Vor Beginn der eigentlichen Vorstellung des Haushaltsentwurfs erläuterte Herr Klee einige ergänzende Punkte, die für das Verständnis der Planung von Bedeutung sind:
| • | Zum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs lag der neue Stellenplan noch nicht vor. Daher sind die Personalkosten im aktuellen Entwurf auf einem veralteten Stand. Der Stellenplan liegt inzwischen vor und wird mit dem nächsten Haushaltsentwurf berücksichtigt. |
| • | Im Rahmen der Jahresabschlüsse wird regelmäßig ein Sonderposten gebildet, um Schwankungen durch den kommunalen Finanzausgleich auszugleichen. In Jahren mit höherer Umlagebelastung wird dieser Sonderposten ertragswirksam aufgelöst. Diese Vorgehensweise wird künftig bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Für das Jahr 2026 ergibt sich daraus eine Differenz von rund – 10.000 Euro, während für 2027 ein positiver Effekt von etwa + 200.000 Euro erwartet wird. |
| • | Aufgrund der Nähe zum Windpark Kandrich stehen der Ortsgemeinde Beteiligungen aus der Einspeisung von Strom zu. Hieraus werden jährliche Mehreinnahmen von rund 5.500 Euro erwartet, die im aktuellen Entwurf noch nicht enthalten sind. |
| • | In der Vergangenheit wurden nicht verausgabte Haushaltsansätze stets im neuen Haushaltsjahr erneut veranschlagt. Gesetzlich besteht jedoch die Möglichkeit eines sogenannten Mittelübertrags. Dabei werden die Ansätze aus dem alten Jahr übernommen und erscheinen im neuen Haushaltsplan zunächst nicht. Geplante Mittelüberträge werden im Vorbericht erläutert. Zu Beginn des neuen Jahres wird eine Beschlussvorlage für den Gemeinderat vorbereitet, in der sämtliche Mittelüberträge aufgeführt sind. |
Zu Beginn der Beratung wurde der Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 vorgestellt. Die zentralen Eckdaten lauten:
Ergebnishaushalt 2026
| • | Gesamtbetrag der Erträge: | 4.795.075 Euro |
| • | Gesamtbetrag der Aufwendungen: | 5.305.789 Euro |
| • | Jahresfehlbetrag: | - 510.714 Euro |
Finanzhaushalt 2026
| • | Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen: | - 90.487 Euro |
| • | Einzahlungen aus Investitionstätigkeit: | 485.875 Euro |
| • | Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: | 1.924.700 Euro |
| • | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: | - 1.438.825 Euro |
| • | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit: | 1.529.312 Euro |
Kreditaufnahmen 2026
| • | Zinslose Kredite: | 0,00 Euro |
| • | Verzinste Kredite: | 1.438.825 Euro |
| • | Gesamtbetrag: | 1.438.825 Euro |
Im Anschluss an die Vorstellung des Haushaltsentwurfs erfolgte eine ausführliche Beratung im Hauptausschuss. Die Mitglieder diskutierten die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben, prüften die geplanten Investitionen und nahmen verschiedene Änderungen vor. Die wichtigsten Punkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Haushaltssatzung
| • | Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden auf 490 vom Hundert angehoben. |
| • | Die Gewerbesteuer wird auf 450 vom Hundert erhöht. |
| • | Die Hundesteuer wird um jeweils 10 Euro angehoben, wobei gefährliche Hunde von dieser Erhöhung ausgenommen sind. |
Produkt 1140 Bauhof
| • | Der Hausmeister der Kindertagesstätte wird derzeit vollständig über das Produkt Bauhof abgerechnet, obwohl seine Tätigkeit ausschließlich für die Kindertagesstätte erfolgt. Dies führt zu einer Verzerrung der Kostenstruktur. Es wurde angeregt, eine Kostenerstattung durch den Kreis in Höhe von 60 Prozent zu prüfen, um die tatsächliche Belastung der Ortsgemeinde zu reduzieren. |
Nachträgliche Anmerkung
Die Kosten für den Hausmeister der KiTa zählen nicht als Personalkosten der KiTa und werden daher weder vom Land noch vom Kreis gefördert. Hier könnte lediglich eine Kostenbeteiligung mit der KitagGmbH vereinbart werden.
Die Personalkosten des Hausmeisters werden unter dem Produkt Bauhof gebucht und dann über die interne Leistungsverrechnung anteilig dem Produkt KiTa zugeordnet.
| • | Die Anschaffung der Kehrmaschine kann gegebenenfalls noch im laufenden Jahr erfolgen. Sollte dies umgesetzt werden, entfällt die Maßnahme im Haushaltsjahr 2026. |
| • | Die Errichtung einer neuen Bauhofhalle ist von der Bewilligung des Förderantrags für I-Stock abhängig. Für 2026 werden die Ausgaben auf 100.000 Euro reduziert, die restlichen Kosten auf 2027 verschoben. Sollte der Förderantrag nicht bewilligt werden, wird die Maßnahme nicht umgesetzt. |
| • | Die Anschaffungen eines Grünschnitthäckslers und eines Anhängers Hochlader werden nach 2027 verschoben. |
| • | Die Anschaffung eines Gefahrgutschranks könnte entfallen, wenn die neue Bauhofhalle errichtet wird. |
Produkt 2810 Heimat und Kulturpflege
| • | Der Ausschuss bittet Herrn Klee, zu prüfen, was mit dem Überschuss aus dem Dorffest passiert |
Nachträgliche Anmerkung
Überschüsse aus dem Dorffest fließen nach der Abrechnung auf ein Bilanzkonto. Diese Mittel können in Folgejahren genutzt werden, wenn das Dorffest einen Verlust erwirtschaftet. Zum Stichtag des letzten Jahresabschlusses bestand hier eine Summe von 9.886 Euro.
Produkt 3650 Kindertagesstätte
| • | Der Nutzungsvertrag mit der Verbandsgemeinde soll den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden. |
| • | Es wurde darauf hingewiesen, dass zwei zusätzliche Einrichtungen beliefert werden. Die Betriebskosten müssen sich entsprechend in der Abrechnung widerspiegeln. |
| • | Die Mensa kann außerhalb der Betriebszeiten auch privat genutzt werden. Einnahmen von 1.000 Euro werden hierfür eingeplant. |
Nachträgliche Anmerkung
Die nachträgliche Überprüfung hat ergeben, dass mit realistischen Einnahmen von 1.500 Euro jährlich gerechnet werden kann.
| • | Die Vielfalt GmbH ist vertraglich zu einer monatlichen Pachtzahlung von 150 Euro verpflichtet. Eine Prüfung ergab, dass eine Vereinbarung über einen Verzicht bestand. Aktuell erfolgt eine umsatzgebundene Rückstellung, die jährliche Einnahmen von etwa 5.000 Euro erwarten lässt. Eine schriftliche Vereinbarung hierzu besteht aktuell nicht. Der Pachtvertrag mit der Vielfalt GmbH soll den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden. |
| • | Der Verkauf eines Großküchenkochtopfs wird voraussichtlich im Jahr 2026 Einnahmen von rund 40.000 Euro erbringen. |
| • | Möglichkeiten zur Einsparung im Bereich Strom und Heizung sollen geprüft werden. |
| • | Jährlich wird ein Ansatz in Höhe von 15.000 Euro für einen Sachkostenzuschuss den KiTa-Träger eingeplant. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgte zuletzt 2023. Da die Grundlage hierfür ein veralteter Vertrag ist, soll geprüft werden, ob hierfür noch ein Anspruch besteht oder ein neuer Vertrag geschlossen werden sollte. |
Produkt 3660 Kinderspielplätze
| • | Für die Umgestaltung des Schulspielplatzes ist ein Investitionskostenzuschuss der Ortsgemeinde an die Verbandsgemeinde vorgesehen. Nach aktuellem Stand beläuft sich die Beteiligung auf 29 Prozent, was einem Betrag von 146.000 Euro entspricht. Eine verbindliche Vereinbarung liegt bislang nicht vor. Frau Klingler befindet sich hierzu im Austausch mit der Verbandsgemeinde. |
Produkt 4250 Rhein-Nahe-Halle
| • | Es wurde darauf hingewiesen, dass die Fliesen in der Rhein-Nahe-Halle erneuert werden sollen. Die Ortsverwaltung prüft, ob hierfür Kosten entstehen und ob der Haushaltsansatz für Unterhaltung angepasst werden muss. |
Nachträgliche Prüfung
Die Ortsgemeinde befindet sich diesbezüglich noch in einem Rechtsstreit. Ein Ergebnis ist hier zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
| • | Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Halle wurde beschlossen. Der Ansatz für die Stromkosten kann daher für 2026 reduziert werden. |
Produkt 5110 Orts- und Regionalplanung
| • | Eine Satzung zum Vorkaufsrecht wurde abgeschafft. Einnahmen aus Verwaltungsgebühren werden daher reduziert. |
Produkt 5410 Gemeindestraßen
| • | Es soll geprüft werden, ob durch den massiven Netzausbau Mehreinnahmen bei den Konzessionsabgaben erzielt werden können. |
Nachträgliche Anmerkung
Die Höhe der Konzessionsabgaben berechnet sich auf Grundlage des im vergangenen Halbjahr gelieferten Stroms. Die Menge der genutzten Fläche wird hier nicht berücksichtigt.
| • | Die Maßnahme „Erschließung Baugebiet Vorderer Kries“ wird korrekt als „Oberflächenentwässerung“ bezeichnet. | |
| • | Die Umgestaltung „Am Römer“ umfasst zwei Abschnitte: | |
| • | Abschnitt 1: Grunderwerb und Abriss eines Hauses mit Gesamtkosten von 463.500 Euro. Eine Förderung im Rahmen der Dorferneuerung von bis zu 75 Prozent ist möglich. |
| • | Abschnitt 2: Sanierung der anliegenden Straße mit Gesamtkosten von 455.837 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Ausgleichsbeiträge, eine Förderung aus dem I-Stock sowie einen Eigenanteil der Ortsgemeinde. |
| • | Da die Förderung durch den I-Stock noch sehr unsicher ist, soll geprüft werden, ob auch eine teilweise Umsetzung im Rahmen der Dorferneuerung möglich ist. |
Nachträgliche Anmerkung
Es wurde festgestellt, dass die Anträge getrennt voneinander gestellt wurden. Eine teilweise Umsetzung im Rahmen der Dorferneuerung ist möglich.
| • | Zudem sollte nochmal geprüft werden, wann die Abrechnung durch die wiederkehrenden Beiträge erfolgt, da diese in der aktuellen Planung nach Baufortschritt veranschlagt sind. |
Nachträgliche Anmerkung
Eine Rücksprache mit Herrn Olbricht hat ergeben, dass die Abrechnung der wiederkehrenden Beiträge erst nach Abschluss der Maßnahme erfolgen. Die Ansätze für Einzahlungen werden daher entsprechend der Kassenwirksamkeit in die Haushaltsfolgejahre verschoben.
Produkt 5530 Friedhofs- und Bestattungswesen
| • | Es wurde diskutiert, dass die Kostenerstattungen für Grabbereitung und Grabräumung in der Planung nicht im Gleichgewicht stehen. Ziel ist es, eine verursachungsgerechte Abrechnung sicherzustellen, sodass die Einnahmen die entsprechenden Ausgaben decken. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kalkulation zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. |
Nachträgliche Anmerkung
Die Kosten für die Grabbereitung sowie auch für Grabräumungen, werden auf das Konto 5530-524800 Aufwendungen für Grabbereitungen gebucht. Die Kostenerstattungen hingegegen werden aufgeteilt auf 432241 Kostenerstattung Grabaushub + Grabbereitung und 432246 Aufwendungen für Grabräumungen. Die Abrechnung für Grabräumungen für 2025 wird aktuell erstellt.
| • | Die Errichtung einer neuen Urnenwand wird vorerst zurückgestellt, da aktuell noch andere Plätze frei sind und die Nachfrageentwicklung aufgrund des neuen Bestattungsgesetzes nicht absehbar ist. |
Weitere Punkte
| • | Im Rathaus wurden Messthermostate angebracht. Es soll geprüft werden, ob bereits Ergebnisse vorliegen. |
| • | Es wurde der Wunsch geäußert, zukünftig für Großmaßnahmen Steckbriefe mit Verlaufsbericht zu erstellen. |
| • | Die Friedhofsgebührensatzung sowie die Vermietungssatzungen sollen überarbeitet werden. |
| • | Es wurde über einen möglichen Verkauf der gemeindeeigenen Wohnungen gesprochen. Da diese langfristig mehr Kosten verursachen als Einnahmen bringen, soll zunächst eine Mieterhöhung im kommenden Jahr geprüft werden. |
| • Bereits im Zuge des Nachtragshaushalts kam die Frage auf, warum der Personalkostenzuschuss so stark gestiegen ist. Herr Klee erläuterte hierzu, dass die Kreisverwaltung mitteilte, dass die Kostensteigerung ausschließlich aus gestiegenen Personalkosten resultierten. |
| • | Zum Abschluss wurde betont, dass sich die Ortsgemeinde auch mittelfristig mit dem Thema Klimaschutz auseinandersetzen sollte. Herr Habermann schlug vor, den Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde zu einem Austausch einzuladen, um konkrete Maßnahmen und Fördermöglichkeiten zu erörtern. |
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, aufgrund § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen für das Haushaltsjahr 2026 in der diesem Beschluss beigefügten Fassung inklusive der beschlossenen Änderungen sowie den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Weiler für das Haushaltsjahr 2026 inklusive seiner Anlagen gemäß § 96 GemO zu beschließen.