Bekanntmachung über die
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Wirtschaftssatzung und des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2025 und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Wirtschaftssatzung und des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2025 und seinen Anlagen wird am 08.11.2024 den Mitgliedern der Verbandsversammlung zugeleitet.
1. Der Entwurf der Wirtschaftssatzung und des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2025 und seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 11.11.2024 bis 22.11.2024 öffentlich in unserem Verwaltungsgebäude in Windesheim, Hauptstraße 46, in der Zeit von montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr aus. Ferner wird dieser auf der Homepage des Zweckverbandes veröffentlicht.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung Trollmühle haben die Möglichkeit, innerhalb der Frist der Offenlage beim Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle, Hauptstraße 46, 55452 Windesheim, Vorschläge zum Entwurf der Wirtschaftssatzung und des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2025 und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an den Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle oder elektronisch an info@trollmuehle.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Wirtschaftssatzung und den Wirtschaftsplan über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.