über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weiler am Dienstag, 15.11.2022 um 19:03 Uhr in der Bürgerstube, Mannesmannstr. 10, 55413 Weiler
Erster Öffentlicher Teil
Mitteilungen
Kita
- Solange der Kitabedarfsplan des Landkreises für das Jahr 22/23 noch aussteht, stockt die Diskussion über eine mögliche Erweiterung.
- Im Kita-Bau wird z.Zt. der Estrich eingebaut. Dieser wichtige Ausbauabschnitt wird nächste Woche beendet sein, im Anschluss erfolgt die Trocknungsphase
- Die erste Rückmeldung zur Kita-Trägerschaftsinteressenabfrage ist eingegangen.
Im Gewerbegebiet in der Duhl sind die ersten Kaufverträge beurkundet. Die Planung der Erschließungsanlagen läuft, die Vergabe soll nach Rücklauf der Ausschreibungen erfolgen.
Die Vertragsabschlüsse für schnelles Internet laufen gut an. In der 1. Hälfte der Vorvermarktung wurden bereits über 250 Anschlüsse beantragt. Ob noch ein weiterer Beratertermin angeboten wird, entscheidet sich in der kommenden Woche.
Am 06.11.2022 wurden 6 Klimaschutzbäume gepflanzt. Die Pflanzung “Am Kries” löst zugleich einen Teil der Bebauungsplan-Auflage der Begrünung und Bepflanzung ein.
Am 07.11.2022 fand eine Einwohnerversammlung von der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe und der Ortsgemeinde Weiler statt. Es waren ca. 50 Einwohner anwesend. Der Vorsitzende berichtete kurz über den Inhalt der Sitzung:
Seitens der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe wurden die wiederkehrenden Beiträge vorgestellt. Bürgermeister Thorn erläuterte das Ergebnis der Bürgermeisterwahl. Er informierte weiterhin über noch ausstehende Anschaffungen für Feuerwehren und Schulen in der VG, außerdem wird die Erneuerung der Kläranlage erforderlich sein. Das Thema Flächennutzungsplan und Windkraft wurde von Bürgermeister Thorn ebenfalls erläutert.
Ortsbürgermeister Schmitt berichtete in der Einwohnerversammlung über die Bauarbeiten in der Kita und den weiteren Projekten der Ortsgemeinde Weiler wie z.B. die neue Ortsbeleuchtung, die jetzt auf LED umgestellt ist, die Flutlicht-anlage, die umgesetzt wurde, die Friedhofsgestaltung und die Photovoltaikanlage, die in Planung ist sowie den Planungsstand für eine neuen Lebensmittelmarkt.
Die Durchführung des Martinsumzuges ist schwierig zu planen, hier müssen bessere Absprachen zwischen den Teilnehmern getroffen und koordiniert werden.
Die Feier zum Volkstrauertrag hatte einen anspruchsvollen Rahmen. Der Zuspruch war besser als sonst.
Das Innenministerium teilte mit, dass die Ortsgemeinde Weiler einen Förderbescheid in Höhe von 230.000 € aus dem I-Stock für die Errichtung des Bauhofes erhält.
Vollzug des Baugesetzbuches
Dritte Änderung des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Teil II” der Ortsgemeinde Weiler bei Bingen. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Vor der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilt der Vorsitzende mit, dass im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in beiden Themenfeldern keine Stellungnahmen abgegeben worden sind.
Über die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird einzeln beraten und beschlossen.
Der Vorsitzende erteilt das Wort an Herrn Dörhöfer.
- Die Empfehlung der Deutschen Telekom Technik GmbH, dass keine Festsetzungen zu Trassen für die Telekom in den Bebauungsplan aufgenommen werden, wird seitens des Rates einstimmig angenommen.
- Die Kreisverwaltung Mainz Bingen, Amt Bauen und Umwelt, wies auf die Notwendigkeit eines Zielabweichungsverfahrens für den Fall einer Gebietserweiterung hin.
Der Textteil und die Begründung sollen, wie erläutert ergänzt bzw. geändert werden, es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
- Die Hinweise und Anregungen der SGD Süd wie aufgeführt werden berücksichtigt bzw. in den Bebauungsplan aufgenommen. Die entsprechende Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Begründung incl. Umweltbericht gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung
Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat die dritte Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Teil II“ mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Rat stimmte dem Satzungsbeschluss einstimmig zu.
Vergabe von Bauleistungen für die neue Kita
Aufhebung des Vergabebeschlusses für die Kücheneinrichtung und Neuvergabe ( Los 48 )
Hierzu verweist der Vorsitzende auf die Anlage zu Top 6.1 Fachtechnisch ergänzte Stellungnahme von Projekt-Plan Fecke, insbesondere auf Ziffer 2.1
Zunächst wird der Vergabebeschluss aus der Sitzung vom 25.10.2022 unter TOP 4.2 aufgehoben, weil das ausgefüllte LV mit Geräteangaben fehlte.
Der Rat beschließt die Aufhebung des Vergabebeschlusses einstimmig.
Im Anschluss wurde die Vergabe aufgrund der Empfehlung des Fachplaners an die Firma Nau zum Angebotspreis von 258.497 € einstimmig beschlossen.
Vergabe der Außenanlagen, Straßen, Wege und Plätze (Los 49)
Es wurde ein offenes Verfahren gemäß VOB/A § 3 (1) EU und § 3a (1) EU durchgeführt. Nach Abschluss der Angebotsauswertung ergibt sich unter Berücksichtigung der Punkte 2.1 - 2.4 folgendes Ergebnis:
Der günstigte Bieter lt. Auflistung hat gemäß den einzelnen Wertungsstufen ein vollständiges und wirtschaftliches Angebot abgegeben. Der Gesamtpreis des Bieters ist auskömmlich und die Preise sind angemessen. Das Ingenieurbüro Bickmann schlägt vor, die Firma Serhan mit der Ausführung der Arbeiten im Außengelände in Höhe von brutto 1.293.300,82 € zu beauftragen.
Die Beschlussfassung des Rates erfolgt einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung und Unterhaltung einer Biker-Strecke im Gemeindewald
Das Thema wurde bereits ausführlich am 10. Oktober 2022 im Umweltausschuss beraten. Im Frühjahr stellte die Forstverwaltung fest, dass im Gemeindewald eine Biker-Trailstrecke eingerichtet wurde - ohne Erlaubnis. Im Waldalgesheimer Wald wird das konsequent untersagt und in dieser Gesellschaft sollte sich auch Weiler bewegen. Die Ortsgemeinde Weiler kann es sich nicht erlauben, die Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen und evtl. Unfälle an den eingebauten Hindernissen zu verantworten. Eine Duldung bringt die Ortsgemeinde in die gleiche Haftungslage.
Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat diese sportliche Betätigung des Bikens zu untersagen und die dazu notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten, solange keine verbindliche und versicherungsrechtliche saubere Lösung mit Festlegung der Verantwortlichkeiten gegeben ist.
Ergänzend zur der Beschlussempfehlung beschließt der Rat einstimmig, dass es untersagt ist Biker-Trails im Wald generell zu errichten und bauliche Veränderungen für sportliche Zwecke vorzunehmen.
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich des Rheinblickhofs in der Gemarkung Bacharach, Stadtteil Henschhausen, zur Ausweisung von Sonderbauflächen mit den Zweckbestimmungen „Landwirtschaftlicher Betrieb und Ferienhof“ sowie „Campingplatz und Ferienhäuser“
Der Gemeinderat Weiler stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Bereich des Rheinblickhofs in der Gemarkung Bacharach, Stadtteil Henschhausen, wie oben angeführt, einstimmig zu.
Verschiedenes
Ein Ratsmitglied meldet sich zu Wort und schildert folgenden Sachverhalt:
Vor ca. 4 Jahren wurde die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe seitens der Ortsgemeinde Weiler gebeten, ein Gutachten bzw. eine Einschätzung zur Oberflächenentwässerung und Brauchwasserableitung aus dem zukünftigen Bebauungsgebiet „Ober dem Hof West“ (incl. heutiges Kita Gelände) plus zwei Baureihen nördlich von „Im Rheinblick“ und einer Bebauung nördlich von „Im Bornacker“ abzugeben.
Seine Fragen hierzu: „Existiert dieses Gutachten und liegt dieses der Gemeinde vor?“ Falls das Gutachten vorliegt, bittet er um Weiterleitung an alle Ratsmitglieder und Behandlung des Inhaltes in der nächsten Ratssitzung im öffentlichen Teil.
Im Fall, dass das Gutachten der Ortsgemeinde nicht vorliegt, soll bei der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe nachgehakt werden.
Der Vorsitzende erklärt, dass ein solches Gutachten der Ortsgemeinde nicht vorliegt.
Bzgl. Kanal- und Oberflächenentwässerung in verschiedenen Bereichen von Weiler sollen mit der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe Gespräche stattfinden, denn wenn der Ausbau der Hofstraße erfolgt, muss ein Entwässerungskonzept erfolgen.
Öffentlicher Teil
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse-
Eine Bebauungsplanänderung für ein Teilbereich des BBP „Weiler Nord-Ost“ soll mit 11 Ja Stimmen auf den formellen Weg gebracht werden.
- Eine Bauvoranfrage zu einer Gebäudeerweiterung im Außenbereich wird abgelehnt, solange der Gemeinde keine aktuellen Baupläne vorliegen.