Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) liegt der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg im Verwaltungsgebäude An der Pforte 2, 55450 Langenlonsheim, Zimmer 1, bis zur Beschlußfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohner der Ortsgemeinden Eckenroth, Guldental, Roth, Schweppenhausen, Waldalgesheim, Waldlaubersheim und Windesheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an rathaus@vg-ls.de zu richten.
Die Verbandsversammlung wird vor dem Beschluß über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.