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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 43/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Bacharach am Donnerstag, 14.09.2023 um 19.30 Uhr, im Ratssaal in Bacharach.

Öffentlicher Teil

Mitteilungen

An das Ministerium des Inneren und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz wurde der Antrag gestellt, den Fördersetz für die Städtebauförderung von 80% auf 95% anzuheben. Eine Antwort liegt noch nicht vor.

• Ursprünglich sollten alle Städtebaulichen Maßnahmen bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Hier wurde für die Gesamtmaßnahme in der Städtebauförderung ein Antrag auf Verlängerung der Laufzeit um weitere zwei Jahre an das Ministerium des Inneren und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz gestellt. Eine Antwort liegt auch hier noch nicht vor.

• Zum Vorratsbeschluss aus der vorangegangenen SR-Sitzung für die Baumaßnahme Sanierung „Brücke im Malerwinkel“ wird mitgeteilt, dass der Auftrag in Höhe von 32.065,88 EUR Brutto an die Firma Michael Dausner aus Rheindiebach vergeben wurde. Die Ausführung der Arbeiten sind für Anfang Oktober 2023 geplant, mit einer Bauzeit von 3 Wochen.

• Bei einer Geschwindigkeitsüberprüfung in der Koblenzer Straße in Bacharach wurden in 31,05 % der Fälle Übertretungen der Höchstgeschwindigkeit festgestellt.

• Für die Personalkosten der Kita in Bacharach hatte die Kreisverwaltung eine Rückforderung in Höhe von 23.101.26 EUR. (es wurde Personal angenommen, das nicht da war und es wurden zwei Personalstellen höher bezahlt als vorgesehen).

• Unabhängige Wirtschaftsprüfer haben eine Prüfung zur Erlangung hinreichender Sicherheit der Konzessionsabgabenabrechnung Strom der Westenergie AG für das Kalenderjahr 2021 durchgeführt. Die Stadt Bacharach hat an Konzessionsabgabe für das Jahr 2021 insgesamt einen Betrag in Höhe von 60.964,97 EUR erhalten.

• Die Baumaßnahme am Liebesturm ist im Zeitplan. Die Dachdeckerarbeiten sind abgeschlossen, am 18.09. findet die Abnahme statt. Im Anschluss sind nur noch Malerarbeiten auszuführen.

• Mit der 14. Spielzeit in der Saison 2023/2024 setzt die Stadt Bacharach die Reihe der Meister-Konzerte fort und beginnt am 08.10.2023 um 18 Uhr mit dem Konzert „Beethovens Violinsonaten“. Insgesamt finden bis 24. März 2024 sechs Konzerte in der Mittelrheinhalle in Bacharach statt.

• Für das Amt der der 53. Mittelrhein-Weinhoheiten haben sich vier Personen beworben. Gero Schüler aus Bacharach ist amtierender Mittelrhein-Weinprinz und stellt sich in diesem Jahr erneut zur Wahl.

Bekanntgabe von Eilentscheidungen gemäß § 48 GemO

• Im Wege der Eilentscheidung (§ 48 GemO) wurde beschlossen, dem Bauantrag zur brandschutztechnischen Sanierung der kommunalen Kindertagesstätte Bacharach das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Da die Kindertagesstätte aufgrund von Mängeln im Brandschutz weiterhin von der Schließung bedroht ist, und da die Umbaumaßnahmen während der Sommerschließzeiten der Kita durchgeführt werden sollten, konnte mit der Auftragsvergabe nicht bis zur nächsten Sitzung des Stadtrats am 14.09.2023 gewartet werden.

• Im Wege der Eilentscheidung (§ 48 GemO) wurden zwei Auftragsvergaben beschlossen:

1. Den Auftrag für die brandschutztechnische Sanierung (Trockenbau-, Schreinerarbeiten) an der kommunalen Kindertagesstätte Bacharach an die Fima Schreinerei Christ GmbH & Co.KG Kirchberger Straße 37a 55483 Dickenschied zu vergeben. Das Angebot vom 08.08.2023 beläuft sich auf 35.474,40 € (brutto).

2. Den Auftrag für die brandschutztechnische Sanierung (Elektroinstallation) an der kommunalen Kindertagesstätte Bacharach an die Firma ERN Elektrosysteme Rhein-Nahe GmbH, Im Boorstück 5, 55469 Simmern zu vergeben. Das Angebot vom 09.08.2023 beläuft sich auf 6.295,18 € (brutto).

Da die Kindertagesstätte aufgrund von Mängeln im Brandschutz weiterhin von der Schließung bedroht ist, konnte mit den beiden Auftragsvergaben nicht bis zur nächsten Sitzung des Stadtrats am 14.09.2023 gewartet werden.

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden

Es wird mitgeteilt, dass folgende Spenden eingegangen sind:

Spenden ab einer Höhe über 100,00 EUR müssen vom Stadtrat angenommen werden:

- Jutta Schweigert, Kohlhof 1, 55494 Dichtelbach

Initiative Zukunftsfähiges Steeg  — 75, 00 EUR

- Ulrich Kürbis (Ferienhaus Kürbis), Fährstraße 14 a,

55424 Münster-Sarmsheim

Initiative Zukunftsfähiges Steeg  —  100, 00 EUR

- Sparkasse Rhein-Nahe, Am Kornmarkt 5, 55543 Bad Kreuznach

Steeger Weinblütenfest  —  100, 00 EUR

- Die Firma Westenergie sponsort Bücherschränke. Einer der Bücherschränke soll in Henschhausen aufgestellt werden. Da es sich um ein Sponsoringvorgang gem. § 94 Abs. 3 GemO handelt, muss der Vorgang wie eine Spende durch Beschluss des Gemeinderates (hier Stadtrat) angenommen werden.

Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig das Sponsoring der Firma Westenergie i. H. v. 4.165 € anzunehmen.

Auftragsvergaben

Data2net

Aufbau einer neuen IT-Struktur auf der Basis von Microsoft 365 Basic sowie Business Office Lizenzen für Ratsmitglieder und Mitarbeiter der Verwaltung in der Stadt Bacharach.

Ein Angebot in Höhe von 3.034,69 € (brutto) liegt vor. Des Weiteren fallen laufende monatliche Kosten) in Form von Lizenzgebühren an.

Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig den Auftrag für die Aktualisierung der Softwareinfrastruktur gemäß Angebot vom 26.06.2023 bis zu einer Höhe von 4.000, -- € (brutto) an die Firma Data2Net, Hintergasse 1, 55444 Waldlaubersheim zu vergeben.

Reparatur des Wirtschaftsweges „In der Seye“ und Herstellung einer Furt

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Tiefbauarbeiten

Von den bergseitig an den Wirtschaftsweg angrenzenden Grundstücken tritt seit Jahren Wasser aus und läuft auf einer Länge von ca. 50 m über den Weg. Dieser ist kaum noch befahrbar und muss dringend instandgesetzt werden.

Bei der Besprechung am 09.05.2023 wurde vereinbart schnellstmöglich den Weg im betroffenen Bereich instand zu setzen und für einen schadlosen Abfluss des Wassers zu sorgen. Beim Ortstermin am 07.07.2023 wurde vereinbart den Weg auf der Länge von ca. 50 m zu erneuern.

Die Arbeiten sollen vom Jahresunternehmen der Verbandsgemeindewerke, der Fa. S & V BAU GmbH, ausgeführt werden. Die Verbandsgemeindewerke übernehmen

50 % der Kosten ohne Schuldanerkenntnis. Auf die Stadt Bacharach entfallen somit Kosten i. H. v. 15.461,32 €.

Der Stadtrat der Stadt Bacharach beschließt, die Tiefbauarbeiten an die Fa. S & V BAU GmbH, 55595 Wallhausen, zum Angebotspreis von 30.922,64 € zu vergeben. Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.

Es wird informiert, dass zwei Aufträge zur Sanierung des Kranenturms freihändig vergeben worden sind bzw. noch vergeben werden, ein Beschluss des Stadtrats ist hierfür nicht erforderlich:

1. An die Schreinerei Laudert, Oberdiebach zum Austausch von 2 neuen Fenstern. Dieser Auftrag liegt im Bereich von 1.500, -- €.

2. Die Gerüstbauarbeiten sollen an die Firma Reckert in Oberdiebach vergeben werden. Dieser Auftrag liegt im Bereich von 3.500, -- €.

Beratung und Beschlussfassung Sanierung der Westfassade des Kranenturms, Langstraße 30, 55422 Bacharach

Die Westfassade soll saniert werden, beginnend mit den Dachdeckerarbeiten in der KW 43. Das wirtschaftlichste Angebot beläuft sich auf 47.469,70€ (brutto).

Der Rat der Stadt Bacharach fasst den Beschluss die Dachdeckerarbeiten im Rahmen der Sanierung der Westfassade des Kranenturms gemäß des Angebots vom 06.09.2023 i. H. v. 47.469,70€ (brutto) an die Firma Meyendriesch, 56288 Leideneck, zu vergeben.

Dieser Beschluss erfolgt einstimmig bei Abwesenheit des Ratsmitglieds Jochen Ratzenberger und der Beigeordneten Christel Eichner.

Sachstand BUGA 2029

Es wird mitgeteilt, dass in den letzten Monaten Beratungen über die Besitzverhältnisse auf der von der BUGA 2029 als Projektfläche definierten Fläche (Rheinanlagen) stattgefunden haben.

Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung

Beratung und Beschlussfassung über einen Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht Mainz-Bingen zum Haushalt 2023 der Stadt Bacharach

Mit Schreiben vom 19.07.2023 erteilte die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Haushaltsverfügung für den Haushalt 2023 der Stadt Bacharach.

Zwar wird aus rechtlichen Aspekten der Beschluss des Stadtrates vom 29.06.2023 (gemäß GemO und den Vorgaben des MdI und der ADD) weiterhin beanstandet, jedoch kann der Haushalt unter den Rahmenbedingungen der Haushaltsverfügung ausgeführt werden.

Die Zeit der eingeschränkten Handlungsfähigkeit gem. § 99 GemO ist seither vorüber.

Die Kommunalaufsicht hat mit der Haushaltsverfügung:

1. den Gesamtbetrag der Investitionskredite auf 135.965 EUR reduziert,

2. den Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse auf 1.000.000 EUR reduziert.

Beitrittsbeschluss:

Der Stadtrat Bacharach hat einen Beitrittsbeschluss zu fassen.

In der bereits erfolgten Veröffentlichung der Haushaltssatzung wurde bereits informiert, dass ein solcher zu fassen ist. Die Satzung wird nach erneuter Vorlage an die Kommunalaufsicht sodann nochmals veröffentlicht. Der Haushalt selbst muss nochmals beschlossen werden.

Der Stadtrat Bacharach trifft den Beitrittsbeschluss, die Haushaltssatzung wie folgt anzupassen:

1. Reduzierung des Gesamtbetrages der Investitionskredite auf 135.965 EUR

2. Reduzierung des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse auf 1.000.000 EUR.

Dieser Beitrittsbeschluss erfolgt einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“

Das Bündnis „Für die Würde unserer Städte“ ist ein überparteilicher Zusammenschluss von 63 Kommunen aus sieben Bundesländern, in denen rund 8,5 Millionen Menschen leben. Diese Städte und Kreise kämpfen gemeinsam für eine angemessene und gerechte Finanzausstattung der Kommunen durch den Bund und die Länder.

Die Teilnahme am Aktionsbündnis ist mit jährlichen Kosten i. H. v. 500€ verbunden.

Der Rat der Stadt Bacharach beschließt dem Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ beizutreten.

Dieser Beschluss erfolgt mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen bei Abwesenheit der Beigeordneten Christel Eichner.

Vorstellung und Beratung über die Personalbedarfsanalyse Bauhof

Bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz wurde für den Bauhof der Stadt Bacharach eine Personalbedarfsanalyse in Auftrag gegeben.

Unter Berücksichtigung des Leistungsspektrums des Bauhofs der Stadt Bacharach und mit

Blick auf das wenig aussagekräftige Mengengerüst ergibt sich anhand eines überschlägig ermittelten Personalbedarfs ein Verhältnis von derzeit 3,25 Ist-Stellen (gem. Stellenplan) zu ca. 8,15 Soll-Stellen.

Eine detaillierte Gegenüberstellung der Soll-Besetzung und Ist-Besetzung in den einzelnen Leistungsgruppen ist aufgrund fehlender Stellenbeschreibungen nicht möglich. Insgesamt ist festzustellen, dass gemäß der durchgeführten Personalbedarfsermittlung eine Unterdeckung von 4,90 VZÄ (Vollzeitäquivalente) gegeben ist und zumindest eine Übersetzung nicht vorzuliegen scheint. Aus diesem Grund empfiehlt die Kommunalberatung die Prüfung der Einstellung weiterer Mitarbeiter im Bauhof der Stadt Bacharach.

Aufgrund des nicht oder nur teilweise vorhandenen Mengengerüsts und fehlender Stellenbeschreibungen konnte nur eine überschlägige Personalbedarfsermittlung erfolgen. Es wird empfohlen, an der Fortschreibung des bisher bestehenden Mengengerüsts zu arbeiten. Ebenso wird angeraten, für jeden Mitarbeiter eine Stellenbeschreibung zu erarbeiten, in der Arbeitsvorgänge abgebildet werden.

Der Vorsitzende teilt mit, dass Abhilfe geschaffen wird und dass Dienst- resp.

Organisationsregelungen für den Bauhof, in Zusammenarbeit mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz, geschaffen werden sollen.

Vorstellung und Beratung über die Zustandsdokumentation der Stadtmauer

Beim Ingenieurbüro Schwab Lemke wurde eine komplette Analyse des Zustands der Stadtmauer in Auftrag gegeben.

Zur Dokumentation der Schäden fanden Bauuntersuchungen statt. Gerüste oder Hubsteiger standen hierfür nicht zur Verfügung. Bereichsweise hat das Gelände eine handnahe Untersuchung auch im Sockelbereich nicht zugelassen. Weiterhin waren die Mauerabschnitte in Teilbereichen durch Bewuchs verdeckt. Bei den Stadtmauertürmen hat sich die Erfassung ausschließlich auf die außen sichtbaren Bereiche bezogen. Eine Innenbegehung der Türme war nicht vorgesehen.

Nach der Schadenserfassung wurde für die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen eine grobe Kostenprognose ermittelt und die Bauteile in Prioritäten eingeteilt.

Insgesamt besteht in allen drei Prioritätsbereichen ein Mittelbedarf in Höhe von gerundet 6,7 Mio. € Brutto für die Sanierung der Stadtmauer. Dies sind geschätzt die rein ermittelten Baukosten, es sind noch keine Kosten für Planer, Architekten, etc. und Kostensteigerungen berücksichtigt.

Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines Beauftragten für Aushilfsarbeiten in Henschhausen gemäß § 13a Hauptsatzung

Im Ortsbeirat von Henschhausen wurde in der Ortsbeiratssitzung am 26.07.2023 einstimmig folgender Beschluss gefasst:

Der Ortsbeirat in Henschhausen empfiehlt dem Stadtrat Herrn Steffen Stollwerk als Aushilfskraft für den Ortsteil Henschhausen ab dem 01.07.2023 zu beauftragen und ihm die Aufwandspauschale in Höhe von 70 € zu gewähren.

Steffen Stollwerk übt bisher ehrenamtlich folgende Tätigkeiten im Ortsteil aus:

- Pflege, Wartung und Instandsetzung aller in der Ortsgemeinde genutzt Kleinmotorgeräte für die Gras-, Hecken- und Baumpflege.

- Mithilfe bei Grünflächenpflege auf dem Friedhof und Pflege der Dorflinde.

Eine rückwirkende Beauftragung ist nicht möglich, der nächstmögliche Zeitpunkt ist der 15.09.2023.

Der Rat der Stadt Bacharach beschließt Herrn Steffen Stollwerk als Beauftragten für Aushilfsarbeiten in Henschhausen ab dem 15.09.2023 zu bestellen. Dieser Beschluss erfolgt mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Stimmenthaltungen.

Beratung und Beschlussfassung über eine Petition

Herr Rainer Folz hat in einer Mail am 03.09.2023 eine Petition gemäß Artikel 11 der Rheinland-Pfälzischen Landesverfassung an die Stadt Bacharach gerichtet. Diese Mail wurde am 05.09.2023 vom zweiten Beigeordneten der Stadt Bacharach beantwortet. Daraufhin hat die Stadt Bacharach eine weitere Mail von Herrn Folz am 09.09.2023 erhalten.

Nach Beratung im Stadtrat und mit Rücksprache in der Angelegenheit mit der VG Rhein-Nahe wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat der Stadt Bacharach nimmt die am 03.09.2023 durch den Petenten Rainer Folz eingereichte Petition zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Bacharach beschließt keinen Ausschuss zur Behandlung der Petition zu bilden. Der Rat der Stadt Bacharach beauftragt den Stadtbürgermeister die Petition zu beantworten und eventuelle in der Petition dargestellte Missstände als Geschäfte der laufenden Verwaltung zu behandeln. Der Rat der Stadt Bacharach betrachtet die Petition nach Beantwortung durch den Stadtbürgermeister als abschließend behandelt.

Dieser Beschluss erfolgt einstimmig bei einer Stimmenthaltung.

(Die dritte Beigeordnete hat sich nicht an dieser Abstimmung beteiligt).

Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung einer Standortbestimmung Notfallvorsorge und Notfallvorsorgeplanung für die Wasserversorgung Bacharach-Steeg

Diese Maßnahme erfolgt auf Anregung von Dieter Stiehl, Ortsvorsteher von Bacharach-Steeg. Die Kosten in Höhe von 5.000 EUR zzgl. MwSt. werden zu 100 % vom Umweltministerium übernommen.

Der Stadtrat Bacharach beschließt,

1. eine Standortbestimmung Notfallvorsorge im Sinne des Resilienz-Pakt Wasser des Landes Rheinland-Pfalz durchzuführen,

2. die Verwaltung zu beauftragen, einen Förderantrag über das MIP zu stellen,

3. die Fa. aquabench zu beauftragen, die Standortbestimmung Notfallvorsorge zu einem Preis von 5.000 EUR zzgl. MwSt. durchzuführen.

Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.

Verschiedenes

• Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH, 55116 Mainz bietet die Dienstleistungen zur Organisationsuntersuchung für den Bauhof der Stadt Bacharach zu einem Preis in Höhe von 7.000, -- EUR zzgl. Umsatzsteuer an. Diese Kosten sollen im nächsten Haushaltsplan für das Jahr 2024 mit aufgenommen werden.

• Für eine Analyse bzw. eine Unterstützung zur Aufstellung des Haushaltes der Stadt Bacharach liegen zwei Angebote vor. Da es sinnvoll sei, die Analyse noch vor Erstellung des Haushalts für das HH-Jahr 2024 anzufertigen, soll geprüft werden, ob die Kosten über einen Nachtragshaushalt oder über Minderausgaben in einem anderen Bereich noch in diesem Jahr verrechnet werden können.

Nach erfolgter Diskussion wird auch die Frage gestellt, ob die Analyse mit externer Unterstützung, die zusätzliche Kosten verursacht, zielführend sein kann.

• Fehlende Ortskenntnis erschweren bei beauftragten Firmen - bei Naturereignissen wie z.B. Unwettern - die Schadensbegrenzung. Hier sollen Lagepläne, etc. (z.B. Starkregenkonzept) zur Verfügung gestellt werden.

• Das Dach im DGH Bacharach-Steeg ist an mehreren Stellen beschädigt und muss repariert werden.

• In der freihändigen Vergabe dürfen nur Aufträge bis 5.000, -- EUR pro Fall vergeben werden. Dieter Stiehl, Ortsvorsteher von Bacharach-Steeg teilt mit, dass dieser Grenzbetrag nicht immer eingehalten werden kann. Er führt als Beispiel einen massiven Rohrbruch an, bei dem zwei Hausanschlüsse über Notversorgung angeschlossen sind; hier wären Neuanschlüsse erforderlich, bei denen die Auftragssummen noch nicht bekannt sind.

Es wird informiert, dass bei Überschreitung der Auftragssumme für die freihändige Vergabe grundsätzlich 3 Angebote angefordert werden müssen, damit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. In eiligen Fällen muss die Richtigkeit und die Angemessenheit eines Angebots vorliegen.

Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner fragt ob nicht nur in den Stadtteilen, sondern auch in der Stadt Bacharach selbst Arbeiten im Ehrenamt ausgeführt werden. Der 1. Beigeordnete teilt mit, dass eine vernünftige Personalausstattung im Bauhof erreicht werden soll, damit Tätigkeiten in den Stadtteilen auch von städtischen Mitarbeitern erledigt werden können. Es fallen aber auch viele Arbeiten an die nicht unbedingt die Stadt Bacharach betreffen. Viele Dinge wurden im Ehrenamt errichtet; insbesondere auch durch die Ehrenamtsförderung der KV Mainz-Bingen. Hier ist es der Stadt Bacharach nicht erlaubt finanziell oder personell zu unterstützen.

II. Öffentlicher Teil:

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde ein Vertrag geschlossen, ein Vertrag wurde vertagt und einem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.