Einsichtnahme des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan und Anlagen des Abwasserzweckverbandes Untere Nahe für das Wirtschaftsjahr 2025 und Möglichkeit für die Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Wirtschaftsplanes und seiner Anlagen liegt ab Montag, dem 02. Dezember 2024 bis zur Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung während den Dienststunden bei den Stadtwerken Bingen, Saarlandstraße 364, 55411 Bingen am Rhein, Zimmer 10, öffentlich zur Einsicht aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Wirtschaftsplanes und seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei den Stadtwerken Bingen, Saarlandstraße 364, 55411 Bingen am Rhein, eingereicht werden.