Der Entwurf des Wirtschaftsplanes und seiner Anlagen liegen ab Donnerstag, 28.11.2024, bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, 2. Stock, Zimmer 206, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Vorschläge zum Entwurf des Wirtschaftsplanes und seiner Anlagen können durch Einwohner innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Sachgebiet 2.3, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, eingereicht werden.