Einsichtnahme des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Bacharach für das Haushaltsjahr 2025 und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen liegt ab Donnerstag, dem 21.11.2024, bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat Bacharach während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, 3. Stock, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können durch Einwohner innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Sachgebiet 2.1, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, eingereicht werden.