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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 43/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe –

Ausweisung einer privaten Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ sowie eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Hotel Lodges“ im Bereich der Burg Reichenstein in der Gemarkung Trechtingshausen;

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 die Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich der Burg Reichenstein in der Gemarkung Trechtingshausen, zur Ausweisung einer gemischten Baufläche sowie von Sondergebieten beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe am 21.04.2021 veröffentlicht.

Nach Durchführung der einzelnen Verfahrensschritte hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in seiner Sitzung am 26.04.2024 den Beschluss zur abschließenden Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Nach Einholung der Zustimmung der Stadt Bacharach sowie der Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung GemO wurde die beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans der Kreisverwaltung Mainz-Bingen mit Schreiben vom 16.10.2023 zur Genehmigung vorgelegt.

Da eine Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden konnte, hat der Verbandsgemeinderat Rhein-Nahe in seiner Sitzung am 20.12.2023 beschlossen, den Antrag auf Genehmigung zurückzunehmen und das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan ab dem Verfahrensschritt (Durchführung der Offenlage bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) zu wiederholen.

Zur Durchführung bzw. Wiederholung des vorgenannten Verfahrensschritt zur Flächennutzungsplanänderung wird nun die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung, Begründung mit den dort aufgeführten Anlagen Geotechnische Beurteilung, Orientierende Umwelt-/abfalltechnische Untersuchungen von Böden/Baustoffen, sowie die Ergänzung hierzu, Fachbeitrag Artenschutz, Fachbeitrag Naturschutz) zur Ausweisung der vorgenannten Gebiete gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Dauer eines Monats und zwar vom

31.10.2024 bis einschließlich 02.12.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, Zimmer 208, 55411 Bingen-Bingerbrück sowie bei der Ortsgemeinde Trechtingshausen, Rathaus, Römerstraße 24, 55413 Trechtingshausen, jeweils während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.

Des Weiteren sind nachfolgend weitere Informationen verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:

- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) zur Veränderung des Landschaftsbildes durch den Ausbau des Parkplatzes vom 17.05.2021

- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) zum Artenschutz vom 17.05.2021

- Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) und der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz (SGD Süd) zur Vermeidung der Beeinträchtigung des Morgenbachs sowie zur Einhaltung der 10 m Uferrandlinie vom 17.05.2021

- Stellungnahme der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz (SGD Süd) zur Starkregengefährdung des Geltungsbereichs der Lodges vom 17.05.2021

- Stellungnahme der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz (SGD Süd) zum Bodenschutz, insbesondere zu etwaigen Altlasten innerhalb des Geltungsbereichs der Lodges vom 17.05.2021

- Stellungnahme des Forstamt Boppard zu den regionalplanerischen Grundlagen sowie zur Waldumwandlungserklärung vom 18.05.2021

Der Entwurf der vorgenannten Flächennutzungsplanänderung kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe www.vgrn.de (Rathaus/Bauleitplanung/Flächennutzungsplan Änderung Trechtingshausen) eingesehen werden. Auch erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal Rheinland-Pfalz.

Der Geltungsbereich vorstehender Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus dem nachstehenden, unmaßstäblichen Entwurf der Lageübersicht.

Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Nahe
55411 Bingen, 15.10.2024
Benedikt Seemann
Bürgermeister