Mitteilungen
Der Vorsitzende teilte mit, dass
- der Einwohnerstand zum 30.06.25 160 Einwohner betrug, davon 86 männliche und 74 weibliche Einwohner;
- die Kreisumlage sich für das Jahr 2025 auf 61.654 € beläuft,
- die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmäler keine Beanstandungen ergab;
- nach Rücksprache bei der Kreisverwaltung wird im kommenden Jahr eine Bedarfsanalyse zum Thema Glasfaserausbau gestartet, danach wird ein Ausbau in Breitscheid weiter betrachtet.
- Anstehende Termine für 2025:
22.11.2025 Aktion Dorfputz
29.11.2025 Weihnachtsbaumschmücken und Dorfweihnacht
06.12.2025 Seniorennachmittag
Beauftragung der VG Verwaltung zur Änderung des Flächennutzungsplans Rhein-Nahe und Durchführung einer isolierten Positivplanung für Windenenergie in der Gemarkung Breitscheid;
Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende teilte mit, dass eine Änderung des FNP in Breitscheid aktuell aus diversen Gründen nicht durchführbar ist, unter anderem ist der FNP der Verbandsgemeinde RheinNahe nach eigener Aussage in Teilen nicht rechtskräftig. Der Vorsitzende bat um Vertagung des Tagesordnungspunktes auf eine der nächsten Sitzungen. Der Gemeinderat beschloss dies so einstimmig.
Widmung von Straßenparzellen im Bereich der Ortsgemeinde Breitscheid
Beschluss:
Der Gemeinderat Breitscheid beschloss einstimmig die Widmung nachfolgend genannter Gemeindestraßen, -wege, -plätze gemäß der dem Beschlussvorschlag anliegenden Widmungsverfügung.
- Backhausweg
- Brunnenweg
- Dorfstraße
- Erbacher Weg
- Hinterbergweg
- Hustweg
- Im Grund
- Ober dem Dorf
- Rheingoldstraße
- Unter dem Dorf
Begründung:
Anlass:
Im Zuge der Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen hat die Ortsgemeinde Breitscheid, gemäß der am 28.04.2022 beschlossenen Widmungsverfügung, die oben genannten Gemeindestraßen, -wege und -plätze dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Dabei wurde in der Dorfstraße das Flurstück Flur 3, Parzelle 104/3 und im Hustweg das Flurstück Flur 3, Parzelle 33/1 offenbar übersehen.
Ebenso wurden in der Straße „Im Grund“ die Flurstücke Flur 3, Parzelle 30/3 und 58 nicht gewidmet, weil eine Bekanntmachung ihrer Widmung aus dem Jahr 1981 vorliegt. In dieser Bekanntmachung sind anstatt der aktuellen, die historischen Flurstücksnummern aufgeführt, was jedoch keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Widmung hat.
Die beigefügte Widmungsverfügung entspricht der Widmungsverfügung vom 28.04.2022, der alle oben genannten Flurstücke hinzugefügt wurden.
Sie stellt also eine vollständige und aktuelle Widmungsverfügung über die Straßen-, Wege und Platzflächen der Ortsgemeinde Breitscheid dar, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Einer Aufhebung der Widmungsverfügung vom 28.04.2022 bedarf es nicht.
Wenn eine neue Verfügung auch Flächen erfasst, die Gegenstand der ursprünglichen Widmung waren, tritt die erneute Widmung an deren Stelle, ohne dass es der Aufhebung der ursprünglichen Widmungsverfügung bedarf.
Widmung:
Die Widmung ist die Verfügung des Straßenbaulastträgers, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält. Der Straßenbaulastträger, die Gemeinde, soll regelmäßig auch Eigentümer der Straßenflächen sein.
Durch die Widmung werden die öffentliche Indienststellung und die Verkehrssicherungspflicht verbindlich im Umfang der Widmung festgelegt. Die Widmung führt zur uneingeschränkten Anwendbarkeit der straßenrechtlichen Vorschriften. Somit steht die Straße unter einem öffentlich-rechtlichen Schutz. Die Widmung ist auch entscheidende Voraussetzung für die Möglichkeit der Erhebung öffentlich-rechtlicher Abgaben wie Sondernutzungsgebühren etc.
Hinweise:
• Die zum Widmungsbeschluss vom 28.04.2022 zusätzlich zu widmenden Straßenparzellen wurden im Vorfeld mit dem Ortsbürgermeister besprochen.
• Die Widmungsverfügung enthält nur Bilder für Straßen-, Wege- und Platzflächen, bei denen ein weiterer Konkretisierungsbedarf besteht. Unproblematische Straßen, Wege und Plätze werden nur mit den Parzellen, ohne Bild, in die Widmungsverfügung aufgenommen.
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.01.2014 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Breitscheid
Beschluss:
Der Gemeinderat Breitscheid beschloss einstimmig die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 29.01.2014 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) gemäß anliegender Satzung.
Begründung:
Anlass:
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 29.06.2021 (6 A 10793/20.OVG) zum Straßenausbaubeitragsrecht der Vergünstigung von mehrfach erschlossenen Grundstücken Grenzen gesetzt. Die Eckgrundstücksregelung wird aufgrund der oben genannten Rechtsprechung geändert. Bei der Erschließung eines Grundstückes durch zwei oder mehr gleichartige und vollständig in der Baulast der Gemeinde stehenden Erschließungsanlagen wird nicht mehr durch die Zahl der Verkehrsanlagen geteilt. Das Grundstück wird nur mit der Hälfte seiner beitragspflichtigen Fläche veranlagt. Bei Mehrfacherschließung wird also nur eine Eckgrundstücksvergünstigung von 50% gewährt.
Zudem wird die Beschränkung aufgehoben, dass nur Grundstücke eine Eckgrundstücksvergünstigung erhalten, die überwiegend Wohnzwecken dienen. Gewerblich, oder gewerbeähnlich genutzte Grundstücke, die mit einem Artzuschlag belegt werden, können somit ebenfalls in den Genuss einer Eckgrundstücksvergünstigung kommen.
Satzung:
Die beigefügte Änderungssatzung stützt sich auf die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Stand 01.08.2021.
Anschaffung von Akku-Geräten für den Bauhof der Ortsgemeinde sowie Materialbeschaffung für einen Geräteunterstand; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Kauf von diversen Akku-Geräten zu einem Angebotspreis in Höhe von 2.136,04 € sowie dem Kauf eines Blechdaches zum Bau eines Unterstandes in Höhe von 1.400 €.
Finanziert werden diese Anschaffungen über einen sogenannten Deckungsbeschluss, da auf einer anderen Haushaltsstelle entsprechende Mittel vorhanden sind.
Vergabe der Sinkkastenreinigung im Bereich der Ortsgemeinde Breitscheid; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Reinigung der Sinkkästen an die Fa. Folz.
Annahme von Spenden; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der Spende in Höhe von 350 € des Fördervereines der freiwilligen Feuerwehr Breitscheid mit der Maßgabe der Verwendung für ehrenamtliches Engagement.
Sachstand zum LEADER-Projekt "Altes Backes Breitscheid"
Der Vorsitzende teilte mit, dass die Gesamtkosten für die Sanierung des „Backes“ sich auf insgesamt 16.585,36 € belaufen. Der Zuwendungsbescheid der ADD beläuft sich auf eine Summe in Höhe von 9.951,21 €. Alle Firmen sind mit den Arbeiten beauftragt worden.
Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat
Der Gemeinderat beschloss einstimmig sich der Initiative „Jetzt reden Wir – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschloss das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat.“
Einwohnerfragestunde
Die Frage eines Einwohners wurde beantwortet.
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat beschloss die Annahme einer Bauvoranfrage und es wurden drei Pachtverträge geschlossen.