1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Walderholungsverband Rhein-Nahe für die Jahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich den Mitgliedern der Verbandsversammlung zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der bei der Stadtverwaltung Bingen angesiedelten Geschäftsstelle, Torwärterhaus Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Daxweiler, Oberheimbach, Stromberg, Warmsroth, Dichtelbach, Bingen, Ingelheim, Bacharach, Breitscheid, Manubach, Münster-Sarmsheim, Niederheimbach, Oberdiebach, Trechtingshausen, Waldalgesheim und Weiler bei Bingen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung beim Zweckverband Walderholungsverband, Torwärterhaus Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an den Zweckverband Walderholungsverband, Torwärterhaus Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein oder elektronisch an manuel.braun@bingen.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.