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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 45/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Mitteilung des Zweckverbandes RheinHunsrück Wasser

Frostschutz der Wasserzähler

Der Winter naht und damit auch die Gefahr, dass die Wasserzähler durch Frosteinwirkung beschädigt werden.

Generell ist der Kunde für den Frostschutz an den Leitungen und am Wasserzähler verantwortlich. Das heißt, dass alle Reparaturkosten, die durch Frosteinwirkung entstehen, vom Hauseigentümer zu tragen sind. Austretende Wassermengen werden ebenfalls an den Hauseigentümer weiterberechnet.

Unser Tipp:

Sämtliche Leitungen, die im Winter nicht gebraucht werden, insbesondere im Garten, an der Terrasse oder in der Garage, abstellen und entleeren.

Der Hausanschluss und der Wasserzähler sollten ebenfalls mit geeigneten Dämmstoffen gegen Frosteinwirkungen geschützt werden.

Den Stand Ihres Wasserzählers sollten Sie häufiger kontrollieren. Wenn der Zählerstand beängstigend schnell ansteigt oder wenn der Zähler auch dann läuft, wenn im Haus kein Wasser gebraucht wird, ist irgendetwas nicht in Ordnung. Dann sollte möglichst schnell ein Installateur die Anlage prüfen und instand setzen.

Dörth, 25.11.2023
RheinHunsrück Wasser
Zweckverband
Dörth