über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Oberheimbach am Montag, 14.10 2024 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, in Oberheimbach
Öffentlicher Teil:
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.441.200,00 | Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.328.200,00 | Euro |
| der Jahresüberschuss | 113.000,00 | Euro |
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| 2. | im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 133.700,00 | Euro |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 45.300,00 | Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 479.000,00 | Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | ./. 433.700,00 | Euro |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 300.000,00 | Euro |
Beschlussfassung
Der Rat beschließt die Annahme des Haushaltes 2024 wie vorgetragen einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde Oberheimbach über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung)
Im Zuge der Grundsteuerreform wurde die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer neu definiert. Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer dann auf Grundlage der neuen Regelung der Gemeinden erhoben. Die Gemeinde Oberheimbach setzt den Hebesatz für das Jahr 2025 wie folgt fest:
| a. | Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.H. |
| b. | Für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 465 v.H. der Steuermessbeträge. |
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberheimbach beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) einstimmig
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung ist allen Ratsmitgliedern bekannt und wird in der vorliegenden Form einstimmig beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung liegt allen Ratsmitgliedern vor und wird durch den Rat einstimmig beschlossen.
Übertragung von Geschäftsbereichen auf Beigeordnete
Der Geschäftsbereich KITA wird, wie bisher, auf den Beigeordneten Franz Josef Wirsch übertragen. Die gleichlautende Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Bildung von Ausschüssen
Der Vorsitzende gibt die Mitglieder und deren Vertreter der folgenden Ausschüsse: Hauptausschuss, Bauausschuss und Ausschuss für Kinder Soziales und kulturelle Angelegenheiten bekannt.
Wahl der Ausschüsse
Die Wahl der bekanntgegebenen Ausschussmitglieder erfolgt einstimmig.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans „Am Heilig Kreuz“ der Ortsgemeinde Oberheimbach
a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Dörhöfer vom Planungsbüro Dörhöfer. Dieser teilt mit, dass im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen abgegeben worden sind.
Die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden dem Gemeinderat von Herrn Dörhöfer einzeln vorgetragen und erläutert. Der Gemeinderat nimmt diese zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
b) Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan (Planzeichnung, Satzungstext, Begründung und Umweltbericht) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
Herr Dörhöfer stellt den Bebauungsplan anhand der Planzeichnung vor.
Fragen bzgl. des Planes konnten von Herrn Dörhöfer beantwortet werden.
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan (Planzeichnung, Satzungstext, Begründung und Umweltbericht) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung einstimmig.
Herr Dörhöfer erläutert im Anschluss die Schritte, die jetzt durchgeführt werden müssen: Seitens der VG muss ein wasserrechtlicher Antrag gestellt werden; parallel dazu muss die Ortsgemeinde die Planungsleistung für den Straßenbau beauftragen und die einzelnen Grundstücke ankaufen.
Die Erschließung soll dann bis spätestens Frühjahr 2026 erfolgen.
Förderung Kommunale Wärmeversorgung
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Verbandsbürgermeister Seemann, der den Sachverhalt wie folgt erläutert:
In Deutschland entfällt gut ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs alleine auf die Raumheizung und Warmwasserbereitung. Es dominieren fossile Brennstoffe. Ziel ist der vermehrte Einsatz von erneuerbarer Energie, aber auch Effizienz- und Einsparmaßnahmen, sowie die Nutzung von Abwärme.Um die Wärmewende zu forcieren sollen die Kommunen nun stärker in die Pflicht genommen werden. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass eine Koordination auf örtlicher Ebene als geeignet angesehen wird. Man erhofft sich Synergieeffekte und Sektorenkopplung.
| 1. | Die Ortsgemeinde Oberheimbach beabsichtigt mit Blick auf den Entwurf des WPG-E, dem vom Bund verabschiedeten GEG sowie die Fördermittelkulisse der Kommunalrichtlinie eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. |
| 2. | Die Verbandsgemeinde wird mit der entsprechenden Förder- und Vorhabenumsetzung auf Ebene der Verbandsgemeinde beauftragt. |
| 3. | Die Aufgabe wird zum Zwecke der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, sowie der Abwicklung des Förderprogramms gem. § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde übertragen. |
Der Rat beschließt die Beantragung von Fördermitteln und die Beauftragung an die Verbandsgemeinde einstimmig.
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Im Zuge der Arbeiten der Firma Westnetz GmbH wurde der Ortsgemeinde angeboten, zwischen dem Anwesen Hauptstr. 132 und dem Glasfaserschacht im Forstweg auf Höhe des Anwesens Vogt, ein Leerrohr mit zu verlegen. Damit vereinfacht sich eine zukünftige Verlegung eines Glasfaserkabels bis in den Ortsbereich.
Der damalige Bürgermeister Leinberger und der 1. Beigeordneter Hölz beauftragten die Fa. Spie mit der Verlegung des Leerrohres. Die Höhe der Kosten liegt noch nicht vor.
Mitteilungen und Verschiedenes
Der 2. Beigeordnete berichtet, dass in der Kita Märchenhain ab dem 01.01.2025 60 Kinder anstatt bisher 50 Kinder aufgenommen werden können. Das benötigte Personal ist vorhanden.
| Einwohnerfragestunde | |
| - | Die Wasserversorgung von Oberheimbach muss dringend ertüchtigt werden Kleinere Mängel konnten bisher selbst behoben werden, Ergänzende Maßnahmen an der Anlagentechnik sollten von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Zunächst wird zu diesem Thema eine Bauausschusssitzung stattfinden. |
| - | Die Wärmeplanung soll für alle 10 Gemeinden zusammengefasst der VG Rhein-Nahe beauftragt werden. |
Öffentlicher Teil II
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Es wurde ein Beschluss über eine Maßnahme gefasst und eine Baumaßnahme abgelehnt.