über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt- und Klimaschutz der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe am Mittwoch, den 02.10.2024, 18:30 Uhr, im Sitzungssaal 1 im Rathaus
Der Vorsitzende informierte die Anwesenden darüber, dass nach § 30 Abs. 2 GemO die Ausschussmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet werden. Verweigert ein Ratsmitglied die Verpflichtung, so gilt dies als Verzicht auf den Amtsantritt.
Bürgermeister Seemann rief sodann die noch zu verpflichtenden Ausschussmitglieder auf und nahm die Verpflichtung mittels Handschlag vor.
Die nicht anwesenden und noch zu verpflichtenden Ausschussmitglieder werden in der nächsten Sitzung bei Anwesenheit verpflichtet.
Öffentlicher Teil
Mitteilungen der Verwaltung
Bürgermeister Seemann teilte den anwesenden Ausschussmitglieder mit, dass Herr Backhaus in Funktion des Klimaschutzmanagers einen aktuellen Stand zum Klimaschutzkonzept vortragen wird und gab das Wort an Herrn Backhaus weiter.
Herr Backhaus stellte das Konzept des Klimaschutzkonzeptes mittels Präsentation vor und informierte die Anwesenden, dass der Maßnahmenkatalog der ZOG vorliegt, hier wird auf Rückmeldung gewartet.
Außerdem thematisierte er die acht Handlungsfelder.
1. IST-Zustand-Bestandsaufnahme
2. Erstellung Energie-Treibhausgasbilanz
3. Darstellung Potenziellen Szenarien
4. Öffentlichkeitsarbeit
5. Maßnahmenkatalog
6. Verteilungsstrategie
7. Controlling Konzept
8. Kommunikationsstrategie
Bei Interesse versendet er die vollständige Datei des Klimaschutzkonzeptes an die Mitglieder des Ausschusses.
Nachfolgend informierte er betreffend die Maßnahmenliste der übergeordneten Handlungsfelder.
1. Vorbildfunktion der Kommune/Kommunal
2. Öffentlichkeitsarbeit
3. Erneuerbare Energie
4. Mobilität
5. Klimaanpassung
Herr Backhaus präsentierte ein Beispiel eines Maßnahmensteckbriefes.
und teilte mit, dass insgesamt 23 Einzelmaßnahmen vorgesehen sind. 16-20 Einzelmaßnahmen werden pro Vollzeitäquivalent angesetzt.
Anschließend erkundigt er sich nach Unklarheiten bzw. Fragen.
Ein Ratsmitglied erfragte, in wie weit die Verbandsgemeinde im Kreistag betreffen dem Thema Energiezelle involviert sei.
Herr Backhaus erklärte, dass er bei Sitzungen öfters dabei sei das Konzept betreffend die Energiezelle aber erstmal anlaufen muss. Er teilte mit, diesbezüglich weiterhin aufmerksam zu sein.
Ein Ratsmitglied erfragte in wie weit die Wärmeplanung im Konzept berücksichtigt ist. Herr Backhaus teilte mit, dass das Klimaschutzkonzept eher weniger mit der Wärmeplanung zu tun hat. Es gäbe Überschneidungs- bzw. Berührungspunkte aber als einzelnes Hauptthema wird die Wärmeplanung nicht behandelt. Im Förderantrag war dies auch nicht vorgesehen.
Antrag der Stadt Lorch auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) zugunsten einer Freiflächen-Photovoltaikanlage;
Planverfahren "Photovoltaikanlagen Espenschied Nord, Süd 1 und Süd 2
Bürgermeister Seemann erläuterte die Thematik.
Da keine Fragen oder Anmerkungen bestanden leitete Bürgermeister Seemann zur Abstimmung.
Beschluss: Der Ausschuss für Bau, Umwelt- und Klimaschutz beschließt sowohl zum Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom RPS/RegFNP 2010 als auch zur Umweltverträglichkeitsvorprüfung keine Stellungnahme abgeben.
Begründung: Das Regierungspräsidium Darmstadt hat uns per Mail vom 09.09.2024 darüber informiert, dass die Stadt Lorch, vertreten durch PIONEXT Service GmbH sowie die Argus Concept GmbH, einen Antrag auf Zulassung einer Abweichung von Zielen des RPS/RegFNP 2010 gestellt. Konkret geht es um die dort formulierten Ziele Z10.1-10 „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“ und Z3.4.1-3 „Vorranggebiet für Siedlung“.
Durch die Vorhaben werden aufgrund ihrer Größe von mehr als 3 ha und der Lage im Vorranggebiet für Landwirtschaft Ziele der Raumordnung berührt. Daher ist die Durchführung eines Zielab-weichungsverfahren gemäß § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 8 Hessisches Landes-planungsgesetz (HLPG) erforderlich.
Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen ist gemäß § 8 Absatz 1 ROG eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf
1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind.
Bei geringfügigen Änderungen von Raumordnungsplänen, von welchen voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgehen, kann gemäß § 8 Abs. 2 ROG von einer Umweltprüfung abgesehen und diese durch eine überschlägige Prüfung ersetzt werden.
In der Anlage 2 zum § 8 ROG werden hierzu Kriterien aufgeführt, anhand deren die Erheblichkeit der zu erwartenden Umwelt-auswirkungen abzuprüfen ist.
Für vorgenannte Vorhaben laufen derzeit die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.
In beiden Bauleitplanungsverfahren wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahme abgegeben (durch Eilentscheidung vom 18.07.2024). Die Belange der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe werden nicht berührt. Die Flächen liegen auch nicht im Bereich des UNESCO-Welterbegebietes Oberes Mittelrheintal.
Die Ortsgemeinde Trechtingshausen und die Stadt Bacharach wurden ebenfalls durch das Regierungspräsidium Darmstadt beteiligt.
Seitens der Stadt Bacharach wurde ebenfalls beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben. Von der Ortsgemeinde Trechtingshausen liegt bisher keine Information vor.
Der Beschluss erging einstimmig.
3. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Auf dem Lindchen" der Ortsgemeinde Warmsroth
Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Anhörung der betroffenen Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
Bürgermeister Seemann erläuterte die Thematik.
Der Ausschuss für Bau, Umwelt- und Klimaschutz beschließt zu vorgenannter 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Lindchen“ der Ortsgemeinde Warmsroth keine Stellungnahme abzugeben.
Begründung: Die Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim – Stromberg hat uns per Mail vom 19.09.2024, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die 3. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Lindchen“ in der Ortsgemeinde Warmsroth und um Abgabe einer Stellungnahme bis spätestens 30.10.2024 gebeten.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt einer höheren Bau- und Gestaltungsfreiheit, im Sinne der Nachverdichtung, Rechnung zu tragen. Der städtebauliche Belang ist in dem Berücksichtigungsgebot des § 1 Abs. 1 BauGB darin begründet, wonach bei der Aufstellung von Bebauungsplänen u.a. auch die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung sowie Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu beachten sind.
Die Ortsgemeinde Waldalgesheim wurde von uns per Mail vom 23.09.2024 über die 3. Änderung des Bebauungsplans informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde ebenfalls keine Stellungnahme abgegeben.
Der Beschluss erging einstimmig.
Auftragsvergaben
Herr Oldach erklärte, dass während der Baumaßnahmen betreffend den Brandschutz besorgniserregende Zustände der Decken in der Aula und zwei weiteren Klassenräumen festgestellt wurden. Herr Oldach erläuterte, dass die verlorenen Schalungen seitens Gutachter geprüft wurden. Klassen mussten zusammengelegt werden, und die Nutzung in den betroffenen Räumen wurde untersagt. Die derzeitige Nutzung der noch vorhandenen Räumen musste umstrukturiert werden.
Herr Oldach erläuterte, dass der Kostenrahmen minimal überschritten wird. Die Sanierung wurde mittels beschränkter Ausschreibung ausgeschrieben. Es wurden 5 Firmen um Abgabe eines Angebotes gebeten. Schlussendlich haben 2 der 5 Firmen ein Angebot abgegeben.
Er informierte außerdem, dass der vorzeitige Maßnahmenbeginn bewilligt wurde. Ob und inwiefern eine Bezuschussung erfolgt ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar. Seitens der Verwaltung ergeht umgehend eine Information sofern neue Erkenntnisse vorliegen.
Bürgermeister Seemann leitete zur Abstimmung, da keine weiteren Fragen oder Anmerkungen mehr vorlagen.
Der Ausschuss für Bau, Umwelt- und Klimaschutz (ABUKli) beschließt die Vergabe der Arbeiten zur Instandsetzung der Stahlbetonrippendecke im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung an der Grundschule „Astrid-Lindgren“ in Waldalgesheim an die Firma „AW Bauunternehmung, Budenheim, 55424 Münster-Sarmsheim, zum Angebotspreis in Höhe von 155.189,95 € netto
(184. 676, 04 € brutto).
Der Beschluss erging einstimmig.
Verschiedenes
Ein Ratsmitglied erfragte den Planungsstand betreffend der Toilettensanierung in der Grundschule in Waldalgesheim.
Herr Oldach erklärte, dass ein Plan der Schulleitung zur Genehmigung an die ADD gesandt wurde. Die ADD hat diesem Plan bereits zugestimmt. Eine Beauftragung sehe man noch in dem laufenden Jahr 2024 vor.
Das Konzept hierzu soll noch in diesem Jahr entwickelt werden.
Bürgermeister Seemann teilte mit, betreffend der Thematik zu informieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.