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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 46/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des RheinHunsrück Wasser Zweckverbandes Dörth

über die Möglichkeit zur

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen

2. Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen wird am 14.11.2024 den Mitgliedern der Verbandsversammlung zugeleitet.

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 20.11.2024 bis 04.12.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Zweckverbandes zur Einsichtnahme aus.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Gebiet des Zweckverbandes haben die Möglichkeit, innerhalb der Frist der Offenlage beim RheinHunsrück Wasser Zweckverband, 56281 Dörth, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an den RheinHunsrück Wasser Zweckverband oder elektronisch an info@rhwasser.de einzureichen. Die Verbands­versammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Peter Unkel
Verbandsvorsteher
RheinHunsrück Wasser
- Zweckverband -