am Mittwoch, den 17.10.2024, 19.00 Uhr, im Rathaussaal in Bacharach
Verpflichtung der Ausschussmitglieder (VV zu GemO §46, Punkt 5 a)
Namens der Stadt Bacharach werden die Ausschussmitglieder und Vertreter/innen Hans-Lothar Huhn, Thomas Bumke und Jochen Ratzenberger durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (GemO §30) durch den Vorsitzenden verpflichtet. Der Vorsitzende weist sie darauf hin, dass sie als Ausschussmitglied ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung ausüben, sie sind an Weisungen oder Aufträge nicht gebunden. Ihr Amt erfordert die Bereitschaft, die Gemeindeordnung zu achten und die Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Im Weiteren auf die Schweige- und Treuepflicht gemäß den Bestimmungen § 20 und § 21 der GemO.
Vorstellung der Ausschussthemen für die Legislaturperiode 2024 – 2029, sowie Priorisierung und zeitliche Einordnung der Umsetzung
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde die Präsentation von Stadtbürgermeister Dieter Kemmer aus der Stadtratssitzung vom 12.09.2024, Prioritätsfelder und Ziele 2025, vorgestellt.
Der Ausschuss hat anhand der Präsentation die Prioritätsfelder erarbeitet und priorisiert
Dabei sind folgende Themen und Priorisierung erarbeitet worden:
| 1. | Wegebausatzung/ Wirtschaftswege – Verabschiedung einer neuen Satzung anhand der Vorlage des GStB inkl. der Festlegung einer Gebühr zum Befahren der gemeindeeigenen Wege | |
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| Die vom letzten Ausschuss erarbeitete Satzung wird den Ausschussteilnehmern als Anlage beigefügt. | |
| 2. | Anpassung/ Änderung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung an die neuen Regelungen/ Gegebenheiten | |
| 3. | Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energien; Infrastruktur Elektromobilität, PV Anlagen auf öffentlichen Gebäuden | |
| 4. | Parkflächen/ Parkkonzept Mainzer Straße, Entwicklung neuer Parkflächen (offenes Thema aus der letzten Legislaturperiode) | |
| 5. | Objektbeleuchtung; hier geht es vornehmlich darum, die herausragenden Objekte der Stadt (Stadttürme, besondere Objekte wie Kloster u.a.) im Einklang mit aktuellen gesetzlichen Regelungen, Immisonsschutzregelung (Begrenzung der Lichtverschmutzung) sowie dem Lichtmasterplan hervorzuheben. | |
| 6. | Leerstandsmanagement und Immobiliensanierung (Themenfeld aus dem Bereich Stadtentwicklung RK, Abstimmung notwendig) | |
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| a. | Objekte identifizieren, Eigentümer auf mögliche Investitionen ansprechen |
| 7. | Hotel Gelber Hof/ Gerbhaus Sachstand | |