Vollstreckungsgericht
Az.: 42 K 17/24 — Bingen am Rhein, 11.09.2025
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
| Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
| Mittwoch, 10.12.2025 | 10:00 Uhr | 103, Sitzungssaal | Amtsgericht Bingen am Rhein, Main-zer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Weiler [bei Bingen] Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
| ME-Anteil | Sondereigentums-Art | Blatt |
| 35/100 | an der Wohung im Erdgeschoß nebst Garage | 2625 BV 1 |
an Grundstück
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m2 |
| Weiler [bei Bingen] | Flur 10 | Gebäude- und Freifläche | 575 |
| Nr. 87/1 | Auf der Trift 12 C |
|
Zusatz: verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoß nebst Garage im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 3; für jeden Anteil ist ein besonderes Grundbuch angelegt (Blatt 2625 bis Blatt 2627); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt; frei veräußerlich; wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums Bezugnahme auf die Bewilligung vom 27.12.1996 (URNr. 1731/96 Notar Dr. Kögler Stromberg); übertragen aus Blatt 2311 und 2312; eingetragen am 15.04.1997.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Eigentumswohnung (EG, ca. 102 qm Wohnfläche, teilweise Unterhaltungsstau) nebst Garage
Verkehrswert: — 150.000,00 €
Weitere Informationen unterhttps•//zvrlp.de/amtsgerichte/bingen.92403
Der Versteigerungsvermerk ist am 03.06.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Beglaubigt:
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt - ohne Unterschrift gültig