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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 5/2025
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Einsichtnahme des Entwurfs der Haushaltssatzung

mit Haushaltsplan und Anlagen der Ortsgemeinde Oberdiebach für das Haushaltsjahr 2025/2026 und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen liegt ab Donnerstag, dem 30.01.2025, bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat Oberdiebach während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, 3. Stock, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seiner Anlagen können durch Einwohner innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Sachgebiet 2.1, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen-Bingerbrück, eingereicht werden.

Oliver Straßburger, 1. Beigeordneter