Öffentlicher Teil
Mitteilungen
– Die Stadt Bacharach hat im August beim Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz Anträge auf die Verlängerung des Förderzeitraums und die Erhöhung der Förderquote des Förderprogramms „Historische Innenstadt“ gestellt. Beide Anträge wurden durch das Ministerium positiv beschieden. Der Förderzeitraum wurde bis zum 31.12.2027 verlängert, die Förderquote wurde auf 90% erhöht.
– Die Steuerungseinheit der Hebeanlage in Bacharach-Henschhausen ist defekt. Der Betrieb der Kanalisation ist weiterhin sichergestellt, die Hebeanlage soll in nächster Zeit erneuert werden.
– Die Stiftung „Kultur im Landkreis“ hat den Ehrenbrief der Landrätin an Frau Helga Andrae aus Bacharach verliehen. Dietmar Fahl, 1. Beigeordneter der VG Rhein-Nahe, hielt die Laudatio. Rainald Kauer gratuliert Frau Andrae im Namen der Stadt Bacharach recht herzlich und bedankt sich für ihr Engagement.
– Der Verschönerungsverein Bacharach 1873 e.V. feiert in diesem Jahr sein 150-jähriges Bestehen. Ein Ausstellungsparcour mit informativen Tafeln zu bedeutenden Stationen des Vereins ist in Markt 1 zu bewundern.
– Durch eine Leaderförderung und Privatspenden konnte durch den Bauverein Wernerkapelle ein Dokumentarfilm nunmehr zur Wernerkapelle präsentiert werden, der in besonderer Weise die Geschichte des Mahnmals und Wahrzeichens der Stadt Bacharach aufgreift und in die heutige Zeit überführt. Dabei spielt Peter Keber, der ehemalige Geschäftsführer und Vorsitzender, die treibende Kraft und Impulsgeber. Es lohnt sich die beiden Beiträge auf Youtube sich anzuschauen. Leicht zu finden unter Wernerkapelle Bacharach.
Zwei Vertreter*innen der Firma GlasfaserPlus sind online zugeschaltet und stellen ein Modell für den Glasfaserausbau in Bacharach, Steeg und Henschhausen vor. Die Firma GlasfaserPlus ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und IFM Investors. Die Firma will einen Großteil der Haushalte in Bacharach, Steeg und Henschhausen im eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Glasfaser versorgen. Insgesamt handelt es sich um 965 Haushalte. Die Firma arbeitet ohne Vorvermarktungsquote und lässt auch andere Internetanbieter als die Telekom die Netze nutzen.
Im weiteren Verlauf muss nun eine gemeinsame Erklärung zwischen der Stadt Bacharach und der GlasfaserPlus abgeschlossen werden, in der festgehalten wird, dass der Glasfaserausbau in Bacharach, Steeg und Henschhausen gemeinsam realisiert werden soll. Die Stadt Bacharach soll GlasfaserPlus insbesondere in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen, weswegen gemeinsam mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt werden sollen.
Geplanter Baustart ist im dritten Quartal 2024, bis spätestens Ende 2026 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.
Um die Wärmewende zu forcieren, sollen die Kommunen verstärkt in die Pflicht genommen werden. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass eine Koordination auf örtlicher Ebene (Quartier, Gemeinde) als geeignet angesehen wird, um den notwendigen Transformationsprozess in die Fläche zu tragen. Dabei erhofft man sich auch Synergieeffekte z.B. durch eine semizentrale Wärmeversorgung (Nahwärmenetze). Um geeignete Maßnahmen identifizieren zu können, muss ein Konzept zur Kommunalen Wärmeleitplanung erstellt werden.
Die Erstellung einer Kommunalen Wärmeleitplanung wird seitens des Bundes gefördert. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gelten Förderquoten von regulär 90% bzw. 100% bei finanzschwachen Kommunen. Die Kosten für die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe werden auf 78.600€ bis 125.752€ geschätzt.
Kommunalverfassungsrechtlich handelt es sich bei der Kommunalen Wärmeleitplanung um eine freie Selbstverwaltungsaufgabe in der Allzuständigkeit der Gemeinden. Eine Behandlung dieser Thematik auf Verbandsgemeindeebene erscheint jedoch sinnvoll.
Es werden verschiedene Fragen gestellt, die der Vorsitzende beantwortet.
Sodann werden vom Rat der Stadt Bacharach folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Rat der Stadt Bacharach beabsichtigt mit Blick auf den Entwurf des WPG-E, dem vom Bund verabschiedeten GEG sowie die Fördermittelkulisse der Kommunalrichtline (mit einer höhen Förderquote bis 31.12.2023) eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
2. Die Verbandsgemeinde wird mit der entsprechenden Förder- und Vorhabenumsetzung auf Ebene der Verbandsgemeinde beauftragt.
3. Die Aufgabe wird zum Zwecke der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung sowie der Abwicklung des Förderprogramms gem. §67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde übertragen.
Der Rat der Stadt Bacharach beschließt den Beschlussvorschlag einstimmig.
Es wird mitgeteilt, dass Spenden eingegangen sind:
Spenden ab einer Höhe über 100,00 EUR müssen vom Stadtrat angenommen werden:
– Werner Reiter
Geldspende für Meisterkonzerte 2023/24 über — 200, 00 EUR
Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Annahme dieser Spende.
– Diverse Einzahler
Geldspende für Kita Bacharach über — 253,11 EUR
Der Rat der Stadt Bacharach beschließt einstimmig die Annahme dieser Spende.
Im Wege der Eilentscheidung (§ 48 GemO) wurde beschlossen, den Auftrag für die Anbringung von Klemmschützen an den Türen der kommunalen Kindertagesstätte Bacharach an die Firma
Schreinerei Christ GmbH & Co. KG.
Kirchberger Str. 37a
55483 Dickenschied
zu vergeben. Das Angebot vom 20.10.2023 beläuft sich auf 6.202,28 € (netto). Da die Maßnahme bis zum 15.11.2023 abgenommen und abgerechnet sein muss, konnte mit der Auftragsvergabe nicht bis zur nächsten Sitzung des Stadtrats am 09.11.2023 gewartet werden.
Nach den Festlegungen des § 10 der Hauptsatzung der Stadt Bacharach erhält der Stadtbürgermeister eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 KomAEVO. Danach haben die ehrenamtlichen Bürgermeister einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, welcher nach Gemeindegrößeklassen (Einwohnerzahlen) gestaffelt ist. Dieser Festsatz kann in Gemeinden bis 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern um bis zu 10 % erhöht werden, um einer höheren Belastung Rechnung zu tragen (§ 12 Absatz 1 Satz 2 KomAEVO).
Die Aufgaben der laufenden Verwaltung erfordern eine immer kürzere Reaktionszeit. Die Aufgaben des Stadtbürgermeisters werden stetig mehr und sind im Ehrenamt fast nicht darstellbar. Besonders zeit- und arbeitsintensiv sind insbesondere die Personalführung im Bauhof und der Kita, die Betreuung und Vorbereitung der zahlreichen Baumaßnahmen sowie vor allem die Vorbereitung auf die BUGA 2029.
Die Möglichkeit der Erhöhung des Festsatzes um bis zu 10 % war bislang nicht für die Gemeinden möglich gewesen, welche Beigeordnete mit eigenem Geschäftsbereich ernannt hatten. Aufgrund der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen kann nun die Erhöhung der Aufwandsentschädigung beim Bürgermeister auch dann erfolgen, wenn (wie in Bacharach) Geschäftsbereiche gebildet wurden.
Die Erhöhung soll zum 01.12.2023 umgesetzt werden.
Sodann wird folgender Beschlussvorschlag behandelt:
Der Rat der Stadt Bacharach beschließt, die Aufwandsentschädigung des Stadtbürgermeisters um 10 % zu erhöhen. Der Beschluss erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.
Es wird die Frage gestellt, wann das Gerüst an der Kommunalen Kindertagesstätte Bacharach abgebaut wird. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Abnahme der Brandschutzmaßnahmen am 15.11. erfolgen wird. Wenn die Kreisverwaltung mit den Maßnahmen einverstanden ist, kann der Abbau des Gerüsts in der KW 47 erfolgen.
II. Öffentlicher Teil:
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden zwei Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.