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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 48/2023
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Haushalt 2024 der Ortsgemeinde Weiler b. BingenMöglichkeit zur Einsichtnahme in die Entwürfe sowie Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen liegen ab sofort bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat Weiler b. Bingen während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, 3. Stock, Sachgebiet Haushalt und Finanzen, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können durch Einwohner innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Sachgebiet 2.1, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, eingereicht werden.