Ausgabe 47/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Aktuelles aus der Gemeinde Oberdiebach
Die Gemeindeverwaltung bitte alle Eigentümer, die mit ihren Grundstücken an Wirtschaftswegen angrenzen, zu überprüfen, ob von ihren Grundstücken eine Beeinträchtigung des Wirtschaftsweges ausgeht.
Gemäß der Benutzersatzung Wirtschaftswege vom 25.01.1981 der Gemeinde Oberdiebach haben alle Eigentümer und Besitzer der an die Wege angrenzenden Grundstücke dafür zu sorgen, dass durch Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut die Benutzung und der Bestand der Wege nicht beeinträchtigt wird.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Gemeindeverwaltung Oberdiebach