Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eigentümer, die mit ihren Grundstücken an Wirtschaftswegen angrenzen, zu überprüfen, ob von ihren Grundstücken eine Beeinträchtigung des Wirtschaftsweges aus geht.
Gemäß der Benutzersatzung Wirtschaftswege vom 25.01.1981 der Gemeinde Oberdiebach haben alle Eigentümer und Besitzer, der an die Wege angrenzenden Grundstücke dafür zu sorgen, dass durch Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut die Benutzung und der Bestand der Wege nicht beeinträchtigt wird.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.