1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werde ich bis zum 23.12.2022 der Verbandsversammlung zuleiten.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Henchenstraße 12 + 14, Emmelshausen, Zimmer 8, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner aus den Mitgliedsgemeinden des Elektrizitätszweckverbandes Vorderhunsrück haben die Möglichkeit, innerhalb der Frist der Offenlage bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Henchenstraße 12 + 14, 56281 Emmelshausen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an s.assies@vh-hm.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.