über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen am Dienstag, 27. September 2022, um 19:00 Uhr, Rhein-Nahe-Halle (Großer Saal)
Mitteilungen
Diskussion über den Platzbedarf in der Kita
• Der Kita-Bedarfsplan für 2022/23 des Landkreises liegt im Entwurf vor. Nach Beschlussfassung in der Kreisgremien wird er bekannt gemacht. Der Kreis wirbt auch für alle Maßnahmen zur Sicherstellung des Platzbedarfs und der ist im ganzen LK im dreistelligen Bereich.
• Der Elternausschuss der Kita macht eigene Erhebungslisten zum Kita-Bedarf. Es ist mit der OG und den verantwortlichen Gremien ein Austausch von Informationen vereinbart.
• Die VG hatte zu einer Ortsbürgermeister Information mit dem Jugendamt der KV eingeladen, jetzt sind belastbare Zahlen auf dem Tisch.
Zentrale Probleme verbandsgemeindeweit sind: überwiegend Personal- und auch Raumbedarf.
Bei fehlendem Personal werden auch Kita-Plätze u.U. „gekürzt“.
• Die AG Kita-Trägerschaft war zusammen, hat Grundlagendiskussion geführt, Informationen ausgetauscht und weitere Vorgehensweisen festgelegt.
• Zum Stand der Bauarbeiten der neuen Kita in Weiler und den Problemen dazu wird mitgeteilt:
- Firma in Konkurs zwingend Neuausschreibung des Gewerkes lt. EU-Vorgaben und Fördervoraussetzungen im Land.
- Aufhebung von Ausschreibungen wegen weit überzogenen Kostenvorgaben (z.B. Außenbereich mehr als 80 %)
- Firmen mit Personalproblemen kommen in Verzug, der Bauzeitenplan verschiebt sich und andere Nachfolgefirmen kommen ebenfalls in Verzug, weil sie mittlerweile an anderen Baustellen sind
- Firmen sind auch unredlich und bauen nicht bestellte Leistungen ein, messen falsch auf. Die OG stellt das fest und kommt in rechtliche Auseinandersetzungen, bisher noch außergerichtlich.
- Materiallieferprobleme
Impfbus
Der Impfbus war am vergangenen Mittwoch in Weiler. Im Rahmen der Möglichkeiten der OG wurde dafür geworben sich impfen zu lassen. Plakate und Wurfzettel wurden selbst entworfen, im Amtsblatt wurde Werbung gemacht, weil sonst wenig zur Verfügung steht. Es kamen 85 Personen zur Impfung.
Gewerbegebiet in der Duhl
Im Gewerbegebiet in der Duhl geht es voran. Die Vermessung ist erfolgt, die Parzellen stehen fest und sind in die Katasterpläne übertragen worden. Und genau die werden gleich in die Notarverträge eingefügt.
Die Planung der Erschließungsanlagen, wozu ebenfalls die Beauftragung des Ingenieurbüros in Abstimmung mit dem Abwasserwerk der VG erfolgt ist, ist angelaufen.
Schnelles Internet
Am 26.09. war die Bürgerinformation für schnelles Internet. Das war eine sehr erfolgreiche Versammlung mit mehr als 100 Gäste und einem Kompetenten Referenten. Sehr positive Aufnahme dieses Informationsangebotes; Beratungstage im Rathaus folgen.
70-jähriges Bestehen der Partnerschaft
Zur Feier des 70-jährigen Bestehens der Partnerschaft des Landkreises Mainz-Bingen mit der Provinz Verona waren auch Gäste aus Sona zu den Feiern und Veranstaltungen eingeladen. Die Gemeinde hatte die Personen unterzubringen.
Verkehrsverbund RNN
In der Bürgermeisterdienstversammlung des LK Mainz-Bingen wurde das neue Busnetzkonzept 2022 vorgestellt. Nach den Verlautbarungen des RNN wird mit dem neuen Fahrplan ab 17.10.2022 vom RNN eine Verdichtung des Fahrplanes von Bingen über Weiler nach Waldalgesheim tagsüber von montags bis freitags im 30 Minuten-Takt angeboten.
Einwohnerfragestunde
• Ein Ratsmitglied gibt Informationen und zeigt Fotos zu den jüngsten Hochwasserereignissen an der Kreuzung Hofstraße / Ecke Grabenstraße, wo durch immense Wassermassen ein Kanaldeckel weggeschleudert wurde. Ein Ortstermin mit dem Abwasserwerk der VG und Vertretern einer Baufirma hat stattgefunden.
Beratung und Beschlussfassung einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)
der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Niklas Müller vom Sachgebiet 2.1 eingeladen der zunächst das Thema Wiederkehrende Beiträge in den Gemeinden der VG Rhein-Nahe mit einer PowerPoint Präsentation darstellt.
Anlass:
Der Landesgesetzgeber hat mit Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die grundsätzliche Abschaffung der einmaligen Straßenausbaubeiträge beschlossen und die Kommunen verpflichtet, an deren Stelle bei Straßenausbaumaßnahmen Wiederkehrende Beiträge zu erheben.
Satzung:
Die den Ratsmitgliedern vorliegende Satzung stützt sich auf die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes sowie die bisherige Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde für einmalige Beiträge.
Die Satzung wurde im Vorfeld in der Bauausschusssitzung vom 26.07.2022 und 10.08.2022 sowie im Haupt- und Finanzausschuss vom 10.05.2022 beraten. Sie beinhaltet alle für das Abrechnungsgebiet geltenden verbindlichen Regelungen.
Aus Gründen der Rechtsklarheit wird das Abrechnungsgebiet in den Anhängen zur Satzung sowohl optisch dargestellt, als auch ausdrücklich erklärt, dass die Landstraße L214 keine trennende Wirkung entfaltet.
Damit gelten für die gesamte Ortsgemeinde Weiler b. Bingen einheitliche Regelungen
Im BA wurden in 3 Sitzungen alle Problemfelder der WKB-Satzung diskutiert und in zwei Fällen mit Mehrheit, ansonsten mit einstimmigen Empfehlungen zur Beschlussfassung empfohlen.
§ 3 (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in der Abrechnungseinheit nach Abs. 1 ermittelt.
§ 5 Gemeindeanteil
Der Gemeindeanteil beträgt 30 %.
Hierzu werden weiterführende Anträge gestellt, die folgendermaßen beschlossen werden:
- Der Gemeindeanteil beträgt 40 %
Abstimmung: 3 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen
- Der Gemeindeanteil beträgt 35 %
Abstimmung: 4 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen
- Der Gemeindeanteil beträgt 30 %
Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
§ 6 Beitragsmaßstab
§ 6 /1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10 v.H. Vollgeschosse im Sinne dieser Regelung sind Vollgeschosse im Sinne der Landesbauordnung.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
§ 6 (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt
§ 6 (2) 2. a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
§ 6 (2) 2. b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 40 m.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
§ 6 (2) 2. d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 80 m zugrunde gelegt.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
§ 6 (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die Maßstabsdaten um 20 v.H. der Grundstücksfläche nach Absatz 2 erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v.H.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
§ 13 Übergangs- bzw. Verschonungsregelung
(1) Gemäß § 10a Abs. 6 KAG wird festgelegt, dass Grundstücke, vorbehaltlich § 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung, erstmals bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages berücksichtigt und beitragspflichtig werden, nach
0,01 bis 2,00 € pro qm Grundstücksfläche - zwei Jahre Verschonung
2,01 bis 4,00 € pro qm Grundstücksfläche - vier Jahre Verschonung
4,01 bis 6,00 € pro qm Grundstücksfläche - sechs Jahre Verschonung
6,01 bis 8,00 € pro qm Grundstücksfläche - acht Jahre Verschonung
8,01 bis 10,00 € pro qm Grundstücksfläche - zehn Jahre Verschonung
10,01 bis 12,00 € pro qm Grundstücksfläche - zwölf Jahre Verschonung
12,01 bis 14,00 € pro qm Grundstücksfläche - 14 Jahre Verschonung
14,01 bis 16,00 € pro qm Grundstücksfläche - 16 Jahre Verschonung
16,01 bis 18,00 € pro qm Grundstücksfläche - 18 Jahre Verschonung
Mehr als 18,00 € pro qm Grundstücksfläche - 20 Jahre Verschonung
Die Übergangsregelung bei Maßnahmen nach den Buchst. a) bis d) gilt auch bei der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau und der Verbesserung von Verkehrsanlagen. Erfassen eine oder mehrere Maßnahmen mehrere Teileinrichtungen, so findet eine Addition der unter den Buchstaben b) bis d) aufgeführten Verschonungsfristen nicht statt; es gilt dann die jeweils erreichte höhere Verschonungsdauer.
Die Übergangsregelung beginnt jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem die sachlichen Beitragspflichten für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB bzw. für die Ausbaubeiträge nach dem KAG entstanden sind.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
§ 15 In-Kraft-Treten
§ 15 (01) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
§ 15 (02) Gleichzeitig tritt die Satzung für Straßenausbaubeiträge vom 20.06.2007 außer Kraft.
Am Ende aller Einzelentscheidungen wird jetzt die Satzung als Ganzes beschlossen.
Der Rat der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen beschließt die „Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge“ gemäß vorliegender Satzung zum 01.01.2023. Der Beschluss erfolgt mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.
Ergänzungswahlen zu Ausschüssen
In der letzten Sitzung wurden bereits frei gewordene Mandate durch Nachwahlen besetzt.
Die noch offenen Mandatswechsel sind geklärt nachdem niedergelegt haben:
- Simone Bündgen alle Ausschussmandate,
- Peter Zimmermann den 1. Stellvertreter im Rechnungsprüfungsausschuss
- Gernot Stoll den 2. Stellvertreter im Ausschuss für Umwelt, Energie u. Zukunftsfragen
- Fred Sittek den 1. Stellvertreter im Haupt u. FinanzA und den 2. Stellvertreter im Ausschuss für Umwelt, Energie u. Zukunftsfragen
Die vorschlagberechtigte SPD-Fraktion hat einen Vorschlag unterbreitet, der jetzt in seinem zweiten Teil zu beschließen ist. Diese nunmehr frei gewordenen Mandate sind neu zu besetzen. Die Liste der Mitglieder der Ausschüsse für die OG Weiler in der Legislaturperiode 2019 - 2024 mit Stand 30.09.2022 liegt den Ratsmitgliedern vor.
Da es sich um Nachwahlen handelt, wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
- Der GR beschließt die Wahl per Akklamation durchzuführen
- Der GR beschließt den Wahlvorschlag der SPD als gemeinsamen Vorschlag zur Abstimmung zu stellen
Der Rat beschließt die vorgenannten Verfahrensschritte jeweils einstimmig.
Der Rat der Ortsgemeinde Weiler beschließt einstimmig die Nachwahl der genannten Personen in die genannten Ausschüsse, sodass die in der Liste gelb unterlegten Personen in die frei gewordenen Mandate gewählt werden.
Bei der Wahl ruht - wie bei Wahlen üblich - das Stimmrecht des Ortsbürgermeisters.
Öffentliche Sitzung - 2. Teil
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter Grundstücksangelegenheiten auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts verzichtet wurde, ein Grundstück im Außenbereich zu erwerben ist und 5 Bewerbern Ehrungen zuzusprechen.