Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans „Heilig Kreuz“ in der Ortsgemeinde Oberheimbach gemäß § 13 b BauGB - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberheimbach hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 zur Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes die Aufstellung des Bebauungsplans „Heilig Kreuz“ in der Ortsgemeinde Oberheimbach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Heilig Kreuz“ ergibt sich aus folgendem, unmaßstäblichen Kartenausschnitt (Abgrenzungsplan) und umfasst nachfolgend aufgeführte Grundstücke der Gemarkung Oberheimbach:
Flur 18, Flurstücke 46/1 (tlw.), 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58 (tlw.), 59 (tlw.), 107 (tlw.)
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.