Einsichtnahme des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe für das Haushaltsjahr 2025 und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen liegen ab Donnerstag, 28.11.2024, bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, 3. Stock, Zimmer 306, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können durch Einwohner innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Sachgebiet 2.1, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, eingereicht werden.