1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen
2. Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen wird am 18.11.2025 den Mitgliedern der Verbandsversammlung zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen in der Zeit vom 24.11.2025 bis 02.12.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Zweckverbandes zur Einsichtnahme aus.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Gebiet des Zweckverbandes haben die Möglichkeit, innerhalb der Frist der Offenlage beim RheinHunsrück Wasser Zweckverband, 56281 Dörth, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an den RheinHunsrück Wasser Zweckverband oder elektronisch an info@rhwasser.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.