Die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe erlässt als zuständige Behörde im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Manubach folgende
Die nachfolgenden Verkehrsflächen werden gemäß § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 des Landesstraßengesetzes (LStrG) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2024 (GVBI. S. 473) und des Beschlusses des Ortsgemeinderates Manubach vom 23.09.2025, als Gemeinde- straßen, -wege und –plätze im Sinne des § 3 Ziffer 3 LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Am Turm
Gemeindestraße Flur 19, Parz. 75
Gemeindeweg Flur 19, Parz. 74, 79
Auf der Schadenbach
Gemeindestraße Flur 19, Parz. 66, Parz. 47,
Gemeindeweg Flur 19, Parz. 34 (teilweise/Bild 1)
Bild 1
Der markierte Bereich wird gewidmet.
Im Mönchwingert
Gemeindestraße Flur 13, Parz. 549/1, 550/1, 551/1, 552/1, 554/1, 555/1,
In der Grube
Gemeindestraße Flur 13, Parz. 535/2, 537/2, 539/3, 540/2, 541/2, 542/2, 543/4,
(Bürgersteig) 544/3, 545/2, 546/2, 716/2
In der Zech
Gemeindestraße Flur 19, Parz. 59 (teilweise/Bild 2), 61
Bild 2
Der markierte Bereich wird gewidmet.
Rheingoldstraße
Gemeindestraße Flur 19, Parz. 32, 153, 180, 215, 247, 288, 298
(Bürgersteig) Flur 20, Parz. 8, 10
Belehrung über den Rechtsbehelf:
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat (Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen am Rhein).
Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt (Kreisverwaltung Mainz-Bingen -Kreisrechtsausschuss-, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein).
Die Widmungen treten am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Der Verwaltungsakt im Original, sowie Planausschnitte der aufgeführten Flurstücke können zu jedermanns Einsicht ab Montag, 17.11.2025, zu folgenden Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Zimmer 301, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen eingesehen werden:
Montag 08:00-12:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr
Freitag 07:30-12:00 Uhr
Um vorherige Terminvereinbarung mit Herrn Martin Olbricht, 06721-304-271 oder martin.olbricht@vgrn.de, wird gebeten.
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen