Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen liegt ab Donnerstag, dem 02.02.2023, bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat Oberdiebach während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, 3. Stock, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Coronabedingt ist eine solche Einsichtnahme allerdings nur unter vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Kontaktieren Sie hierzu die Zentrale der Verbandsgemeindeverwaltung unter der 06721/304-0, Sie werden dann an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können durch Einwohner innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Sachgebiet 2.1, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, eingereicht werden.