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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 5/2026
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung nach § 35 S.2 VwVfG

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Der markierte Bereich wird gewidmet.

Vollzug des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG);

Widmung von Gemeindestraßen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe erlässt als zuständige Behörde im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Oberdiebach folgende

Widmungsverfügung.

Die nachfolgenden Verkehrsflächen werden gemäß § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 des Landesstraßengesetzes (LStrG) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. S. 273), letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert, §§ 5, 27 und 51 neu gefasst, §§ 5a und 55 neu eingefügt, § 25 und 44 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2025 (GVBI. S. 763), als Gemeinde- straßen, -wege und –plätze im Sinne des § 3 Ziffer 3 LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Am Hof

Gemeindestraße Flur 27, Parz. 335/2

Am Kräuterberg

Gemeindestraße Flur 32, Parz. 133, 134, 141, 145, 168 (teilweise/Bild 1)

Bild 1

Fürstenbergstraße

Gemeindestraße Flur 6, Parz. 13/1

Flur 20, Parz. 495/2 (teilweise/ Bild 2)

Flur 24, Parz. 346/2, 347/4, 364/3 (teilweise/Bild 3), 347/2 (teilweise/ Bild 4),

Flur 32, Parz. 195, 210 (teilweise/Bild 5)

Bild 2

Bild 3

Bild 4

Bild 5

Im Potzweiler

Gemeindestraße Flur 20, Parz. 349/2, 461/5, 461/10, 461/11 (teilweise/ Bild 6), 464/3 (teilweise/ Bild 7), 491/2, 491/4

Bild 6

Bild 7

Im Wiesenviertel

Gemeindestraße Flur 32, Parz. 79, 101, 127 (teilweise/ Bild 8)

Gemeindeweg Flur 32, Parz. 86

Bild 8

Kirchstraße

Gemeindestraße Flur 10, Parz. 569/1, 669 (teilweise/ Bild 9), 671, 711 (teilweise/ Bild 10), 726/3 (teilweise/ Bild 11), 672/1

Flur 30, Parz. 52/2 (teilweise/ Bild 12), 120 (teilweise/ Bild 13)

Flur 32, Parz. 31

Gemeindeplatz

(Parkplatz) Flur 32, Parz. 27

Bild 9

Bild 10

Bild 11

Bild 12

Bild 13

Kreuzbachstraße

Gemeindestraße Flur 27, Parz. 35/1, 79/1, 139/3, 142/1, 360/4, 373/1, 374/1, 142/3

Mainzer Straße

Gemeindeweg Flur 3, Parz. 48/9

Niehuisweg

Gemeindestraße Flur 10, Parz. 724 (teilweise/ Bild 14)

Flur 20, Parz. 407/2 (teilweise/ Bild 15), 463, 464/2, (teilweise/ Bild 16) 489, 490/9 (teilweise/ Bild 17), 492/5 (teilweise/ Bild 18)

Gemeindeweg Flur 20, Parz. 490/9 (teilweise/Bild 19)

Bild 14

Bild 15

Bild 16

Bild 17

Bild 18

Bild 19

Petersackerhof

Gemeindestraße Flur 27, Parz. 129/1 (teilweise/ Bild 20), 138/1, 139/5, 139/6, 140/1, 297

Bild 20

Rheinblick

Gemeindestraße Flur 27, Parz. 284/1, 285/1, 298/4 (teilweise/ Bild 21), 299/1, 300/1

Bild 21

Rheingoldstraße

Gemeindestraße Flur 20, Parz. 459/2

Rheinhöhenstraße

Gemeindestraße Flur 21, Parz. 51/13, 51/15, 51/17, 51/18, 95,

Flur 22, Parz. 149 (teilweise/ Bild 22)

Bild 22

Rosenstraße

Gemeindestraße Flur 32, Parz. 64, 65, 71, 109, 114, 127 (teilweise/ Bild 23)

Bild 23

Schulstraße

Gemeindestraße Flur 25, Parz. 29/9, 29/10, 30/7, 30/8, 31/5, 31/6

Flur 26, Parz. 1/3, 51/1, 58 (teilweise/ Bild 24)

Flur 27, Parz. 334/1, 334/3, 334/7, 349/1, 336/1, 336/6, 334/4

Bild 24

Spitalweg

Gemeindestraße Flur 32, Parz. 164/2, 168 (teilweise/ Bild 25), 175

Gemeindeweg Flur 32, Parz. 163

Bild 25

Belehrung über den Rechtsbehelf:

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat (Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen am Rhein).

Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, gewahrt (Kreisverwaltung Mainz-Bingen -Kreisrechtsausschuss-, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein).

Die Widmungen treten am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Verwaltungsakt im Original, sowie Planausschnitte der aufgeführten Flurstücke können zu jedermanns Einsicht zu folgenden Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, Zimmer 301, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen eingesehen werden:

Montag 08:00-12:00 Uhr

Dienstag 08:00-12:00 Uhr

Mittwoch 08:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr

Donnerstag 08:00-12:00 Uhr

Freitag 07:30-12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung mit Herrn Martin Olbricht, 06721-304-271 oder martin.olbricht@vgrn.de, wird gebeten.

Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, den 20.01.2026
i. V. Dietmar Fahl
1. Beigeordneter