Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen sowie des Wirtschaftsplans liegen ab sofort bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat Rhein-Nahe und den Werkausschuss der Verbandsgemeindewerke Rhein-Nahe während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, 3. Stock, Sachgebiet Haushalt und Finanzen, öffentlich zur
Einsichtnahme aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen sowie zum Wirtschaftsplan können durch Einwohner innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Sachgebiet 2.1, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, eingereicht werden.