der Doppelhaushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Manubach für die Haushaltsjahr 2026/2027 und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Doppelhaushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen liegt ab Donnerstag, 20.11.2025, bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat Manubach während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, 3. Stock, Zimmer 305, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können durch Einwohner innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Sachgebiet 2.1, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, eingereicht werden.