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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 46/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe am Mittwoch, den 11.09.2024, 18:32 Uhr, im Sitzungssaal 1 im Rathaus

Öffentlicher Teil:

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der Vorsitzende informierte die Anwesenden darüber, dass nach § 30 Abs. 2 GemO die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet werden. Verweigert ein Ratsmitglied die Verpflichtung, so gilt dies als Verzicht auf den Amtsantritt.

Vorsitzender Herr Fahl rief sodann die noch zu verpflichtenden Ratsmitglieder auf und nahm die Verpflichtung mittels Handschlag vor.

Verpflichtet wurden die Ratsmitglieder Herrn Berres, Jörg und Herrn Kauer, Rainald.

Die nicht anwesenden und noch zu verpflichtenden Ratsmitglieder werden in der nächsten Sitzung bei Anwesenheit verpflichtet.

Verabschiedung von ausgeschiedenen Ratsmitgliedern und Beigeordneten

Der Vorsitzende Herr Fahl nahm die Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder sowie Beigeordneten vor. Verabschiedet wurden Frau Sievers-Römhild und Herr Schulz

Ebenfalls nahm Herr Fahl die Ehrung des Gemeinde- und Städtebundes von Herrn Dieter Kochskämper für 35- Jahre Kommunalpolitische Arbeit vor.

Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 (ROP 2014) in der Fassung der Teilfortschreibung vom 19. April 2022 für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Zentrale Orte und Rohstoffsicherung;

Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der erneuten Anhörung und Auslegung

Herr Kirsch führte aus, dass nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen eine erneute Offenlage der 3. Teilfortschreibung durchgeführt werden muss.

Der Link zum Abruf der offengelegten Unterlagen wurde den Mitgliedern des Ältestenrates vorab übermittelt.

In der Thematik „Gewerbe“ wurde der Grundsatz G 19 angepasst. In der in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 20.03.2024 beschlossenen Stellungnahme wurde dies gefordert. Dieser Forderung wurde zumindest teilweise Rechnung getragen.

Der Forderung zum Thema „Photovoltaik“ wurde nicht gefolgt. Der Verbandsgemeinderat forderte in Bezug auf das Ziel Z 169 die Zulassung von Ausnahmen. So sollte es möglich sein, Freiflächenphotovoltaik im Rahmenbereich des UNESCO-Welterebes – sofern sie nicht sichtbar sind – zugelassen werden.

Herr Lang teilte mit, dass kein Bedarf zur Änderung der Stellungnahme bestehe.

Herr Leufen-Verkoyen äußerte, dass trotz der nicht komplett berücksichtigten Stellungnahme zum „Gewerbe“ etwas erreicht wurde.

Im Entwurf der dritten Teilfortschreibung stehen Ausführungen zu Agri-Photovoltaik. Herr Leufen-Verkoyen beantragt zu beschließen, dass die Formulierung „40 Jahre“ ersatzlos zu streichen.

Herr Schmitt teilte mit, dass die Ablehnung der Passage zur Photovoltaik zu erwarten war und dementsprechend auch eingetreten ist.

Herr Berres gab zu Wort, dass dies stimme, jedoch sei die Adressierung falsch. Hier ist der Landesgesetzgeber gefordert, dass Landesentwicklungsprogramm entsprechend zu ändern.

Herr Reichert teilte mit, dass Waldalgesheim der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg zugeordnet sei.

Zunächst erfolgte die Abstimmung über den Antrag von Herrn Leufen-Verkoyen, die Passage „40-Jahre“ raus zu nehmen.

Der Beschluss wurde mit 23 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.

Anschließend beschließt der Verbandsgemeinderat, an der Stellungnahme vom 21.03.2024 zu den Themen Gewerbe und Photovoltaik festzuhalten. Der Beschluss wird ergänzt, dass die Wortpassage „40 Jahre“ auf Seite 66 - wie zu vor beschrieben - gestrichen werden soll.

Der Beschluss wurde mit 25 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme

angenommen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt über die Abgabe einer Stellungnahme ab.

Begründung:

Per Mail vom 16.08.2024 hat uns die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe über die erneute Anhörung und Auslegung der

3. Teilfortschreibung des ROP 2014 informiert und im Rahmen dieses Verfahrens um Stellungnahme bis zum 01.10.2024 gebeten.

Zur Sache selbst wird folgendes ausgeführt:

In der ersten Anhörung und Auslegung hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in seiner Sitzung am 20.03.2024 eine Stellungnahme beschlossen, die mit Schreiben vom 21.03.2024 der Planungsgemeinschaft übermittelt wurde.

Die Stellungnahme der ersten Anhörung und Auslegung beschränkte sich auf 2 Themen:

Gewerbe (hier insbesondere zu G 19):

Die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe fordert, dass bei der Eigenentwicklung von Gewerbeflächen und der Beurteilung / Aufteilung der Flächenbedarfe die kommunale Selbstverwaltung prioritär berücksichtigt wird.

Darüber hinaus fordert die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe die Streichung der 2. Hälfte des genannten Grundsatzes (hier konkret ab „Bei der planerischen Neuausweisung von Baugebieten, in denen auch Gewerbebetriebe in diesem Sinne angesiedelt werden sollen … verfügbar sind.)

Im Rahmen der Abwägung wird G19 angepasst, um den Gemeinden im Rahmen der Eigenentwicklung mehr Möglichkeiten im Rahmen eines erweiterten Bestandschutzes einzuräumen. Die Offenlegung und - sofern möglich – vorrangige Inanspruchnahme vorhandener Flächenpotenziale ergibt sich aus dem Baugesetzbuch. Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Freiraum soll an dieser Regelung festgehalten werden.

Ausführungen hierzu sind dem Entwurf der Planungsgemeinschaft auf den Seiten 13 – 14 und 17 – 18 zu entnehmen.

Photovoltaik:

Die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe fordert in Bezug auf Ziel Z 169 die Zulassung von Ausnahmen. So soll es möglich sein, dass Freiflächenphotovoltaik im Rahmenbereich des UNESCO-Welterbes – sofern diese nicht sichtbar sind - zugelassen werden. Diese Ausnahmen beziehen sich auf den konkreten Einzelfall und sind demnach gesondert zu betrachten.

Hier verweist die Planungsgemeinschaft auf das Ausschlusskriterium des LEP IV Der Ausschluss ergibt sich aus dem LEP IV und ist nicht Gegenstand des ROP.

Der UNESCO-Welterbeschutz bezieht sich auch auf die Kulturlandschaftspflege, weshalb die Einsehbarkeit vom Rheintal aus nicht allein maßgeblich ist Der Link, mit dem die ausgelegten Dokumente der Planungsgemeinschaft heruntergeladen werden konnte, wurde den Mitgliedern des Ältestenrates per Mail vom 27.08.2024 übersandt.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, an der Stellungnahme vom 21.03.2024 zu den Themen Gewerbe und Photovoltaik festzuhalten jedoch die Wortpassage 40 Jahre auf Seite 66 rauszunehmen.

Der Beschluss wurde mit 25 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme angenommen.

Informationen zu Baumaßnahmen

Herr Oldach führte die Kosten für die Baumaßnahmen auf und stellte sie den veranschlagten Kosten im Haushalt gegenüber.

Herr Mies-Hellmeister erklärte, dass während der Baumaßnahmen in der Grundschule Waldalgesheim betreffend den Brandschutz besorgniserregende Zustände der Decken in der Aula und in zwei weiteren Klassenräumen festgestellt wurden.

Er erläuterte, dass die verlorenen Schalungen seitens Gutachter geprüft wurden. Derzeit mussten Klassen zusammengelegt und die Nutzung in den betroffenen Räumen untersagt werden. Die derzeitige Nutzung der noch vorhandenen Räumen musste umstrukturiert werden.

Mittels Präsentation erläuterte er, dass die Brandschutzmaßnahmen in dem Rahmen der Kostenschätzungen geblieben sind. Er informierte außerdem über die derzeitigen Bauzustände zu den Brandschutzmaßnahmen entsprechend dem Konzept. Außerdem stellte er die Sanierungszeiträume vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 525.000,00 €.

Herr Collerius fügte hinzu, dass der vorzeitige Maßnahmenbeginn seitens der ADD für die Brandschutzsanierung bestätigt wurde. Es erfolge folglich nun eine Kontaktaufnahme mit der ADD bzgl. einer möglichen Aufnahme der nun entstehenden Kosten zum ursprünglichen Antrag. Anschließend erginge eine Information über das Ergebnis.

Weiterhin informierte er, dass zum Teil Gelder in den Haushalt 2025 übertragen werden müssen.

Herr Fahl erkundigte sich nach weiteren möglichen Fragen und Anmerkungen.

Herr Leufen-Verkoyen erfragte ob auch andere Schulen betroffen seien.

Herr Mies-Hellmeister erklärte, dass in Weiler bereits vor Jahren die Decken geöffnet wurden und eine Betroffenheit hierdurch ausgeschlossen werden kann. In Münster-Sarmsheim konnte ebenfalls eine Betroffenheit ausgeschlossen werden.

Auftragsangelegenheiten

Vorsitzender Fahl informierte über die zu vergebenden Auftragsangelegenheiten.

Beschluss: Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe beschließt die Vergabe der Schlosserarbeiten an der Grundschule Heilig-Kreuz, Weiler bei Bingen, an die Firma Fichtel GmbH, 67435 Neustadt, zum Angebotspreis in Höhe von 61.825,41 € brutto.

Begründung:

1. Bauvorhaben

Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in der Grundschule Heilig-Kreuz, Weiler bei Bingen, Brandschutz- und Akustiksanierung

Hier: Schlosserarbeiten - Fluchttreppe

2. Bauherr

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe

3. Angebotsanforderung

Die Bauleistungen wurden gemäß VOB/A öffentlich über die Internet-Vergabeplattform „Elektronisches Vergabe-Informationssystem“ (www.subreport-elvis.de) ausgeschrieben.

Die Abgabe der Angebote erfolgte ausschließlich elektronisch. Die Frist für die Angebotsabgabe endete am 15.08.2024 um 09:00 Uhr. Von zehn Fachunternehmen wurden fristgerecht Angebote in elektronischer Form eingereicht. Alle eingegangenen Angebote sind rechtzeitig eingegangen und wurden rechtsverbindlich unterschrieben bzw. in die Formulare 213 und 281 eingetragen. Für die rechnerische Prüfung der Angebote wurde ein Preisspiegel erstellt.

4. Ergebnis der Ausschreibung

4.1 Geprüfte Angebotssummen für die Bauleistungen

1. Fichtel GmbH, 67435 Neustadt : 61.825,41 EUR

Kostenanschlag : 77.754,60 EUR

5. Wertung der Angebote

Die nachgerechnete Angebotsendsumme des an erster Stelle liegenden Bieters liegt 12,77 % unterhalb des Kostenanschlags. Die rechnerische und technische Prüfung können Sie der beigefügten Angebotsauswertung des Büros für Architektur Mies-Hellmeister vom 29.08.2024 entnehmen.

6. Nebenangebote

Die Abgabe von Nebenangeboten war gemäß den Vorgaben des Ausschreibungsverfahrens zugelassen.

Von keinem Bieter wurde ein Nebenangebot eingereicht.

7. Bietereignung

Zum Submissionstermin reichten alle gewerteten Bieter mit dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) bzw. mit Verweis auf die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis oder Einreichung der Bescheinigung über die Präqualifikation die geforderten Nachweise ein. Sämtliche gewertete Unternehmen weisen mit den eingereichten Dokumenten ihre Leistungsfähigkeit und Eignung für die auszuführenden Bauleistungen nach.

8. Wirtschaftliche Angebotsprüfung

In Bezug auf die Markt- und Wettbewerbssituation liegt ein wirtschaftliches Angebot vor. Details hierzu können der beigefügten Angebotsauswertung entnommen werden.

9. Beurteilung des Preis-Leistungsverhältnis

9.1 Für die Bauleistung:

Die Preise des Angebotes wurden in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung bewertet. Dabei sind folgende Hilfsmittel herangezogen worden.

  • Der Preisspiegel
  • Die voraussichtliche, anhand des bepreisten Leistungsverzeichnisses ermittelte Vergabesumme.

Danach wird die Wertungssumme für die Bauleistungen

61.285,41 EUR (einschl. 19% USt.) wie folgt bewertet:

Der Gesamtpreis ist unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angebotsprüfung:

  • angemessen. Er lässt eine einwandfreie Ausführung einschließlich Haftung für Mängelansprüche erwarten, so dass von einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Mittel ausgegangen werden kann.

Die in der Kostenberechnung angesetzten Einheitspreise entstammen aus den Ausschreibungsergebnissen von vergleichbaren Bauvorhaben in den letzten 3 Jahren. Sie sind daher als durchschnittliche Marktpreise anzusehen, die je nach Bieterbeteiligung und den aktuellen Konjunkturaussichten der jeweiligen Branche starken Schwankungen ausgesetzt sind. Das vorliegende Angebot liegt innerhalb der Bandbreite der marktüblichen Preise und ist angemessen.

10. Zuschlag

Im Ergebnis wird vorgeschlagen, aus den zuvor genannten Gründen, den Zuschlag der Fa. Fichtel GmbH, 67435 Neustadt, zu erteilen.

Die Auftragssumme für die Bauleistung beträgt: 61.825,41EUR (einschl. 19% USt.)

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

1. Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes und den Aufbau eines Klimaschutz-Controllings sowie

2. Beratung und Beschlussfassung über die Antragstellung der Förderung des Klimaschutzmanagements im Anschlussvorhaben

Vorsitzender Herr Fahl gab das Wort an Herrn Backhaus für die Vorstellung des Klimaschutzkonzeptes.

Herr Backhaus stellte das Klimaschutzkonzept mittels Präsentation vor.

Das Konzept wird final zum Ende dieser Woche fertig gestellt und an den Projektträger weitergereicht.

Das Konzept beinhaltet 5 Handlungsfelder welche u.a. die Öffentlichkeitsarbeit und die Klimaanpassung betreffen.

Es sind 23 Einzelmaßnahmen vorgesehen. Diese setzen sich aus „Maßnahmensteckbriefen“ zusammen. Ein Maßnahmensteckbrief wurde vorgestellt. Für die Einzelmaßnahmen werden die Steckbriefe im Laufe der Woche fertiggestellt.

Herr Struth merkte an, dass viele Dinge nicht entsprechend eintreten werden. Er fügte hinzu, dass das Thema Klimaresilienz zu kurz komme. Ein großes Thema wird Energieeinspeisung mittels Pumpspeicherwerk sein. Auch spricht er erneut die Energiezelle des Landkreises Mainz-Bingen an.

Herr Palmes teilte mit, dass am 18.09.2024 in Trechtingshausen die Thematik Pumpspeicherwerk diskutiert werde.

Herr Leufen-Verkoyen teilte mit, dass es positiv sei, nun ein Klimaschutzkonzept zu haben.

Herr Berres bedankte sich für die Vorstellung der Maßnahmen und erfragte ob die Maßnahmen nun das Konzept darstelle oder nur die Maßnahmen des Konzeptes.

Herr Fahl erläuterte, dass die Maßnahmen nur die Grundvoraussetzung darstelle um den Antrag vollständig zu füllen. Das Konzept entsteht durch die Maßnahmen.

Herr Collerius fügte hinzu, dass der Zeitraum sehr knapp war. Sofern die Anschlussförderung gewollt ist, muss bis zum 15.09.2024 der Antrag gestellt sein.

Herr Backhaus erklärte abschließend nochmals, dass die Maßnahmen nur 1/3 des Konzeptes ausmachen.

Herr Fahl fügte schlussendlich hinzu, dass jede Maßnahme einem einzelnen Beschluss bedarf.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts sowie den Aufbau eines Klimaschutz-Controllings für den kommunalen Klimaschutz der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe.

Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe wird mit der Beantragung auf Förderung eines Anschlussvorhabens für den Zeitraum 16.03.25 – 15.03.28 mit dem bisherigen Stelleninhaber in Vollzeit (39 Stunden pro Woche) beauftragt.

Begründung:

Durch den von Herrn Claßmann am 28.12.2021 gestellten Förderantrag hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 einen Klimaschutzmanager zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts im Erstvorhaben einzustellen. Gemäß den Förderrichtlinien des Projektträgers („Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG gGmbH)) erfolgte die Einstellung befristet für die Dauer von zwei Jahren. Ab 1. Februar 2023 war die Stelle durch Herrn Eric Walldorf besetzt. Nach dessen beruflicher Neuorientierung ab 01.08.2023 trat Herr Vincent Backhaus seine Nachfolge zum 01.09.2023 an. Im Oktober 2023 erfolgte der Startschuss für die Arbeit am Klimaschutzkonzept in Verbindung mit der „energielenker projects GmbH“.

Gegenstand und Ziel des Beschlusses ist die Umsetzung erster Klimaschutzmaßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept sowie der Aufbau eines Klimaschutz-Controllings zur Überwachung der Zielerreichung. Infolge dessen sollen Fördermittel im Rahmen der Kommunalrichtlinie zur Verstetigung des Klimaschutzmanagements und zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept beantragt werden (sogenanntes Anschlussvorhaben).

Das integrierte Klimaschutzkonzept enthält gemäß den Vorgaben im Förderbescheid Aussagen zur Energie- und Treibhausgasbilanzierung sowie Szenarien- und Potenzialanalysen zu verschiedenen Themenfeldern. Am 09.09.2024 findet die Auftaktveranstaltung hierzu im Rathaus der Ortsgemeinde Waldalgesheim statt.

Um die Vorgaben der Bundesregierung zu den Klimaschutzzielen zu erreichen, wurde für die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe ein Maßnahmenkatalog erstellt, der vor allem die nachfolgenden Handlungsfelder berücksichtig:

- Vorbildfunktion der Kommune

- Energie

- Öffentlichkeitsarbeit und Information

- Mobilität

- Klimaanpassung

Gemäß den Förderrichtlinien ist das integrierte Klimaschutzkonzept bis zum 14. September 2024 bei der Förderstelle „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH“ vorzulegen.

Bis zum Ende des Förderzeitraums für das Erstvorhaben (15.03.2025) ist es vorgesehen, dass der Klimaschutzmanager die Umsetzung erster Maßnahmen aus dem Konzept initiiert und die Inhalte aus der Auftaktveranstaltung einpflegt.

Die Förderrichtlinie sieht für die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept eine Anschlussförderung für die Stelle des Klimaschutzmanagers sowie einen Teil der Sachkosten für einen Zeitraum von drei Jahren vor.

Voraussetzung für die Förderung des Anschlussvorhabens ist ein Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes sowie ein Aufbau eines Controlling-Systems für den Klimaschutz.

Das integrierte Klimaschutzkonzept mit seinem Maßnahmenkatalog dient als Handlungsfahrplan für die Zeit der Anschlussförderung.

Die Personalkosten des Klimaschutzmanagers werden im Erstvorhaben vom 01.01.2023 noch bis zum 15.03.25 mit einer Zuwendung von 75% gefördert. Für das Anschlussvorhaben vom 16.03.25 bis zum 15.03.2028 beträgt die Förderung der Personalkosten für den Klimaschutzmanager 40%.

Die Verwaltung empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Beschlussfassung zur Umsetzung des vorliegenden integrierten Klimaschutzkonzepts sowie den Aufbau eines Klimaschutz-Controllings für den kommunalen Klimaschutz.

Die Klimaschutzmaßnahmen sollen durch eine verwaltungsinterne Projektgruppe „Klimaschutz“, bestehend aus Mitarbeitern aus den folgenden Sachgebieten

- Bauleitplanung

- Grünpflege

- Tourismus/Wirtschaftsförderung

- Klimaschutz

- Abwasser/Werke

erhoben und priorisiert werden.

Die Umsetzung der Maßnahmen als solche bedarf gesonderter Beschlüsse.

Finanzierung:

Die Erträge (Zuwendungen) und Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) für den

Klimaschutzmanager für die im Beschlussvorschlag enthaltenden Maßnahmen sind für die Jahre 2025 bis 2028 in den entsprechenden Haushaltsplänen anteilig neu zu veranschlagen.

Nach derzeitigem Stand ist für den Zeitraum insgesamt mit folgenden Beträgen zu rechnen:

- Personal- und Sachkosten (über 36 Monate)

- Eigenanteil (60%) abzgl. erwarteter Bundeszuschuss (40%)

Kostenanteil für die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

- monatlich 4.352,05 €

Kostenanteil für die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

- jährlich 52.224,60 €

Kostenanteil für die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

- gesamt 156.673,80 €

Diese setzen sich zusammen aus

- Personalkosten in Höhe von 213.123,00 €

- Kosten für Akteursbeteiligung (maximal 5.000 €)

- Öffentlichkeitsarbeit (maximal 20.000 €)

- Dienstreisen und Weiterqualifizierungen (maximal 5.000 €)

- Weitere Sachaufwendungen (maximal 3.000 €)

- Externe Dienstleister (maximal 15.000 €)

Kosten insgesamt -> 261.123,00 €

Kosten nach Bundeszuschuss -> 156.673,80 €

Der Beschluss zu 1. erging mit 25 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 1 Enthaltung.

Der Beschluss zu 2. wurde einstimmig angenommen. Es ergingen keine Nein-Stimmen und keine Enthaltungen.

Lieferung von Feuerschutzkleidung für die Innenbrandbekämpfung für die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe

Vorsitzender Herr Fahl leitete in die zu beschließende Vergabe ein und leitete anschließend zur Abstimmung.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Erteilung des Auftrags zur Lieferung von Feuerschutzkleidung für die Innenbrandbekämpfung an die Fa. Fritz Massong GmbH, Frankenthal gemäß Angebot vom 10.07.2024 zu einem Gesamtbetrag von 89.578,44 €.

Begründung:

Im Haushalt der Verbandsgemeinde ist für das Jahr 2024 die Anschaffung dieser Feuerschutzkleidung mit einem Ansatz von 96.210 € vorgesehen.

Mit der Ausschreibung wurde die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH beauftragt. Zum Ausschreibungsergebnis teilt die Kommunalberatung folgendes mit:

Allgemeine Daten, Begründung

Die Maßnahme wurde im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung dem Wettbewerb unterstellt.

Sechs (6) Firmen haben die Vergabeunterlagen mittels registrierter Downloads bei der Vergabeplattform angefordert. Zum Einreichungstermin am 11.07.2024, 10:00 Uhr, lagen der Verhandlungsleitung zwei (2) elektronische Angebote vor.

Die Bindefrist endete am 02.10.2024

Ergebnis:

Alle eingereichten Angebote entsprachen den ausgeschriebenen Anforderungen.

Ergebnis der Angebotsauswertung:

  • Die Firma Fritz Massong GmbH, Frankenthal hat das wirtschaftlichste Angebot für den Lieferauftrag vorgelegt.
  • Angebotssumme (brutto): 89.578,44 €uro
  • Die Bietereignung kann bestätigt werden.
  • Folgende Zuschlagskriterien wurden im Verfahren berücksichtigt:

1. Preis: 40 %

2. Qualität: 60 %

Der Beschluss erging mit 24 Ja-Stimmen, keinr Enthaltung und keiner Nein-Stimme. Hinweis: 2 Ratsmitglieder befanden sich nicht im Raum bei der Abstimmung.

Haushalt 2024 - Deckungsbeschluss zur Finanzierung der Kosten für die Anschaffung und Einbau einer faltbaren Zisterne zur Sicherstellung des Brandschutzes in Münster-Sarmsheim, „Königsschlößchen"

Herr Fahl leitete in den Tagesordnungspunkt ein und verlas die Begründung zur Thematik „faltbare Zisterne“.

Herr Schmitt erfragte die Haltbarkeit der Zisterne.

Herr Adelseck informierte, dass die Haltbarkeit der faltbaren Zisterne sich auf 10 Jahren belaufe.

Beschluss: Der Verbandsgemeinderat stimmt der Finanzierung der Kosten für die Anschaffung und Einbau einer faltbaren Zisterne zu. Die Kosten belaufen sich auf ca. 40.000,00 €. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Einsparungen bei der Buchungsstelle 1260-071200-96-3 (Drehleiterfahrzeug).

Begründung:

Durch den Wehrführer der Feuerwehreinheit Münster-Sarmsheim wurde Ende 2022 mitgeteilt, dass der Brandschutz für den Bereich Königsschlößchen nicht mehr sichergestellt werden kann. Einerseits ist der Krebsbach im Sommer ausgetrocknet, andererseits ist die Erreichbarkeit des Krebsbachs zur Wasserentnahme nicht mehr möglich. Ebenfalls fand Ende 2022 eine Begehung mit Vertretern der Feuerwehr, der Brandschutzdienststelle des Landkreises Mainz-Bingen sowie des Sachgebiets 3.1 statt.

Nach weiteren Rückfragen wurde seitens der Brandschutzdienststelle im Oktober 2023 mitgeteilt, dass es ausreichend ist, für den Ersteinsatz eine Wassermenge von 50 m³ vorzuhalten. Die Löschwasservorhaltung wurde seitens der Verwaltung im Einbau einer Zisterne gesehen.

Zwischenzeitlich wurde ein Ort für die Errichtung der Zisterne gesucht und schließlich auch gefunden. Den Standort kann auf beigefügtem Plan entnommen werden. Für dieses Grundstück wurde eine Dienstbarkeit beantragt, eine Eintragung ins Grundbuch ist bisher noch nicht erfolgt. Der Grundstückseigentümer hat bereits signalisiert, dass mit den Arbeiten begonnen werden kann, auch wenn eine Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch noch nicht vorliegt.

Für die Zisterne als solche liegt ein Angebot der Firma Veolia Wasser Deutschland (Stand 16.11.2023) vor. Die Angebotssumme liegt bei 4.998,00 €. Für die Tiefbauarbeiten hat die Firma S & V Bau GmbH (Vertragsunternehmen der Verbandsgemeinde) die Leistungen für 25.337,72 € angeboten. Die Zisterne muss letztlich noch eingezäunt werden. Für die Einzäunung wurden bisher keine Angebote eingeholt, aus der Erfahrung heraus kann für den laufenden Meter mit 150,00 € gerechnet werden. Bei einer Länge von ca. 30 m wären das 4.500,00 €. Hinzu kommen die Kosten für ein Zugangstor von rund 500,00 €.

Ausgehend davon, dass aufgrund der Preissteigerung sich die Preise etwas erhöht haben, geht die Verwaltung für die Gesamtmaßnahme in Höhe von 40.000,00 € aus.

Die Finanzierung erfolgt durch Einsparungen bei der Fahrzeugbeschaffung (hier Drehleiter). Es ist nicht zu erwarten, dass hierfür der vorgesehene Ansatz für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 400.000,00 € komplett verausgabt wird. Dies liegt insbesondere in der Tatsache begründet, dass eine Ausschreibung bzw. Auftragserteilung nicht vor der endgültigen Fertigstellung der Feuerwehrbedarfsanalyse erfolgt. Der Entwurf dieser Analyse wird in einem Gespräch bei der ADD (voraussichtlich am 22.10.2024) besprochen. Danach wird der Verbandsgemeinderat aufgrund des Ergebnisses die Risikoklasse der einzelnen Ortsgemeinden feststellen müssen. Erst danach und bei entsprechendem Ergebnis kann die Ausschreibung für die Drehleiter erfolgen.

Mit der Wehrleitung wurde die Thematik ebenfalls besprochen. Es wurden von deren Seite keine Einwände vorgetragen.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Wahl und Ernennung von ehrenamtlichen Beauftragten

Vorsitzender Fahl leitete in den Tagesordnungspunkt ein und erkundigte sich nach Fragen und Anmerkungen.

Herr Schmitt teilte mit, dass ein ehrenamtlicher Klimaschutzmanager nicht mehr benötigt wird.

Herr Fahl erkundigte sich nach freiwilligen für die Wahlkommission. Herr Kauer und Frau Gloggengießer stellten sich für die Wahlkommission.

Herr Rahn schlug für die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte Frau Liebau-Plath vor.

Da keine weiteren Vorschläge vorhanden waren, wurde Frau Liebau-Plath um eine kurze Vorstellung gebeten.

Frau Liebau-Plath stellte sich vor. Anschließend leitete Vorsitzender Herr Fahl zum Wahlvorgang weiter.

Frau Liebau-Plath erhielt 14 Ja-Stimmen, 4 Enthaltung und 8 Nein-Stimmen. Insgesamt wurden 26 Stimmen abgegeben. Somit ist Frau Liebau-Plath gewählt. Sie nahm die Wahl an.

Vorsitzender Herr Fahl übereichte Frau Liebau-Plath die Urkunde zur Ernennung als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte.

Herr Fahl verlas die Rechte und Pflichten.

Vorsitzender Herr Fahl erkundigte sich über Wahlvorschläge für die ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte.

Herr Rahn schlug im Namen der SPD Frau Theresa Sauereßig vor.

Herr Fahl erkundigte sich nach weiteren Wahlvorschlägen. Da keine weiteren Vorschläge ergingen waren, wurde Frau Sauereßig um eine kurze Vorstellung gebeten.

Frau Sauereßig stellte sich vor. Anschließend leitete Vorsitzender Herr Fahl zum Wahlvorgang weiter.

Frau Sauereßig erhielt 22 Ja-Stimmen, 3 Enthaltung und 1 Nein-Stimmen. Insgesamt wurden 26 Stimmen abgegeben. Frau Sauereßig ist gewählt. Sie nahm die Wahl an.

Vorsitzender Herr Fahl übereichte Frau Sauereßig die Urkunde zur Ernennung als ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte.

Herr Fahl verlas die Rechte und Pflichten.

Herr Lang stellte den Antrag die Wahl des ehrenamtlichen Klimaschutzmanagers abzusetzen und die Änderung der Hauptsatzung anzustoßen.

Herr Leufen-Verkoyen teilte mit, dem Antrag nicht zuzustimmen.

Vorsitzender Herr Fahl leitete zur Abstimmung über den Antrag die Wahl des ehrenamtlichen Klimaschutzmanagers abzusetzen und die Änderung der Hauptsatzung anzustoßen.

Der Beschluss erging mit 22 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen.

Die Wahl des ehrenamtlichen Klimaschutzmanagers wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Änderung der Hauptsatzung soll in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderats beschlossen werden.

Wahl der Ausschussmitglieder

Vorsitzender Herr Fahl leitete zur Wahl der Ausschussmitglieder.

Abgestimmt wurde über einen gemeinsamen Wahlvorschlag.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. Die Wahl der Ausschussmitglieder ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Anträge der Fraktionen und Ratsmitglieder

Seitens der FDP wurde ein Antrag betreffen die Ertüchtigung des Fahrradweges zwischen Bingerbrück und Bacharach gestellt.

Herr Schmitt erfragt ob der Träger des Fahrradweges bekannt sei.

Herr Fahl informierte, dass der Träger des Fahrradweges das Wasserschifffahrtsamt sei.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Anfragen der Fraktionen und Ratsmitglieder

Seitens der FDP wurde eine Anfrage bzgl. des Neubau Norma gestellt.

Vorsitzender Herr Fahl informierte, dass zunächst Baurecht geschaffen werden muss und der Nutzungsplan entsprechend angepasst werden muss.

Ein Antwortschreiben ergeht per E-Mail an die Fraktion.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde eine Anfrage gestellt.

Zunächst wurde erfragt wann mit der Fertigstellung des Hochwasser- und Starkregenkonzeptes zu rechnen sei. Vorsitzender Fahl kann hierzu kein genaues Datum mitteilen. Außerdem wurde erfragt, ob es schon Überlegungen für die ersten Schritte gäbe. Herr Fahl teilte mit, dass bereits erste Überlegungen bestehen, jedoch müssen diese zunächst detailliert geplant werden.

Weiterhin wurde gefragt wie materielle und organisatorische Umsetzungen gefördert werden. Herr Fahl gab kund, dass es bereits Möglichkeiten gibt und diese zur gegebenen Zeit mitgeteilt werden.

Abschließend wurde erfragt ob bekannte Neuerungen durch das neu geplante Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz bestehen.

Herr Fahl teilte mit, dass es noch keine bekannten Neuerungen gibt, da das Landesamt derzeit noch nicht existiert.

Bekanntgabe von Eilentscheidungen

Vorsitzender Herr Fahl verlas die erfolgten Eilentscheidungen und erkundigte sich nach möglichen Fragen oder Anmerkungen.

Begründung:

Der Verbandsgemeinderat nimmt die getroffenen Eilentscheidungen zur Kenntnis. Diese betreffen Bauleitplanverfahren benachbarter Städte und Gemeinden.

Verschiedenes

Herr Schmitt erkundigte sich, ob ein neuer Termin für die abgesagte MeinOrt App Veranstaltung bestehe.

Bekanntmachung aus dem nichtöffentlichen Teil:

Es wurden Beschlüsse in Personalangelegenheiten gefasst.