Der Ortsbürgermeister berichtet wie folgt:
- Die Schaustellerfamilie Gräff kommen auch im Jahr 2026 mit Ihren Fahrgeschäften zur Kerb in Oberdiebach.
- Das Deutsche Rote Kreuz wird die Altkleidersammlung im Laufe des nächsten Jahres einstellen.
Geschäftsbereich für den 1. Beigeordneten
Der Gemeinderat beschließt einstimmig (mit einer Stimmenthaltung und ohne die Stimme des Ortsbürgermeisters) dem 1. Beigeordneten, Thomas Staßen, den Geschäftsbereich Öffentlichkeitsarbeit und Organisation zu übertragen, dafür erhält er 1/3 des Entgelts des Ortsbürgermeisters.
Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Oberdiebach
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Oberdiebach wird wie folgt geändert:
Der Gemeinderat Oberdiebach beschließt die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beigeordnete sofern diesen ein Geschäftsbereich übertragen ist. Die erforderliche Änderung der Hauptsatzung wird einstimmig mit einer Stimmenthaltung beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO zur Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich "An der Straße" der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Marktplatz" und einer öffentlichen Grünanlage "Parkanlage"
Der Gemeinderat Oberdiebach stimmt der Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Gemarkungsbereich „An der Straße“ der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Marktplatz“ und einer öffentlichen Grünanlage „Parkanlage“ einstimmig zu.
Bekanntgabe der Beauftragung von Pflasterarbeiten an der Kita
Die Pflasterarbeiten an der Kita wurden für rund 5.000 € vergeben, die Arbeiten wurden mittlerweile weitgehend ausgeführt, die Rechnung liegt der Ortsgemeindeverwaltung noch nicht vor.
Beratung und Beschlussfassung über die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR) im Bereich Forst
Die bisherigen Dienstleistungen im Bereich Freistellung der Strom- und Gasleitungstrassen können aus steuerlichen Gründen durch das Forstrevier Oberheimbach in der bisherigen Form nicht mehr rechtskonform erbracht werden. Es wurde geprüft, eine AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts) zu gründen, um die Arbeiten künftig rechtssicher und steuerlich korrekt fortführen zu können.
Nach eingehender Prüfung und Beratung, unter anderem durch einen Steuerfachmann des GStB, wurde jedoch festgestellt, dass insbesondere die hohen Verwaltungskosten, sowie das fehlende, jedoch zwingend notwendige eigene Fachpersonal im Bereich der Forstwirtschaft eine wirtschaftliche Fortführung der genannten Dienstleistungen unter dem Dach einer AöR für die beteiligten Kommunen nicht ermöglichen.
Der Gemeinderat spricht sich einstimmig gegen die Gründung einer AöR aus.
Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung digitaler Geschwindigkeitsanzeiger
Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung von 2 Stück digitaler Geschwindigkeitsanzeiger zum Angebotspreis von 3.341,16 €.
Sachdarstellung: Die Geschwindigkeitsanzeiger sollen an den Ortseingängen wechselweise angebracht werden, um den Fahrzeugführern ihre gefahrene Geschwindigkeit anzuzeigen.
Die Messergebnisse werden gespeichert und können ausgewertet werden.
Der Gemeinderat Oberdiebach beschließt die Anschaffung der digitalen
Geschwindigkeitsanzeigers einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Wartehäuschens an der Bushaltestelle Tröbsdorfer Platz
Der Gemeinderat beschließt die Errichtung eines Wartehäuschens an der Bushaltestelle gegenüber dem Tröbsdorfer Platz in Oberdiebach einstimmig und beauftragt die Verwaltung entsprechende Angebote einzuholen, beziehungsweise schon vorliegende Angebote zum Betrag von max. 5.000,00 EUR zu beauftragen.
Vertragsunterzeichnung; Beteiligung der Gemeinde Oberdiebach nach §6 EEG
Der Ortsgemeinderat beschließt,
1. der finanziellen Beteiligung nach § 6 EEG in der vorgelegten Fassung zuzustimmen,
2. den Vertrag mit der Betreiberin JUFA (Windpark Kandrich) über eine rückwirkende Beteiligung ab dem 01.10.2025 zu genehmigen, und
3. den Bürgermeister zu ermächtigen, die Vereinbarung zu unterzeichnen und die erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten.
Sachverhalt: Nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) haben Betreiber von Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen die Möglichkeit, Gemeinden im Umkreis von bis zu 2,5 km an den Erträgen der Anlagen zu beteiligen. Ziel dieser Regelung ist es, die Akzeptanz für erneuerbare Energien vor Ort zu stärken und kommunale Einnahmen aus der Energiewende zu fördern. JUFA, die Betreibergesellschaft der Anlagen im Windpark Kandrich hat der Verbandsgemeinde bereits entsprechende Vertragsentwürfe zur Beteiligung nach § 6 EEG vorgelegt. Diese Verträge sehen eine rückwirkende finanzielle Beteiligung der betroffenen Gemeinden ab dem 01.10.2025 vor. Die Ortsgemeinde Oberdiebach liegt im betreffenden Umkreis der Anlagen und ist somit beteiligungsberechtigt.
Die gleichlautende Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Verschiedenes
Die Parksituation im Einmündungsbereich Rheingoldstraße / Mainzer Straße in Rheindiebach wird bei der nächsten stattfindenden Verkehrsschau thematisiert. Diese findet voraussichtlich im Februar oder März 2026 statt.
Bekanntgabe von Beschlüssen im nichtöffentlichen Teil
- Vergabe von Hausnummern
- Einem Kaufantrag wird nicht stattgegeben
- Parkplätze in der Ortsgemeinde werden rechtskonform beschildert