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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 44/2025
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Wasserleitungsgenossenschaft Oberdiebach

Erinnerung an die Wasseruhrenablesung 2025

Ab sofort erfolgt die Jahresablesung Ihrer Wasseruhr ausschließlich für den Ortsteil Oberdiebach.

In diesem Jahr haben Sie wieder die Möglichkeit, den Stand Ihrer Wasseruhr(en) eigenständig abzulesen und an uns zu melden.

Bitte melden Sie uns die Daten wie folgt:

Ablesedatum:

Zählernummer:

Zählerstand:

Name, Vorname:

Adresse:

Entweder per Mail an wasseroberdiebach@gmx.net oder werfen Sie die Angaben auf Papier in den Briefkasten unserer Geschäftsstelle „Rheingoldstr. 134 in 55413 Oberdiebach“.

Bitte helfen Sie uns dabei unsere Arbeit zu vereinfachen und melden zeitnah Ihre Daten.

Sollten wir bis zum 7.11.2025 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, wird die Ablese von Mitgliedern des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der Wasserleitungsgenossenschaft übernommen. Wir bitten Sie, den Kollegen Zutritt zu den Wasseruhren zu gewähren. Um auch die berufstätigen Wasserkunden anzutreffen, bitten wir um Verständnis, dass auch in den Abendstunden sowie an den Wochenenden abgelesen werden muss.

Sollte bis zum 21.11.2025 keine Ablese für Ihren Haushalt möglich sein, werden wir den Verbrauch des Vorjahres ansetzen.

Ein wichtiger Hinweis für die Winterzeit: Achten Sie bitte darauf, dass durch

geeignete Maßnahmen die Leitungen und die Wasseruhr Ihrer Wasserversorgung nicht einfrieren und dadurch beschädigt werden können. Folgekosten sind ausschließlich vom Grundstückseigentümer oder dem Nutzungsberechtigten zu tragen. Um Wasserverluste in der Hausanlage, z.B. durch einen defekten Wasserhahn zu vermeiden, bitten wir die Wasseruhr regelmäßig zu kontrollieren.

Solche Wasserverluste in der kundeneigenen Anlage gehen zu Lasten des Abnehmers.