der Gemeinde Manubach über die Festsetzung der Hebesätze
für die Grundsteuern für das Jahr 2025
(Hebesatzsatzung) vom 11.11.2024
Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973, in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.11.2024 folgende Satzung beschlossen:
Die Gemeinde Manubach erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes.
Die Gemeinde Manubach setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:
für die Grundsteuer
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.
b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 465 v. H.
der Steuermessbeträge.
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.