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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 48/2024
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Manubach

Satzung

der Gemeinde Manubach über die Festsetzung der Hebesätze

für die Grundsteuern für das Jahr 2025

(Hebesatzsatzung) vom 11.11.2024

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973, in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.11.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Manubach erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze für 2025

Die Gemeinde Manubach setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

für die Grundsteuer

a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.

b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 465 v. H.

der Steuermessbeträge.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.

Manubach, den 11.11.2024
Hans-Günter Seckler
(Ortsbürgermeister)