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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 44/2025
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Einsichtnahme des Entwurfs der Haushaltssatzung

mit Haushaltsplan und Anlagen der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen liegt ab Donnerstag, 30.10.2025, bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat Münster-Sarmsheim während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, 3. Stock, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können durch Einwohner innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Sachgebiet 2.1, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, eingereicht werden.

Jürgen Dietz, Ortsbürgermeister