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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 46/2025
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Frostschutz der Wasserzähler

Im Winter sind Wasserleitungen und Wasserzähler vor Frosteinwirkung mit geeigneten Dämmstoffen zu schützen. Beschädigungen am Wasserzähler und Leitungen sowie austretende Wassermengen gehen zu Lasten der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer. Außenhähne und Zapfstellen im Garten oder Garage sind zu entleeren. Dies gilt auch für Rohbau-Anschlüsse.

Weitere Tipps und Empfehlungen finden Sie auf unserer Hompage unter:

www.trollmuehle.de/Service/Frostschutzhinweise

Windesheim, 04.11.2025
Ihr
Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle