Manubach der Ortsgemeinde Manubach am Dienstag, den 23.09.2025,
19:00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Manubach
Widmung von Straßenparzellen im Bereich der Ortsgemeinde
Manubach
Der Vorsitzende berichtet, dass die erneute Abstimmung notwendig ist, da die Widmungsverfügung vom 13.06.2022 durch eine fehlerhafte Veröffentlichung nicht in Kraft getreten war.
Die nachfolgenden Verkehrsflächen werden gemäß §36 Abs. 1 in Verbindung mit §14 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2024 als Gemeindestraßen -wege und -plätze im Sinne des §3 Ziffer 3 LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Am Turm, Auf der Schadenbach, Im Mönchwingert, In der Grube, In der Zech, Rheingoldstraße
Der Gemeinderat Manubach beschließt die Widmung der o.g. Gemeindestraßen, -wege und -plätze einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung
der Satzung vom 14.05.2014 über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der
Ortsgemeinde Manubach
Auf Grund von §132 des Baugesetzbuches und des §24 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Manubach in der Sitzung am 23.09.2025 folgende Satzung beschlossen:
Eckgrundstücksvergünstigung: Bei Grundstücken, die von zwei oder mehr gleichartigen und vollständig in der Baulast der Gemeinde stehenden Erschließungsanlagen i.S. des §21 Abs. 1 erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche nach §5 Abs. 2 oder Abs. 3 bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands für jede Erschließungsanlage nur mit der Hälfte anzusetzen. Diese Satzungsänderung tritt am 24.09.2025 in Kraft
Die Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 14.05.2014 erfolgt einstimmig.
Gründung einer AÖR; Beratung und Beschlussfassung
Der bestehende Forstbetrieb darf künftig keine Dienstleistungen mehr anbieten. Ein Steuerberater wurde beauftragt, mögliche Alternativen aufzuzeigen und deren rechtliche sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit zu prüfen. Als mögliche Lösung wurde die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vorgeschlagen.
Im Rahmen der Beratung wurde allerdings festgestellt, dass Dienstleistungen durch eine AöR nur dann erbracht werden dürfen, wenn mindestens 80 % der Leistungen mit eigenem Personal ausgeführt werden. Da diese Voraussetzung nicht erfüllt werden können wird von der Gründung abgesehen.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung, die als Entscheidungsgrundlage, ob eine AÖR gegründet werden soll dient, wurde den Gemeinden des Forstreviers Oberheimbach am 08.01.2025 von der Verbandsgemeinde vorgestellt.
In diesem Gespräch wurde seitens des Beigeordneten Scherb auf folgende nicht nachvollziehbare Ansätze hingewiesen.
- der Kostenansatz für Personal der VG in der Wirtschaftlichkeitsberechnung (WB) wurde mit rd. 76.000 EUR p.a. veranschlagt, was unter Berücksichtigung der angenommenen Vollzeitäquivalente einen Stundenaufwand von rd. 1.700 Stunden jährlich entspricht. Dieses erscheint vor dem Hintergrund des tatsächlichen Buchungsaufwandes für deutlich zu hoch veranschlagt.
- die in der WB eingeplanten Steuerlast, entspricht lt. Aussagen der Vertreter der VG den bisherigen Zahlungen (ohne weitere Nachzahlungen). Hierbei wurde nicht berücksichtigt, dass die tatsächliche Steuerlast, aufgrund des zukünftig deutlich niedrigeren Umsatzes aufgrund den Restriktionen aus der Gemeindeordnung und dem daraus folgenden niedrigeren Gewinns inkl. der Verbuchung des VG Aufwandes sowie der Bestandveränderungen deutlich geringer ausfallen wird
- die Anregung der OG Manubach, eine Break-even Berechnung zu erstellen, die darlegt, welcher Umsatz in der AöR realisiert werden muss, um die anfallenden Kosten decken zu können, ist ausgeblieben
- der Aspekt der Teilkostendeckung des Gehaltes des Revierförsters für die jeweiligen Forsthaushalte der beteiligten Gemeinden wurde nicht berücksichtigt.
In einem weiteren Termin in der VG bezüglich der Gründung einer AöR mit dem Steuerberater Meffert, blieben diese Fragen weiterhin unbeantwortet.
Aufgrund dieser nicht nachvollziehbaren Ansätze kann seitens des Gemeinderates keine Beschlussfassung erfolgen.
Sachstand Windkraftanlagen
Mit dem Datum der heutigen Sitzung endet zugleich die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme zum Raumordnungsplan / Fläche 29a Manubach/Oberdiebach.
Bürgermeister Seemann informiert, dass die regionale Planungsgemeinschaft RheinhessenNahe die Fläche unter anderem mit der Begründung ablehnt, diese sei mit unter 50 ha zu klein und der Abstand zur Wohnbebauung in Dichtelbach sei nicht ausreichend.
Die Verbandsgemeinde hat sich hierzu in Abstimmung mit dem Planungsbüro Jestaedt und Partner, der Firma Altus sowie der Kreisverwaltung besprochen, nach gemeinsamer Einschätzung bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen die Fläche. Die Grenze von 50 ha sei nicht gesetzlich festgelegt, sondern orientiere sich an einem frei gewählten Richtwert.
Zudem sei der erforderliche Mindestabstand zur Wohnbebauung in Dichtelbach gewahrt.
Dies wurde durch das beauftragte Planungsbüro entsprechend nachgewiesen.
Bürgermeister Seemann informiert, dass im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung des Landkreises Mainz-Bingen am 24.11.2025 eine Sitzung der regionalen Planungsgemeinschaft stattfinden wird. Er hat seine Amtskollegen gebeten, sich in dieser Sitzung für den Erhalt der Fläche 29a einzusetzen.
Für den Fall, dass die Fläche nicht in den Raumordnungsplan aufgenommen wird, stellt Bürgermeister Seemann zwei alternative Vorgehensmöglichkeiten vor:
- Antragstellung nach §35 BauGB „Bauen im Außenbereich“ durch die Fa. Altus, solange die derzeitige Privilegierung noch besteht.
- Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Ausweisung von Windenergieflächen.
Dieser Weg sei jedoch mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden und würde voraussichtlich mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen.
Beratung und Beschlussfassung zum Anschluss an die Initiative
"Jetzt reden wir"
Der Vorsitzende trägt das Schreiben der Initiative vor.
Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.
Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung in den Gemeinde- und Stadträten an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.
Der Gemeinderat Manubach beschließt einstimmig sich der Initiative anzuschließen.
Einwohnerfragestunde
- Seitens eines Einwohners erfolgte die Frage an Bürgermeister Seemann, ob es notwendig ist eine Baugenehmigung für eine neue Dacheindeckung innerhalb der Ortslage Manubach bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einzureichen.
Bürgermeister Seemann spricht in dieser Angelegenheit Frau Stassen an.
- Es ist notwendig einige Wege von Überwuchs zu befreien; die finanziellen Mittel sind vorhanden.
Verschiedenes
- Es fand eine Geschwindigkeitsmessung in Manubach, Rheingoldstr. 57 statt, die Ergebnisse wurden im Amtsblatt veröffentlicht
- Die Kreisumlage für das Jahr 2025 beträgt 125.871,00 €
- Das Guthaben, welches die Gemeinde Manubach bei der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe hat, wird verzinst mit 5.650,29 €.
- Für das bestehende Guthaben beim Hospitalfond gibt es 930,00 € Zinsen.
- Laut der Kriminalstatistik lag die Aufklärungsquote von Kriminalfällen in der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Jahr 2023 bei 61 %, im Jahr 2024 bei 69 %
- In der Gemeinde Manubach gab es lt. Statistik im Jahr 2024 15 Delikte.
- Der neugedrückte Weg unterhalb des Kunowegs, sackt ab, hier ist ein Ortstermin erforderlich
- Die Risse in der Teerdecke einiger Straßen müssen ausgebessert werden.