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Rhein-Nahe aktuell
Ausgabe 5/2026
Sonstige Mitteilungen
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Ab 7. Februar 2026: Zahnärztlicher Notdienst mit neuer Rufnummer

Ab Samstag, den 7. Februar 2026 ist der zahnärztliche Notdienst in Rheinhessen unter einer neuen Rufnummer und zu geänderten Öffnungszeiten erreichbar.

Für ganz Rheinhessen gilt dann die einheitliche Notdienstnummer 06131 6246-999. Besetzt ist der zahnärztliche Notdienst samstags, 8:00 Uhr bis montags, 8:00 Uhr sowie an Feier- und Brückentagen von 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages.

Außerhalb dieser Zeiten werden Notfallpatienten gebeten, sich an Ihren Hauszahnarzt oder an eine Zahnarztpraxis in ihrer näheren Umgebung zu wenden.

Wer wird im Notdienst behandelt?

Der von der KZV Rheinland-Pfalz organisierte Notdienst ist für Schmerzpatienten bestimmt, die in den sprechstundenfreien Zeiten versorgt werden müssen. Er übernimmt nicht aufschiebbare Akut- und Notfallbehandlungen bei:

  • Zahnschmerzen im Mund- und Kieferbereich nach einem Unfall, zum Beispiel Zahn- und Kieferfrakturen
  • Nachblutungen nach einem zahnärztlichen oder chirurgischen Eingriff, zum Beispiel Weisheitszahnoperation oder Zahnextraktion
  • Zahnschmerzen bei Infektionen, zum Beispiel bei Kieferabszessen oder akuten Entzündungen.

Die Schmerzbehandlung im Notdienst ist für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich kostenfrei, sofern sie ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Sollten zusätzlich Zahnersatzleistungen anfallen (zum Beispiel Reparaturen etc.), können Eigenanteile für den Versicherten entstehen.